Der alte Papierführerschein hat schon lange ausgedient und muss umgetauscht werden. Der Umtausch ist in Deutschland nach Geburtsjahrgängen gestaffelt. Welche Jahrgänge sich nun schleunigst um einen Termin bei der Führerscheinstelle kümmern sollten.

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Alle sollen den fälschungssicheren, EU-einheitlichen Führerschein haben. Dafür werden die Papier-Dokumente nach und nach umgetauscht, es gibt Fristen abhängig vom Geburtsjahr. Nächster Stichtag ist der 19. Januar 2025.

Jahrgänge ab 1971 sind jetzt dran

Alle, die 1971 oder später geboren wurden und noch einen Papierführerschein haben, müssen diesen bis zu dem Datum Mitte Januar umgetauscht haben, erläutert der Tüv Thüringen. Dann haben nur noch Menschen, die vor 1953 geboren wurden, Zeit für den Umtausch – und zwar bis 2033.

Wer zwischen 1953 und 1970 geboren wurde und immer noch das alte Papierdokument hat, fährt schon eine Weile ohne gültigen Führerschein und sollte sich ebenfalls um den Umtausch kümmern.

Bei Nicht-Umtausch droht ein Bußgeld

Dafür wird ein Termin bei der zuständigen Führerscheinstelle benötigt – und der ist nicht überall unbedingt schnell zu bekommen. Es ist also ratsam, sich zeitnah um den Austausch zu bemühen. Bei einer Polizeikontrolle werden den Tüv-Angaben zufolge sonst zehn Euro Bußgeld fällig.

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Übrigens: Auch Karten-Führerscheine, die zwischen 1999 und 2013 ausgestellt wurden, müssen irgendwann ausgetauscht werden. Diese Umtauschfristen beginnen aber erst 2026 und richten sich dann nach dem Ausstellungsjahr. (dpa/bearbeitet von mak)

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