• Wie schnell man bei Schrittgeschwindigkeit fahren darf, ist nicht in der Straßenverkehrsordnung festgelegt.
  • Selbst Richter sind sich darüber nicht einig.
  • Klar ist allerdings, dass die Tachonadel deutlich unter 20 km/h bleiben sollte.

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In verkehrsberuhigten Bereichen müssen Autofahrer Schrittgeschwindigkeit fahren. Und auch an stehenden Bussen oder Straßenbahnen, bei denen Fahrgäste ein- und aussteigen, dürfen Sie nur langsam vorbeifahren.

Aber wie schnell ist eigentlich Schrittgeschwindigkeit?

Bußgelder, Punkte und Fahrverbot bei wesentlicher Geschwindigkeitsüberschreitung

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde bisher kein genauer Richtwert festgelegt. Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer dürfen nur so schnell fahren, wie ein Fußgänger läuft. Wie schnell das genau ist, darüber sind sich nicht einmal die Richter einig.

Der Verkehrsexperte Karsten Raspe vom Tüv Thüringen setzt die Schrittgeschwindigkeit zum Beispiel zwischen vier und sieben Kilometern pro Stunde an. Richter gingen allerdings bereits auch schon von zehn oder sogar 15 Kilometern pro Stunde aus. Mehr als 15 km/h dürfen es dann allerdings tatsächlich nicht sein.

Da eine wesentliche Geschwindigkeitsüberschreitung hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot nach sich ziehen kann, sollten Sie zumindest auf jeden Fall darauf achten, dass die Tachonadel deutlich unter 20 km/h bleibt. (ff)

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Verwendete Quellen:

  • ADAC: Zu schnell gefahren – Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Bußgeldkatalog 2020: Mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs
  • dpa
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