Zum 1. Oktober 2024 müssen Fahrzeuge von Geflüchteten aus der Ukraine, die sich länger als ein Jahr in Deutschland befinden, auch in Deutschland zugelassen werden. Diese Regelung betrifft insbesondere jene, die bisher auf Basis einer Sondergenehmigung ihre Autos mit ukrainischen Kennzeichen in Deutschland fahren durften.
Bislang war es für Geflüchtete möglich, ihre Fahrzeuge ohne deutsche Zulassung zu nutzen. Diese Sonderregelung, die nur den Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung voraussetzt, endet zum 30. September 2024.
Hintergrund der Regelung
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Jahr 2022 sind viele Menschen aus der Ukraine nach Deutschland geflohen. Zahlreiche Geflüchtete brachten ihre Fahrzeuge mit, die sie auf Grundlage der bis dato geltenden Sonderregelungen mit ukrainischen Kennzeichen weiterhin nutzen konnten. Diese Ausnahmeregelung war zunächst befristet und wurde mehrfach verlängert, zuletzt auf Betreiben der Bundesregierung. Nun läuft die Frist endgültig aus.
Die Anpassung der Regelungen erfolgt durch ein neu entwickeltes Verfahren, das vom Bundesverkehrsministerium in Zusammenarbeit mit den Ländern erarbeitet wurde. Dieses Verfahren gilt für Fahrzeuge, die länger als zwölf Monate in Deutschland gefahren werden.
Anforderungen für die Zulassung
Um das Fahrzeug in Deutschland zulassen zu können, müssen die Halter folgende Dokumente bei den zuständigen Zulassungsbehörden vorlegen:
- Ein Personaldokument mit Namensangabe in lateinischen Buchstaben
- Die ukrainische Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs
- Einen Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung
Besonders zu beachten ist, dass digitale Dokumente aus der Ukraine im Rahmen des Zulassungsverfahrens nicht akzeptiert werden. Es sind also ausschließlich physische Dokumente in Papierform zulässig.
Nach erfolgreicher Zulassung müssen die ukrainischen Kennzeichen gegen deutsche Nummernschilder ausgetauscht werden. Das Fahrzeug wird damit offiziell in das deutsche Zulassungssystem überführt und unterliegt den geltenden Vorschriften für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge.
Zollrechtliche Aspekte
Neben der Zulassung ist eine Anmeldung beim Zoll erforderlich. Für Geflüchtete, die ihren dauerhaften Wohnsitz in die Europäische Union verlegen, besteht jedoch die Möglichkeit, ihr Fahrzeug als sogenanntes Übersiedlungsgut von Einfuhrabgaben befreien zu lassen. Diese Regelung ermöglicht es, dass keine zusätzlichen Abgaben wie Einfuhrzölle für das mitgebrachte Fahrzeug anfallen, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Das Bundesverkehrsministerium hat bislang keine Angaben darüber gemacht, wie viele ukrainische Fahrzeuge sich in Deutschland befinden und von der Neuregelung betroffen sind. Auch Schätzungen zur Anzahl der Fahrzeuge, die nach dem neuen Verfahren zugelassen werden müssen, liegen derzeit nicht vor.
Übrigens: Ohne eine deutsche Zulassung ist der Betrieb des Fahrzeugs im Straßenverkehr nicht mehr gestattet. Wird ein Fahrzeug weiterhin genutzt, obwohl es bereits zulassungspflichtig wäre, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet wird.
In der Fotoshow zeigen wir Ihnen die "wahren" Bedeutungen hinter den Kennzeichenkürzeln ;) © auto motor und sport
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