Hin und wieder kann es passieren, dass nach einer Urlaubs- oder Dienstreise ein Knöllchen aus dem Ausland ins Haus flattert. Schließlich ist nicht jeder Autofahrer mit allen Regeln des Landes vertraut, in dem er sich bewegt. Wer abseits der Heimat zum Verkehrssünder wird, muss dafür geradestehen - es gibt allerdings Ausnahmen.
Nach europäischen Gesetzesreformen aus dem Jahre 2010 gilt das Vollstreckungsabkommen von Geldbußen. Dies besagt, dass EU-weit Knöllchen aus dem Ausland zu begleichen sind. Wer also rast, rote Ampeln überfährt oder sonstige Verstöße begeht, wird auch jenseits der Grenzen dafür belangt. Die Zahlungsaufforderung kommt in der Regel einige Zeit später per Post ins Haus. Wird nicht bezahlt, schaltet sich das Bundesamt für Justiz ein. Am Ende steht womöglich der Gerichtsvollzieher vor der Tür.
Gültigkeit nur in deutscher Sprache
Damit ein Knöllchen aus dem Ausland aber rechtsverbindliche Gültigkeit hat, muss es Voraussetzungen erfüllen. Für Deutschland gilt, dass die Behörden sich erst dann bewegen, wenn das Bußgeld mindestens 70 Euro beträgt. Lediglich bei Post aus Österreich geht es schon bei einer Höhe von 25 Euro los. Vor allem aber ist es notwendig, dass der im anderen Land ausgestellte Bußgeldbescheid in deutscher Sprache vorliegt. Kommt der Wisch auf Niederländisch, Portugiesisch oder Griechisch zu Ihnen, können Sie ihn tatsächlich ignorieren und müssen nicht bezahlen.
Probleme bei der Wiedereinreise
Haben Sie das Knöllchen aus dem Ausland wegen Formfehlern nicht beglichen, kann es für Sie richtig unangenehm werden, wenn Sie erneut in das Land einreisen. Manche Staaten kontrollieren Ihr Sündenregister bereits bei der Passkontrolle am Flughafen, anderswo werden solche Auffälligkeiten spätestens bei einer erneuten Verkehrskontrolle festgestellt. Die Konsequenz: Entweder halten die Behörden sofort die Hand auf oder legen sogar vorübergehend Ihren Wagen lahm. Ignoranz kann Sie also teuer zu stehen kommen.
Keine Punkte in Flensburg
Entwarnung gibt es allerdings für „fleißige“ Punktesammler: Wer sich in Frankreich, Polen oder Finnland blitzen lässt, dessen Flensburger Konto bleibt ohne Folgen. Das EU-Abkommen schließt nur Geldstrafen ein, nicht aber Fahrverbote oder Punkte. Das darf natürlich nicht bedeuten, dass Raserei in der Ferne zu begrüßen wäre. Wer sich gut informiert und an die Verkehrsregeln hält, umgeht das Knöllchen aus dem Ausland am besten. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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