Zur Abschreckung Russlands hält die NATO mit "Steadfast Defender" die größte Militärübung seit Ende des Kalten Krieges ab. Das Manöver läuft bereits seit dem 22. Januar und wird sich noch bis zum 31. Mai 2024 hinziehen. Insgesamt mobilisiert das Bündnis dafür rund 90.000 Soldaten, darunter 12.000 Männer und Frauen der Bundeswehr mit etwa 1.200 Fahrzeugen. Entsprechend sind auch in Deutschland große Truppenbewegungen eingeplant.
Wenn das Militär ins Manöver zieht oder Truppen verlegt werden, dann werden ganze Konvois in Bewegung gesetzt. Unterwegs sind dann gepanzerte Fahrzeuge aller Klassen. Diese sind teilweise überbreit und überlang. Zudem können die Schwertransporte auf Gewichte von bis zu 130 Tonnen kommen – deutlich mehr als die sonst im Straßenverkehr üblichen Schwerlastzüge. Entsprechend benötigen diese Fahrzeuge auf manchen Straßenabschnitten oder Brückenquerungen alle verfügbaren Fahrspuren.
Durch die heftige Panzerung und die funktionale Konstruktion sind Militärfahrzeuge in der Regel nicht mit einer großen Rundumsicht ausgestattet – entsprechend eingeschränkt ist das Blickfeld der Fahrer. Eine weitere Eigenart eines Konvois ist, dass er mitunter sehr lang ist.
Vorsicht geboten
Wenn Sie als Autofahrer auf einen Konvoi treffen, lassen Sie diesen, wenn er Ihnen entgegenkommt, vorbeifahren. Bei Bedarf fahren Sie rechts ran und bleiben Sie stehen. An Ein- und Ausfahrten sollten Sie den kompletten Konvoi vorbeifahren lassen. Gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern gilt bei rechts vor links, Verkehrsampeln und Verkehrsregelungen durch Verkehrszeichen ein sogenanntes Kolonnenvorrecht. Das heißt: Fährt das Führungsfahrzeug voraus, dürfen alle dem Konvoi zugehörigen Fahrzeuge nachfahren. Das ist selbst dann für die Kolonnenfahrzeuge erlaubt, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmender auftaucht, der normalerweise vorfahrtsberechtigt wäre, also dessen Ampel zum Beispiel Grün anzeigt. Auch hier ist erhöhte Vorsicht geboten.
Generell gilt: Eine Kolonne darf überholt werden. Allerdings sollte dies "in einem Rutsch" passieren, ohne sie durch Einscheren zu trennen. Das geht fast nur auf Autobahnen oder mehrspurigen Schnellstraßen. Drängen Sie sich nicht zwischen die Fahrzeuge. Das gilt ebenso, wenn Sie auf einen Konvoi auflaufen und überholen wollen. Warten Sie auf eine Gelegenheit, die es erlaubt, den kompletten Konvoi sicher zu überholen. Beachten Sie zudem die Fahrzeugbreite der Militärfahrzeuge – nicht immer steht Ihnen die komplette Fahrspur zum Überholen zur Verfügung. Im Zweifel wählen Sie eine andere Route oder bleiben hinter dem Konvoi.
Militärkonvois sind immer sehr langsam unterwegs, zudem haben die schweren Fahrzeuge relativ lange Bremswege. Besondere Vorsicht gilt bei Panzern. Die Kettenfahrzeuge schwenken beim Kurswechsel stark aus. Ihre Fahrer haben ein extrem eingeschränktes Sichtfeld.
Kennzeichnungen an einem Konvoi
Im Konvoi unterwegs sind aber nicht nur das Militär, auch Hilfsorganisationen wie das THW oder auch die Polizei fährt oft in Kolonnen. Öffentliche Hilfs- und Rettungsorganisationen halten sich meist an eine Bundeswehr-Vorschrift: Alle Fahrzeuge bis auf das letzte führen auf der Fahrerseite eine blaue Flagge. Das letzte Fahrzeug hingegen trägt eine grüne Flagge, es kann zusätzlich mit gelbem Blinklicht oder einer Warntafel ausgestattet sein. Blaulicht auf den Fahrzeugen darf angeschaltet sein. Weitere Regelungen, die allerdings nicht zwingend in jedem Mitgliedsland eingehalten werden müssen, finden sich in der NATO-Regelung STANAG 2154: Regulations for Military Motor Vehicle Movement by Road. Polizei-Konvois verzichten meist auf Flaggen, sind aber durch ihr uniformes Aussehen erkennbar.
Den Kolonnenverkehr regelt zudem der § 27 der StVO (geschlossener Verband). Ein geschlossener Verband kann aus bis zu 30 Fahrzeugen bestehen und muss als solcher erkennbar sein. Um dies sicherzustellen, müssen Verbandsteilnehmer im Straßenverkehr immer dicht aneinander fahren, sodass die Sicherheitsabstände gerade erreicht oder leicht unterschritten werden.
Alle Fahrzeuge eines geschlossenen Verbandes dürfen eine Kreuzung oder rote Ampeln – sofern diese bei dem ersten Fahrzeug noch grün war – überqueren. Diesen Vorrang müssen andere Verkehrsteilnehmer immer gewähren: einen geschlossenen Verband in Bewegung zu unterbrechen, ist verboten. Dies ist nur beim Überholen der Kolonne gestattet. Dabei darf sich ein Autofahrer in die dafür vorgesehenen Zwischenräume im Verband einreihen, die ab einer bestimmten Verbandslänge immer vorgeschrieben sind. Der Gesetzgeber sieht hier zudem Bußgelder vor, wenn die Kolonnen-Regelungen nicht eingehalten werden. © auto motor und sport
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