Beim aktuellen Winterwetter gilt es für Autofahrer, spezielle Vorschriften zu beachten. Wichtig zum Beispiel: Auch das Autodach von Schnee befreien, sonst wird schnell ein Bußgeld fällig.
Der Winter sorgt nicht nur für schwierige Straßenverhältnisse, sondern es müssen auch einige spezielle Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) berücksichtigt werden, die im restlichen Jahr wenig Bedeutung haben. Dass es verboten ist, den Motor minutenlang warmlaufen zu lassen oder nur mit einem Guckloch in der vereisten Scheibe loszufahren, wissen die meisten Autofahrer.
Was viele jedoch nicht wissen: Autofahrer sind verpflichtet, das Autodach vom Schnee zu befreien. Wer dies nicht berücksichtigt, muss mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen.
Preisliste für Winter-Bußgelder
Hierauf machte aktuell die Polizei Berlin in einem Social-Media-Beitrag bei Facebook aufmerksam und schrieb dazu entsprechende Hinweise für das richtige Verhalten im Winter sowie eine auszugsweise "Preisliste" aus dem Bußgeldkatalog:
- Auto warmlaufen lassen: 80 €
- Nur ein "Guckloch" in der Frontscheibe freigekratzt: 10 €
- Autodach nicht von Schnee befreit: 25 €
- Mit zugeschneitem Kennzeichen gefahren: 5 €
Speziell die Pflicht, vor Fahrtantritt Schnee vom Autodach zu entfernen, wird oft nicht befolgt. Neben der Bußgeld-Gefahr hat das auch praktische Risiken: Während der Fahrt kann sich der Schnee vom Dach lösen und in großen Mengen auf die Windschutzscheibe rutschen, was die Sicht des Fahrers plötzlich stark einschränken und zu gefährlichen Situationen führen kann. Zudem besteht die Gefahr, dass Schnee oder Eisplatten vom fahrenden Auto auf nachfolgende Fahrzeuge geschleudert werden und deren Fahrer erschrecken oder sogar Unfälle verursachen. Daher sollte man sich die Zeit nehmen, das Autodach vor Fahrtantritt gründlich vom Schnee zu befreien, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und nicht nur wegen des drohenden Bußgelds von 25 Euro. © auto motor und sport