• Nebelscheinwerfer verbessern die Sicht und machen die Fahrt mit dem Auto sicherer.
  • Doch was, wenn die besonderen Scheinwerfer nachgerüstet werden müssen?
  • Was Sie beim Anbringen beachten sollten.

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Besonders im Herbst und Winter kann es häufig zu Nebel kommen, der schnell einmal die Sicht auf der Fahrbahn beeinträchtigt. Dann sind Nebelscheinwerfer von großem Nutzen. "Sie reduzieren die Eigenblendung des Fahrers und verbessern die Sicht insbesondere auch durch eine bessere seitliche Ausleuchtung des Verkehrsraums", erklärt Hans-Peter David von der Expertenorganisation Dekra.

Einschalten darf man Nebelscheinwerfer aber nicht nur bei Nebel, sondern auch bei erheblicher Sichtbehinderung etwa durch Regen oder Schneefall - allerdings nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht. Die Nebelschlussleuchte dagegen darf nur eingeschaltet werden, wenn im Nebel die Sichtweite geringer ist als 50 Meter.

Beim Nachrüsten von Nebelscheinwerfern gibt es genaue Vorgaben

Falls am Fahrzeug keine Nebelscheinwerfer verbaut sein sollten, kann problemlos Abhilfe geschaffen werden: "Die maximal zwei zulässigen Nebelscheinwerfer - in der Regel bauartgenehmigt nach UN-Regelung Nummer 19 - dürfen auch nachgerüstet werden", erklärt Hans-Peter David.

Für den Anbau gilt:

  • Die Nebelscheinwerfer müssen symmetrisch zur Fahrzeuglängsmittelebene und
  • maximal 400 Millimeter vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses sowie
  • nicht tiefer als 250 Millimeter und nicht höher als 800 Millimeter über dem Boden angebracht sein.

Nach Paragraf 52 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) dürfen Nebelscheinwerfer grundsätzlich nicht höher angebracht sein als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht.

"Beträgt der Abstand der Nebelscheinwerfer mehr als 400 Millimeter vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses, dann dürfen diese nur zusammen mit den Scheinwerfern für Abblendlicht eingeschaltet werden", warnt der Sachverständige von Dekra.

Geregelte Schaltung der Scheinwerfer

Zudem sind folgende Schalt- und Einstellvorschriften zu beachten: Die Nebelscheinwerfer müssen unabhängig von den Scheinwerfern für Abblendlicht/Fernlicht ein- und ausgeschaltet werden können.

Für Nebelscheinwerfer mit einem Lichtstrom, der größer ist als 2.000 Lumen, sind Grenzwerte für die Neigung des Nebelscheinwerfers vorgeschrieben - und das bei allen Beladungszuständen. Zur Einhaltung der Grenzwerte ist in der Regel eine Leuchtweitenregelung notwendig. (spot/dpa)

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