Der Schadensfreiheitsrabatt der Kfz-Versicherung ist innerhalb der Familie übertragbar. So können Eltern ihre Prozente beispielsweise an die eigenen Kinder übertragen, die von der niedrigen Einstufung profitieren.
Besonders junge Fahrer werden bei der Kfz-Versicherung kräftig zur Kasse gebeten. Die Beitragssätze richten sich nach der Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse), die den Beitragssatz in Prozent beschreibt - je weniger, desto besser. Führerscheinneulinge besitzen demnach noch keine Beitragsprozente, dementsprechend teuer fällt die Kfz-Versicherung aus. Je länger ein Autofahrer unfallfrei unterwegs ist, desto niedriger fällt sein Beitragssatz aus und desto höher ist seine SF-Klasse. Der damit verbundene Schadensfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) lässt sich allerdings innerhalb der Familie übertragen. Um die Vorteile zu nutzen, sollte der Empfänger aber nicht zu jung sein.
Voraussetzungen für eine Übertragung der SF-Klasse
Grundsätzlich kann die Schadensfreiheitsklasse auf nahe Verwandte übertragen werden. Darunter fallen bei den meisten Kfz-Versicherungen Kinder, Geschwister, Eltern und Großeltern. Entscheidet sich eine dieser Personen ihre SF-Klasse und den damit verbundenen Schadensfreiheitsrabatt abzutreten, handelt es sich um einen endgültigen Entschluss. Eine Übertragung kann nicht wieder rückgängig gemacht werden, da die SF-Klasse personengebunden ist. Ein Vorteil: Die SF-Klasse kann auch übertragen werden, wenn der Empfänger bei einer anderen Kfz-Versicherung ist, als der Geber. Während die SF-Klasse eindeutig geregelt ist, kann der SF-Rabatt je nach Versicherung unterschiedlich ausfallen, da dieser nicht einheitlich an die SF-Klasse gebunden ist.
Eine Übertragung bietet sich in der Regel nur dann an, wenn ein Familienangehöriger (Eltern oder Großeltern) seinen Führerschein abgibt - beispielsweise aus Altersgründen.
Übertragung an Fahranfänger lohnt sich nicht
Die Schadensfreiheitsklasse und der Rabatt können nur für die Anzahl der Jahre übertragen werden, die der Empfänger bereits einen Führerschein besitzt. Eine Übertragung auf einen Fahranfänger ergibt daher nur wenig Sinn.
Fahranfänger können von Zweitwagen profitieren
Da viele Führerscheinneulinge mit dem Auto ihrer Eltern unterwegs sind, das wiederum auch auf deren Kosten versichert ist, sammeln Fahranfänger in der Regel zu Beginn keine Rabatt-Jahre. Nur, wer selbst bei einer Kfz-Versicherung angemeldet ist, kann seine Schadensfreiheitsklasse verbessern. Wenn Sie nicht selbst versichert sind, spielt es keine Rolle, wie viele Jahre sie bereits unfallfrei unterwegs sind.
Eine Ausnahme gibt es allerdings: Eltern, die einen Zweitwagen besitzen, können für diesen ihre Schadensfreiheitsklasse übertragen, ohne dass die Rabatte beim Erstwagen verloren gehen. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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