- Darf ich blinken, wenn ich in einen Kreisverkehr einfahre?
- Und welche Regeln gelten, wenn ich einer abknickenden Vorfahrtsstraße folge?
- Die wichtigsten Vorschriften im Überblick.
Jeder Autofahrer kennt den Blinker, aber viele setzen ihn nicht richtig ein. Mögliche Gründe dafür sind aus Sicht des ADAC Nordrhein Bequemlichkeit und Unwissenheit. Beides kann im Zweifel extrem ins Geld gehen.
Denn wer den Blinker nicht wie vorgeschrieben benutzt, dem droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Es kann aber schnell auch um einiges teurer werden, wenn aus falschem Blinkverhalten ein Unfall entsteht.
Meist treffe denjenigen die Hauptschuld, der falsch oder gar nicht geblinkt hat. Wer im Ausland fährt, sollte sich vorher mit den Regeln im jeweiligen Land vertraut machen, empfiehlt der ADAC Nordrhein. Doch wie wird in Deutschland richtig geblinkt? Eine Übersicht.
So blinken Sie im Straßenverkehr richtig
Abknickende Vorfahrtsstraße
Bei einer abknickenden Vorfahrtsstraßen muss immer dann geblinkt werden, wenn man der Vorfahrtsstraße folgt oder von ihr abbiegt.
Wer die Straße dagegen geradeaus verlässt, darf nicht blinken.
Rechts ranfahren
Wer auf den Seitenstreifen zum Anhalten oder Parken rechts ranfährt, muss dies per Blinker anzeigen.
Links- und Rechtsabbiegerspuren
Bei Links- und Rechtsabbiegerspuren muss der Blinker schon vor dem Einordnen bis zum tatsächlichen Abbiegen eingeschaltet sein.
Auch beim Warten auf das Abbiegen vor roten Ampeln sollte bereits während des Heranfahrens und nicht erst beim Anfahren geblinkt werden.
Lesen Sie auch: Drei häufige Fehler beim Schalten, die Autofahrer viel Geld kosten können
Überholen
Beim Überholen müssen Sie sowohl beim Ausscheren als auch beim Wiedereinordnen den Blinker setzen. Das gilt auch für das Umfahren eines stehenden Fahrzeugs oder eines Hindernisses auf der Fahrbahn.
Vor allem auf Autobahnen ist das Blinken beim Überholen wichtig. Das gilt beim Spurwechsel sowie beim Einfahren und Verlassen der Autobahn.
Kreisverkehr
Beim Kreisverkehr spielt das Blinken eine wichtige Rolle. Stehen davor die Schilder "Vorfahrt gewähren" und "Kreisverkehr", so haben die Fahrzeuge im Kreisverkehr Vorfahrt.
Beim Einfahren in den Kreisverkehr dürfen Autofahrer nicht blinken, beim Verlassen ist das hingegen Pflicht. Stehen vor dem Kreisverkehr dagegen keine Verkehrsschilder, gilt die Regel "rechts vor links". (ff/dpa)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.