Der Herbst bringt oft Schmuddelwetter und schlechte Sicht auf den Straßen. Wie Sie sich als Autofahrer dabei richtig verhalten und wann die Nebelschlussleuchte zum Einsatz kommen darf, erklären Experten des ADAC und der Dekra.

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Der Herbst ist da und überrascht morgens mancherorts schon mit dicken Nebelschwaden. Bei derart schlechter Sicht müssen Autofahrer natürlich das Licht anschalten. Doch erst, wenn durch Nebel die Sichtweite unter 50 Meter beträgt, dürfen sie inner- und außerorts zusätzlich die Nebelschlussleuchte anstellen.

Darüber informiert aktuell der ADAC mit Verweis auf den Gesetzgeber. Dieser erlaubt dann auch nur maximal Tempo 50. Als Orientierung können die Leitpfosten dienen: Sie stehen in der Regel im Abstand von 50 Metern zueinander.

Wer die Leuchte missbräuchlich anmacht oder vergisst, sie bei gelichtetem Nebel auszuschalten, blendet Nachfolgende. Es droht ein Bußgeld von mindestens 20 Euro.

Unfallforscher der Dekra warnen zudem: Bei dichterem Nebel kann sogar ein Tempo von 30 km/h schon zu viel sein. Die Geschwindigkeit sollte bei widrigen Witterungsverhältnissen stets angepasst und reduziert werden.

Nebelscheinwerfer auch bei Regen oder Schnee

Verpflichtet, die Nebelschlussleuchte anzustellen, sind Autofahrer allerdings nicht. Serienmäßig sind die Leuchten seit 1991 vorgeschrieben.

Im Gegensatz zur Schlussleuchte, die nur bei Nebel zum Einsatz kommen darf, dürfen Autofahrer vorhandene Nebelscheinwerfer daneben auch bei starkem Regen oder Schneefall einschalten. Bessere sich die Sicht, seien auch diese wieder auszumachen, heißt es vom ADAC.

Nicht auf Automatik von Abblendlicht verlassen

Bei Schmuddelwetter sollten sich Autofahrer zudem nicht allein auf die Lichtautomatik verlassen, wie sie viele moderne Modelle besitzen. Davor warnt die Expertenorganisation Dekra.

Bei Nebel, aber auch Regen oder Schnee sind viele Autofahrer nur mit dem Tagfahrlicht unterwegs und schlecht erkennbar.

Der Grund: Die Automatik kann nur zwischen dunkel und hell unterscheiden. Sie erkennt aber nicht, wenn am Tag schlechte Sicht herrscht. In solchen Fällen gelte jedoch auch am Tag die Pflicht, mit Abblendlicht zu fahren. Auch die Dekra-Experten erinnern daran, dass die Nebelscheinwerfer benutzt werden dürfen. (af/dpa)

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