Günstige Preise und Flexibilität machen die Carsharing-Angebote der unterschiedlichen Anbieter besonders für viele Menschen in Großstädten attraktiv. Doch auch beim Carsharing können Probleme entstehen, zum Beispiel wenn man in einen Unfall verwickelt wird oder der Wagen auf andere Art und Weise Schaden nimmt. Folgende Punkte sollten Sie im Schadensfall beachten.
Wer sich ein Carsharing-Fahrzeug mietet, genießt keine Narrenfreiheit im Straßenverkehr. Kommt es zu einem Unfall - egal ob selbst- oder fremdverschuldet - oder nimmt das Fahrzeug anderweitig Schäden, sind Sie laut Vertrag dazu verpflichtet, dies dem Anbieter zu melden und gegebenenfalls dafür gerade zustehen. Damit Sie sich im Schadensfall richtig verhalten, sollten Sie folgende Punkte beachten.
Das richtige Verhalten bei einem Unfall
Ob Carsharing-Auto oder nicht: Nach einem Unfall sollte zunächst die Gesundheit aller Beteiligten gewährleistet und gegebenenfalls ein Krankenwagen gerufen werden. Zudem sind Sie in den meisten Fällen gut darin beraten, die Polizei zum Unfallort zu rufen. Einige Carsharing-Anbieter verpflichten ihre Kunden sogar vertraglich dazu, selbst bei kleinen Unfällen die Polizei zu rufen. Nach einem Unfall sollten Sie sich laut ADAC unverzüglich an den Carsharing-Anbieter wenden und den weiteren Ablauf klären. In der Regel haben alle großen Firmen eine 24-Stunden-Hotline für den Notfall. In den meisten Autos befindet sich ein Unfallprotokoll, das wenn möglich noch an Ort und Stelle auszufüllen ist – und später an den Anbieter geschickt wird.
Versicherungsschutz beim Carsharing
Grundsätzlich genießen Nutzer eines Carsharing-Wagens den gleichen Versicherungsschutz wie private PKW-Nutzer. Allerdings unterscheiden sich die Versicherungspakete der unterschiedlichen Anbieter, wie der ADAC warnt. Grundsätzlich muss für jeden Wagen eine Haftpflichtversicherung bestehen. Zudem sollten Sie prüfen, ob Ihr Angebot einen Teil- oder Vollkasko-Versicherungsschutz enthält – wobei der Bundesverband für CarSharing (bcs) verspricht, dass alle Flottenfahrzeuge vollkaskoversichert sind. Die Höhe der Selbstbeteiligung bei einem Schadensfall unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter und kann bis zu mehrere tausend Euro betragen. Viele Carsharing-Dienste bieten an, diese durch eine Jahresgebühr oder ein Sicherheitspaket zu verringern.
Wichtig: Wer beispielsweise alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss in einem Unfall verwickelt wird, muss unter Umständen den entstandenen Schaden komplett selbst bezahlen. Wer gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, riskiert also seinen Versicherungsschutz.
Schäden am Wagen: So reagieren Sie richtig
Sollten Sie schon vor dem Losfahren einen Mangel am oder im Auto bemerken, so kontaktieren Sie umgehend den Anbieter und melden Sie den Schaden. Sonst kann er später Ihnen zur Last gelegt werden. Rechtlich gelten Sie zunächst als Verursacher, wenn Sie einen beschädigten Wagen einfach wieder abgeben. Einige Anbieter schreiben sogar vor, Schäden noch vor Motorstart zu melden, so der ADAC. Vorher sollten Sie zudem die Schadensliste im Fahrzeug checken – ist ein Fehler dort bereits vermerkt, brauchen Sie ihn natürlich nicht neu melden. Übrigens: Ein zugemülltes Auto ist kein beschädigtes Auto, und somit auch keine Meldung wert. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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