Als eine der ersten Kommunen in Deutschland hat Köln eine blaue Straßenmarkierung eingeführt. Wir erklären, was es damit auf sich hat.

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Am Montag (2.9.2024) wurde das Projekt auf der Venloer Straße vorgestellt, weitere neun "blaue Zonen" sollen folgen, wie die Stadt Köln mitteilt.

Wirtschaftszone für Handwerker und Pflegedienste

Die Markierung rahmen neben der Straßen auf einer Breite von 23 Metern insgesamt drei Stellplätze an der viel befahrenen Einkaufsstraße ein. Sie zeigen eine Wirtschaftszone, auf der ein absolutes Halteverbot gilt. Auf dieser Fläche dürfen in Zukunft nur Gewerbe- und Handwerksbetriebe, sowie Lieferverkehr, Paketzusteller oder Pflegedienste parken.

Auf der eingerahmten Fläche weisen blaue Piktogramme (Handwerkersymbol, Lieferant mit Sackkarre sowie ein Haus mit Kreuz und einer Hand) auf diese Wirtschaftszone hin. Zusätzlich regeln Schilder die Nutzung, in diesem Fall das Schild für das absolute Halteverbot mit den Zusatzschildern "auf dem Seitenstreifen", "Werktags" und "Wirtschaftszone" mit den sich wiederholenden Piktogrammen. An Sonn- und Feiertagen sind die Parkplätze kostenlos für andere Autofahrer nutzbar. Die Stadt Köln weist darauf hin, dass die Geltungszeiten je nach Standort variieren können.

Hilfe für Gewerbetreibende

Ziel der Einführung von Wirtschaftszonen ist es, dem Wirtschaftsverkehr mehr reservierte Halte- und Parkflächen im öffentlichen Raum zur Verfügung zu stellen. Diese Zonen sollen dort entstehen, wo hoher Parkdruck die Parkplatzsuche erschwert und viel Zeit in Anspruch nimmt. Außerdem soll die Lade- und Liefersituation vor Ort verbessert und das Parken in zweiter Reihe verhindert werden. Die Einrichtung der zehn Wirtschaftszonen kostet insgesamt voraussichtlich rund 30.000 Euro. Auf Initiative der Handwerkskammer zu Köln (HWK) wurden die Rahmenbedingungen für das Pilotprojekt entwickelt. Die Idee für die Wirtschaftszonen entstand aus Rückmeldungen von Handwerks- und Pflegediensten, die zunehmend Schwierigkeiten hatten, Adressen anzufahren, weil geeignete Parkmöglichkeiten fehlten.

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Mit Blick auf die StVO-Novelle, die der Bundesrat am 5. Juli 2024 beschlossen hatte, soll ein einheitliches Verkehrszeichen für "Ladezone" eingeführt werden. Dabei soll es sich um gesonderte Parkflächen für das Be- und Entladen handeln. "Es wird nach Inkrafttreten der neuen StVO geprüft, ob zukünftig das neue Verkehrszeichen `Ladebereich´ im Rahmen des städtischen Pilotvorhabens Wirtschaftszone zur Anwendung kommen kann", so die Stadt Köln.


Die Fotoshow erklärt Ihnen den Unterschied zwischen Halten und Parken.  © auto motor und sport

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