Bei der Hauptuntersuchung fallen Autos vor allem aus einem Grund durch. Das können Sie tun, um eine Nachprüfung zu vermeiden.
Neuwagen müssen nach drei Jahren das erste Mal zur Hauptuntersuchung. Danach ist der Check alle zwei Jahre fällig. Mit einer Checkliste können Sie eine Nachprüfung vermeiden und damit Kosten sparen.
Die 4 Mängelkategorien
Ob TÜV, Dekra, GTÜ oder andere Prüforganisationen: Etwa zwei Drittel der geprüften Autos bestehen die Hauptuntersuchung ohne Mängel. Das heißt: es gibt sofort und anstandslos eine neue Plakette für die nächsten zwei Jahre. Doch außer dem statistischen Normalfall gibt es drei weitere Mängelkategorien: geringe, erhebliche und gefährliche Mängel.
Bei einem geringen Mangel erteilt der Prüfingenieur die Plakette und notiert den Mangel im HU-Bericht. Ein geringer Mangel kann zum Beispiel eine defekte Kennzeichenbeleuchtung sein, oder ein Verbandskasten mit abgelaufenem Inhalt.
Jedes fünfte Auto fällt mit einem erheblichen Mangel auf und muss innerhalb von vier Wochen zu einer Nachprüfung vorgeführt werden. Betrifft der Mangel die Hauptuntersuchung, wird diese wiederholt. Wurde die Abgasuntersuchung nicht bestanden, muss dieser Teil wiederholt werden. Typische erhebliche Mängel sind abgefahrene Reifen, Rost an tragenden Teilen oder verschlissene Bremsen. Fallen gefährliche Mängel auf, darf das Auto nur noch in die Werkstatt oder nach Hause gefahren werden.
Welche Frist für die Mängelbeseitigung gilt
Festgestellte Mängel müssen in jedem Fall umgehend beseitigt werden. Das gilt bei geringen und erheblichen Mängeln gleichermaßen. Besteht eine "unmittelbare Verkehrsgefährdung", muss der Prüfer das Fahrzeug sofort stilllegen und diesen Umstand der Zulassungsbehörde mitteilen.
Die häufigsten Mängel
Am häufigsten stellen die Prüforganisationen Mängel am Licht fest. Bei Autos bis 9 Jahre ist das Abblendlicht der häufigste Mangel, gefolgt von Beleuchtung vorn bei der ersten HU-Prüfung, sowie Bremsscheiben beim zweiten und dritten HU-Termin. Ab neun Jahren ist Ölverlust am Motor oder Antrieb der häufigste Mangel bei der Hauptuntersuchung.
Kann bei der HU die H-Zulassung aberkannt werden?
Bei Autos mit H-Kennzeichen prüft der Sachverständige im Rahmen der Hauptuntersuchung, ob das Auto die Kriterien für die Oldtimer-Zulassung weiterhin erfüllt. Wurden in der Zwischenzeit Umbauten vorgenommen, die nicht original oder zeitgenössisch sind, wird das H aberkannt. Erhebliche Mängel oder Unfallschäden gefährden ebenfalls das H – denn die Voraussetzung für die Zulassung zum Oldtimer ist ein guter Originalzustand. Wie häufig Oldtimer bei einer Hauptuntersuchung ihre H-Zulassung verlieren, wird nicht erfasst. Es ist jedoch von Einzelfällen auszugehen.
Welche Unterlagen muss ich zur HU mitbringen?
Für die Hauptuntersuchung sollten Sie folgende Unterlagen dabeihaben:
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I ("Fahrzeugschein")
- bei Umbauten oder Tuning die Allgemeine Betriebserlaubnis oder den Nachweis einer Änderungsabnahme
Das können Sie vor der HU selbst prüfen:
- Verbandskasten und Warndreieck sollten an Bord und auf dem aktuellen Stand sein
- Funktionieren Lenkradschloss und Tachometer?
- Sind die Kennzeichen gut lesbar und sicher befestigt?
- Ist die Frontscheibe unbeschädigt?
- Sind die Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten unbeschädigt und funktionieren die Leuchten?
- Gehen alle Kontrollleuchten an und erlöschen beim Motorstart wieder?
- Funktionieren Hupe und Gebläse?
- Steht das Lenkrad gerade und flattert nicht?
- Haben die Reifen mindestens 1,6 Millimeter Profil und entspricht die Dimension den Herstellervorgaben?
Die Mindestprofiltiefe ist eine gesetzliche Vorgabe. Aus Sicherheitsgründen sollten Sommerreifen mindestens zwei Millimeter und Winterreifen mindestens vier Millimeter Profiltiefe aufweisen. © auto motor und sport
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