Damit Rettungskräfte im Notfall schnelle Hilfe bei einem Unfall leisten können, ist eines ganz wichtig: das Bilden einer Rettungsgasse für Polizei, Feuerwehr oder Notarzt. Dabei gelten aber nicht in jedem Land dieselben Regeln.
Fehlt in einem Stau der Durchgang für Rettungskräfte, kann es zu gefährlichen Zeitproblemen kommen. In Deutschland muss bereits bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse frei bleiben. Auf Autobahnen und Straßen mit mehreren Fahrstreifen je Richtung müssen die Autos dabei auf der linken Spur nach links ausweichen, die Fahrzeuge auf den übrigen Fahrstreifen orientieren sich nach rechts. Wer mit dem Auto im europäischen Ausland unterwegs ist, sollte aber auch die dort geltenden Vorschriften zur Rettungsgasse kennen, die sich teilweise voneinander unterscheiden.
Andere Länder, andere Sitten
In Österreich muss eine Rettungsgasse auf Autobahnen und Schnellstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren je Richtung gebildet werden. Handelt es sich um zwei- oder mehrspurige Fahrbahnen, sind alle Fahrer bereits bei stockendem Verkehr dazu verpflichtet sich auf der linken Spur, so weit links wie möglich einzuordnen. Die Fahrzeuge auf den andern Spuren orientieren sich so weit wie möglich nach rechts.
Gleiches gilt in Slowenien: Auch hier muss eine Fahrspur für Rettungsfahrzeuge bei Stau freigehalten werden – die Vorschriften sind mit den österreichischen identisch, so der ADAC.
Rettungsgasse: ja oder nein?
Wer in der Schweiz mit dem Auto unterwegs ist, sollte wissen, dass auf Autobahnen mit zwei Fahrstreifen eine Rettungsgasse in der Mitte der zwei Streifen frei bleiben muss. Handelt es sich um drei- oder mehrspurige Bahnen, muss sich die Gasse zwischen dem linken und dem zweiten Fahrstreifen von links bilden.
Eher lässig geht es in Frankreich und in Spanien zu: Eine detaillierte Regelung für die Rettungsgasse gibt es nicht, Einsatzfahrzeuge müssen lediglich die Möglichkeit zur Vorbeifahrt haben.
Die einen so, die anderen so
Auch in Tschechien gibt es eine Sonderregelung zum Thema Rettungsgasse: Während sie auf Straßen mit zwei Fahrspuren ebenfalls in der Mitte verläuft, liegt der Unterschied zu andern Ländern bei mehrspurigen Fahrbahnen. Dann muss eine Gasse zwischen der mittleren und der rechten Fahrspur frei bleiben, so der ADAC. In Italien und den Niederlanden gibt es dagegen gar keine speziellen Vorschriften zum Thema Rettungsgasse.
Grundsätzlich sollten sich Autofahrer aber immer so verhalten, dass bei einem Stau ausreichend Platz für ein spontanes Ausweichen für Rettungsfahrzeuge haben. Deshalb gilt es auch bei stehendem Verkehr, genügend Platz zum Vordermann zu lassen. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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