Im vergangenen Jahr wurden wieder mehr Autos gestohlen – sogar deutlich mehr als im Jahr 2022. Das geht aus einer Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. In welcher Stadt das Risiko am höchsten ist und was zu tun ist, wenn Ihr Auto gestohlen wurde.

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Die Zahl der Autodiebstähle in Deutschland ist im vergangenen Jahr nach Angaben der Versicherungswirtschaft um fast 20 Prozent gestiegen – am höchsten ist das Risiko in Berlin.

"Berlin ist und bleibt die Hauptstadt der Autodiebe, rein rechnerisch verschwindet hier alle zwei Stunden ein Auto."

Jörg Asmussen, Geschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft

Bundesweit seien 14.585 kaskoversicherte Fahrzeuge gestohlen worden, teilte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mit. "Der wirtschaftliche Gesamtschaden durch die Autodiebe wuchs auf mehr als 310 Millionen Euro."

Im Vergleich der Bundesländer und Großstädte in Deutschland ist das Risiko in Berlin am größten, dass Diebe zuschlagen. "Berlin ist und bleibt die Hauptstadt der Autodiebe, rein rechnerisch verschwindet hier alle zwei Stunden ein Auto", sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Jörg Asmussen, laut Mitteilung. "Inzwischen findet fast jeder dritte Autodiebstahl bundesweit in Berlin statt."

Wie sieht es in anderen Bundesländern aus?

2023 seien in der Hauptstadt 4.266 kaskoversicherte Pkw entwendet worden, gut 46 Prozent mehr als im Vorjahr. Zum Vergleich: In Hamburg wurden 853 Autos gestohlen, in Nordrhein-Westfalen 2.915 und in Mecklenburg-Vorpommern 181. In Bayern waren es den Angaben zufolge 596 Fahrzeuge, in Baden-Württemberg 574. Im Süden Deutschlands sei die Diebstahlgefahr deutlich geringer. Dennoch stiegen auch dort die Zahlen.

Dem Verband zufolge erhöhte sich für Betroffene der Schaden. "Im Durchschnitt zahlten die Versicherer für jeden Diebstahl fast 21.400 Euro, rund sechs Prozent mehr als im Vorjahr", sagte Asmussen. Bei Dieben beliebt sind den Angaben zufolge unter anderem teure SUVs.

Bereits 2022 war die Zahl der Autodiebstähle gestiegen – nach einem Rückgang während der Corona-Pandemie.

Was bei einem Autodiebstahl zu tun ist

Ihnen ist das auch passiert? Das sind jetzt Ihre ersten Schritte zum Melden des Diebstahls:

Schritt 1: Polizei kontaktieren

Ist es ausgeschlossen, dass der Wagen abgeschleppt wurde, sollte der befürchtete Diebstahl sofort der Polizei gemeldet und Anzeige erstattet werden, rät der ADAC. Das Auto wird dann zur Fahndung ausgeschrieben. Wichtig: Sie brauchen eine Kopie der Anzeige für die Versicherung und das Straßenverkehrsamt.

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Die Verkehrsexperten vom ADAC empfehlen, nur diejenigen Angaben zum Auto bei der Anzeigenaufnahme zu machen, die man auch wirklich kennt – also etwa nicht den aktuellen Kilometerstand bloß schätzen.

Kann es sein, dass der Wagen doch nur im Halteverbot stand und entsprechend sichergestellt wurde, ist ebenfalls die Polizei der richtige Ansprechpartner, um das herauszufinden.

Schritt 2: Handy und Kreditkarten sperren lassen

Erinnern Sie sich, was alles im Auto lag? Das ist wichtig, wenn zum Beispiel auch Smartphones und Zahlungskarten abhandengekommen sind. Sie müssen nun sofort gesperrt werden.

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Schritt 3: Verlustmeldung bei Versicherung und Bank

Die Versicherung sollte umgehend über den Diebstahl informiert werden, laut ADAC am besten schriftlich. Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge braucht die Versicherung in der Folgezeit diese Dokumente, um den Schaden übernehmen zu können:

  • Kopie der Anzeige bei der Polizei
  • Fahrzeugschlüssel und -papiere
  • Abmeldebescheinigung von der Zulassungsstelle (siehe auch Schritt 4)
  • Schriftliche Schadenanzeige des Kunden
  • Angaben zum Wert des Fahrzeugs

Wer den gestohlenen Wagen geleast oder mithilfe einer Bank finanziert hat, sollte diese jetzt ebenfalls informieren.

Schritt 4: Auto abmelden

Der gestohlene Wagen muss beim Straßenverkehrsamt abgemeldet werden. Dafür braucht man laut ADAC eine Kopie der Diebstahlsanzeige sowie den Kfz-Brief und -Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2). Dieser Schritt sollte spätestens 14 Tage nach dem Diebstahl erfolgen, sodass man keine weiteren Kfz-Steuern und Versicherungsprämien zahlen muss. (dpa/bearbeitet von mak)

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