Düsseldorf - Automatische Weitergabe von Fahrzeugdaten durch eine Blackbox im Auto: Knapp zwei Drittel der Teilnehmer einer Innofact-Umfrage (62 Prozent) fänden solche Technik im Auto, die anonymisiert Unfalldaten weiterleitet, gut. Die Studie erstellte das Marktforschungsinstitut im Auftrag des Portals Leasingmarkt.de.

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Demnach sprachen sich mit einem Anteil von gut einem Drittel (36 Prozent) jedoch deutlich weniger dafür aus, dass die Daten der Blackbox auch zur Klärung eines Unfallgeschehens vor Gericht zugelassen werden sollten.

In etwa gleich viele der Befragten (34 Prozent) lehnen entsprechende Technik grundsätzlich ab, während rund ein Viertel (23 Prozent) aus Datenschutzbedenken dagegen ist. Und 15 Prozent befürchten, dass verpflichtende Systeme Fahrzeuge nur teurer machen. Mehrfachantworten waren möglich.

Gewünscht oder nicht - die Blackbox kommt

Aber beschlossen ist der Pflichteinbau der Blackbox ohnehin: Laut EU-Verordnung 2019/2144 müssen Autohersteller bereits seit Mitte 2022 bei der Typgenehmigung von Fahrzeugen unter anderem Technik zur "ereignisbezogenen Datenaufzeichnung" berücksichtigen. Sie soll Analysen der Straßenverkehrssicherheit dienen.

Erfassen muss sie demnach unter anderem Fahrzeuggeschwindigkeit, Bremsverhalten sowie Position und Neigung des Fahrzeugs auf der Straße oder auch, welche Sicherheitssysteme aktiviert waren. Für in der EU zugelassene Neuwagen ist die Blackbox erst ab 7. Juli 2024 Pflicht.   © dpa

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