Durch den Sturm "Sabine" sind in Deutschland zahlreiche Bäume umgestürzt. Dabei kam es auch zu Schäden an Autos. Wer in solchen Fällen zahlt, hängt nicht nur von der Windstärke ab, sondern auch von der Art des Unfalls.

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Viele Schulen sind geschlossen, der Verkehr ist stark beeinträchtigt und zahlreiche Haushalte waren vorübergehend ohne Strom: Das Sturmtief "Sabine" versetzt Deutschland in einen Ausnahmezustand. Dabei sind Schäden nicht ausgeblieben: In den meisten Fällen bekamen es die Einsatzkräfte mit umgestürzten Bäumen zu tun. Vor allem Nordrhein-Westfalen war betroffen: Gegenstände flogen herum, entwurzelte Bäume verletzten Menschen und stürzten auf Autos.

Ein Fall für die Teilkasko

Im Fall eines Schadens am Auto stellt sich nun die Frage: Wer zahlt? Autofahrer, die im Besitz einer Teilkaskoversicherung sind, haben im konkreten Fall Glück im Unglück. Denn Sturm-Schäden werden von dieser ab Windstärke acht (mindestens 62 km/h) übernommen, informiert der ADAC. Ob die Vorgaben für die eigene Region erfüllt sind, lässt sich beim Deutschen Wetterdienst ermitteln.

Noch eine Bedingung für die Übernahme der Kosten ist:

  • Der Fahrer fuhr mit seinem Auto gegen einen gerade umstürzenden Baum

oder:

  • Auf das Auto fielen Baumteile oder Dachziegel

Springt die Teilkaskoversicherung ein, findet keine Rückstufung in den Schadenfreiheitsklassen statt. Es wird lediglich die dort vereinbarte Selbstbeteiligung vom zu zahlenden Betrag abgezogen.

Wann eine Vollkasko nötig ist

Die Teilkaskoversicherung zahlt NICHT:

  • wenn der Baum bereits auf der Straße lag, als der Unfall passierte

In diesem Fall ist laut ADAC eine Vollkaskoversicherung erforderlich. Übernimmt sie, wird der entsprechende Vertrag mit der Versicherung im nächsten Kalenderjahr schlechter eingestuft. "Beim bestehenden Rabattschutz, der von den meisten Kfz-Versicherungen angeboten wird, erfolgt zwar auch eine Rückstufung, aber ohne Erhöhung der Versicherungsprämie", informieren Juristen des ADAC.

Sturm-Schäden sofort melden

Generell sollten Sie Sturm-Schäden an Ihrem Fahrzeug sofort Ihrer Teilkaskoversicherung melden. Diese ist auch für Vollkasko-Besitzer der richtige Ansprechpartner, da in der Teilkasko in einem solchen Fall keine Rückstufung stattfindet und auch die Selbstbeteiligung meistens niedriger ausfällt.

Bevor Sie mit Ihrer Versicherung gesprochen haben, sollten Sie aber unbedingt davon absehen, den Schaden direkt reparieren zu lassen oder einen Gutachter zu bestellen. Auf den entstehenden Kosten könnten Autofahrer dann sitzen bleiben, da die Reparatur womöglich an eine bestimmte Werkstatt gebunden ist.

Wer ist schuld, wenn Dachziegel herunterstürzen?

Hat der Geschädigte weder eine Teil- noch eine Vollkaskoversicherung, gibt es noch eine weitere Möglichkeit. Wenn das Fahrzeug von herabfallenden Dachziegeln oder umgestürzten Verkehrsschildern beschädigt wurde, müssen beispielsweise der Hauseigentümer beziehungsweise die Gemeinde nachweisen, dass der korrekte Sitz der Ziegel regelmäßig geprüft wurde. Gleiches gilt für Baufirmen, deren Gerüste entsprechend befestigt werden müssen.

Auch Grundstücksbesitzer, auf dessen Grund und Boden befindliche Bäume oder Äste für Beschädigungen gesorgt haben, stehen in der Verkehrssicherungspflicht. Wird eine Verletzung dieser Verpflichtung nachgewiesen, greift in der Regel die Versicherung des Verursachers.

Auch Mieter sind in der Pflicht

Die Verkehrssicherungspflicht gilt aber auch für Mieter. Das heißt: Bei drohendem Unwetter müssen sie dafür sorgen, dass niemand durch ihr Eigentum zu Schaden kommt, erklärt Beate Heilmann von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV). Vor einem angekündigten Sturm sollten beispielsweise Blumenkästen gesichert und Sonnenschirme angebunden werden, damit der Sturm sie nicht vom Balkon fegt.

"Kommt dennoch jemand zu Schaden, sind Mieter schadenersatzpflichtig", erklärt Heilmann. Zwar greift hier grundsätzlich der Schutz der privaten Haftpflichtversicherung. "Allerdings nicht, wenn ich grob fahrlässig gehandelt habe."

Verwendete Quellen:

  • ADAC
  • dpa
Flugzeug, Landung, Sturm, Durchstarten

Wegen Sturm: Pilot muss direkt nach Landung durchstarten

Tief „Ciara", hierzulande als „Sabine" bekannt, sorgte am Wochenende in England für Chaos. Am Londoner Flughafen Heathrow musste ein Flugzeug bei starken Windböen nach der Landung durchstarten.
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