Viele Kinder sind beim Besuch auf dem Bauernhof von den großen Landmaschinen begeistert, die mit nur etwa 15 km/h auf den Feldern ihre Bahnen ziehen. Die Rede ist von Traktoren. Doch was genau ist eigentlich ein Traktor, was kann er und welche Regeln gelten im Straßenverkehr?
Was ist ein Traktor?
Der Begriff Traktor stammt vom lateinischen Wort trahere ab, was übersetzt ziehen oder schleppen bedeutet. In Nord- und Mitteldeutschland nennen die Leute die Landmaschinen auch Trecker, was vom plattdeutschen trecken abgeleitet ist und ebenfalls ziehen bedeutet. Die verkehrsrechtliche Bezeichnung hingegen weist erkennbarer auf den eigentlichen Nutzen dieser Fahrzeuge hin – sie lautet ganz schlicht Zugmaschine.
Im Duden finden wir unter dem Wort Traktor folgende Bezeichnung: Ein Kraftfahrzeug, das zum Ziehen von angehängten Lasten, besonders für landwirtschaftliche Maschinen und Geräte genutzt wird. Traktoren kommen meist auf unbefestigtem Grund und Äckern zum Einsatz, weshalb sie besonders robust konstruiert sind. Bei modernen Maschinen werden überwiegend alle vier Räder angetrieben und sie verfügen über eine Differenzialsperre.
Video: Im Video: Autonomer 8R Traktor John Deere
Warum haben Traktoren so große Hinterräder?
Bei den meisten Traktoren sind die Hinterräder größer als die Vorderräder, aber warum ist das so? Kleinere Vorderräder erleichtern das Rangieren auf dem Feld. Der Traktor kann engere Kurven fahren. Die großen Hinterreifen verhindern einerseits, dass der Traktor bei Regenwetter im feuchten Boden stecken bleibt, zum anderen, weil sich das Gewicht der Maschine auf den breiten Reifen besser verteilt. Die Gewichtsverteilung ist wichtig, damit sich der Boden unter dem Traktor nicht so sehr verdichtet. Das schützt Würmer und Insekten in der Erde. Außerdem gleichen die Reifen das Gewicht des Traktors auch dann aus, wenn dieser nur leicht beladen ist.
Wie viel Gewicht dürfen Traktoren ziehen
Die Frage, wie viel Gewicht ein Traktor ziehen darf, ist abhängig vom Fahrzeug selbst. Ein Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein). Hier stehen die Gewichtsangaben, die für die Fahrt auf der Straße mit einem Schlepper einzuhalten sind. Im Feld G steht das Leergewicht in Kilogramm, sprich die Masse des im Betrieb befindlichen Fahrzeugs ohne Fahrer, aber mit Kraftstoff und Bordwerkzeug. Die zulässige Gesamtmasse steht in Feld F.1 und darf für Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr nicht überschritten werden. Die Differenz zwischen Leergewicht und Gesamtmasse ist die Nutzlast, sprich das Gewicht, was der Traktor als Fracht aufnehmen darf.
Die Anhängelast findet man in Feld O1. Bei EU-typengenehmigten Traktoren kommt es vor, dass dieser Wert geringer ausfällt als angenommen. Daher ist es sinnvoll, vor dem Kauf oder Einsatz der Maschine darauf zu achten, wie viel Gewicht man tatsächlich anhängen darf. Bei älteren Traktoren ist dieses Feld oft leer. Dann setzt sich die Anhängelast meist aus der maximal zulässigen Gesamtmasse von 40 Tonnen abzüglich des Gewichts des Treckers zusammen.
Wichtig ist noch die ungebremste Anhängelast aus Feld O2. Selbst bei schweren Traktoren beträgt diese normalerweise nicht mehr als drei Tonnen. Das liegt daran, dass angehängte Geräte bei einer Achslast des Geräts von über drei Tonnen eine eigene Bremse brauchen. Bei den Traktoren mit EU-Zulassung kann die ungebremste Anhängelast bis zu 3,5 t betragen. Außerdem dürfen die Werte der Achslast und Stützlast nicht überschritten werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann seinen Schlepper wiegen lassen. Ab 2 Prozent Überschreitung der zulässigen Achslast oder des Gesamtgewichts ist ein Bußgeld fällig. Bei mehr als 5 Prozent Gewichtsüberschreitung gibt es den ersten Punkt.
Fahren alle Trecker mit Diesel?
Wie durch die aktuell laufenden Proteste bekannt, fahren Traktoren mit Agrardiesel. Technisch gesehen gibt es zwischen Normalem und Agrardiesel keinen Unterschied. Der ergibt sich erst durch die Rückerstattung der Mineralölsteuer vom Staat. Bisher erhielten Betriebe der Land- und Forstwirtschaft laut dem Energiesteuergesetz für den nachgewiesenen Verbrauch von Diesel eine anteilige Rückvergütung der Energiesteuer vom jeweiligen Zollamt. Fährt ein Bauer mit Biodiesel, muss er dafür gar keine Steuern zahlen. Diese Regelung verändert sich aufgrund eines Beschlusses der Ampelkoalition. Die Förderung für Agrardiesel soll ganz entfallen.
Doch nicht alle Traktoren fahren mit Diesel. Im Zuge der Klimakrise wagten sich einige Hersteller wie beispielsweise John Deere an die Herausforderung, Schlepper mit Elektromotoren zu versehen. Der John Deere Sesam der ersten Generation hat 300 kW Leistung, was etwa 400 PS entspricht. Das bereits aus dem Stand abrufbare Drehmoment eines Elektromotors eignet sich gut für landwirtschaftliche Arbeiten. Außerdem setzt der Landwirt seine Felder keiner weiteren Abgasbelastung aus. Der John Deere R8-410 kann sogar autonom fahren und hat eine 360-Grad-Hinderniserkennung. Allerdings ist eine solche Anschaffung immer noch kostenintensiv, was viele Landwirte abschreckt oder sie sich schlicht nicht leisten können. Wenn ein Landwirt dann noch die Möglichkeit hat seinen eigenen Strom zu produzieren, wäre er unabhängig von steigenden Kraftstoffpreisen und wegfallenden Förderungen.
Welche Verkehrsregeln muss ich beachten?
- Landwirtschaftliche Fahrzeuge zahlen keine Maut
- Traktoren dürfen in allen Umweltzonen fahren
- Sie müssen ein allgemeines Überholverbot beachten
- Die Winterreifenpflicht findet hier keine Anwendung
- Wenn Teile zu weit über das Fahrzeug hinausragen, muss eine Warntafel angebracht werden.
- Traktoren dürfen Straßen mit der Schildkombination "Durchfahrt verboten" und "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" befahren.
- In der Europäischen Union gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h
- Traktoren dürfen nicht auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen fahren
Welchen Führerschein benötige ich?
Um einen Traktor zu fahren, müssen entweder Führerscheinklasse L oder T vorliegen. Diese Klassen gelten für Traktoren oder Arbeitsmaschinen. Die Klasse T umfasst die Fahrerlaubnis für selbstfahrende Futter- oder Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, mit Anhänger oder landwirtschaftliche Fahrzeuge, die zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche eingesetzt werden. Das Mindestalter für den Erwerb des Klasse T Führerscheins beträgt 16 Jahre. Bis zum 18. Lebensjahr darf der Fahrer aber nur mit maximal 40 km/h unterwegs sein.
Die Klasse L umfasst Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h. Oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurfahrzeuge bis maximal 25 km/h. Das Mindestalter beschränkt sich hier ebenfalls auf das 16. Lebensjahr. Diese Klasse ist für Personen interessant, die nur gelegentlich mit solchen Fahrzeugen (Stapler) unterwegs sind. Übrigens: Wer die Führerscheinklasse B besitzt, hat automatisch auch die Führerscheinklasse L. Sie wird beim Erwerb der Pkw-Klasse mit erteilt.
In der Bildergalerie sehen Sie eine Auswahl verschiedener Traktoren. © auto motor und sport
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