Rückrufaktionen von Autoherstellern haben seit dem VW-Abgasskandal neue Aufmerksamkeit erhalten. Doch wie finden Sie heraus, ob Ihr Auto von einem Rückruf betroffen ist? Und wie sollten Sie dann am besten vorgehen? Diese Tipps helfen Ihnen dabei.
Fahrzeuge von sämtlichen Herstellern aus aller Welt sind immer wieder von Rückrufaktionen betroffen. Das ist nicht erst seit dem Abgasskandal von VW so, doch der niedersächsische Autokonzern hat damit eine neue Welle losgetreten. Warum ein Auto oder eine Baureihe vom Hersteller zurückgerufen wird, kann viele Gründe haben. Meist handelt es sich um technische Nachbesserungen im Bereich der Fahrzeugsicherheit, des Umweltschutzes oder einen Austausch von fehlerhaft produzierten Bauteilen.
Die Hersteller sind in der Pflicht
Sollte Ihr Auto von einer Rückrufaktion betroffen sein, erfahren Sie das in der Regel vom Hersteller selbst, denn er trägt die Verantwortung. Das im Jahr 1997 in Kraft getretene Produktsicherheitsgesetz zwingt Händler dazu, unsichere Produkte zurückzurufen. Um sich vor etwaigen Schadensersatzansprüchen zu schützen, haben VW, BMW und Co. also ein berechtigtes Interesse daran, mangelhafte Pkw in die Werkstätten zu beordern.
So erfahren Sie von einem Rückruf
Sollten Sie sich nicht sicher sein, können Sie online auf den Herstellerseiten oder dem ADAC recherchieren, ob Ihr Modell von einer solchen Aktion betroffen ist. Normalerweise wenden sich die Autokonzerne in Deutschland an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), um alle betroffenen Besitzer ausfindig zu machen. Wenn Sie keinerlei Informationen erhalten und dennoch der Meinung sind, dass Ihr Fahrzeug von einem Rückruf betroffen ist, oder den Rückruf verpasst haben, wenden Sie sich direkt an den Hersteller.
Nehmen Sie unbedingt an Auto-Rückrufaktionen teil
Sie sollten in jedem Fall tätig werden, wenn Sie von einem Rückruf Ihres Pkw erfahren. Denn es handelt sich bei einem solchen Vorgang immer um einen Mangel am Fahrzeug, der entweder die Sicherheit oder die Umwelt gefährdet. Da Sie als Besitzer für den verkehrssicheren Zustand Ihres Autos verantwortlich sind, kann nur die Fahrt in die Werkstatt die richtige Entscheidung sein. Wenn Sie ein Rundschreiben für ein betroffenes Fahrzeug erhalten, das nicht mehr in Ihrem Besitz ist, sollten Sie das umgehend dem Hersteller mitteilen.
Wie dringend der Besuch in der Fachwerkstatt ist oder ob das Auto sogar nicht mehr bewegt werden darf, hängt von der Schwere des Mangels ab. Der Hersteller vermerkt die Dringlichkeit in seinem Informationsschreiben jedoch gewöhnlicherweise. Sind Sie unsicher, nehmen Sie besser direkten Kontakt auf.
Der Rückruf kostet Sie nichts
Das Gute trotz allem Übels ist: Ihr Geldbeutel wird beim Rückruf nicht belastet. Für die Behebung des Mangels oder die Reparatur kommt gänzlich der Hersteller auf. Ärgerlich kann es allerdings werden, wenn Sie die angeordnete Mängelbeseitigung missachten. Das KBA erhält nach einer Rückrufaktion Information über die nicht instand gesetzten Fahrzeuge und kann Ihr Auto im Extremfall mit einer Betriebsuntersagung vorübergehend stilllegen. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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