Bei Schäden am Mietwagen müssen Autofahrer trotz Vollkasko regelmäßig in Vorleistung gehen. Die eigentliche versicherungstechnische Lücke lauert aber woanders: Die maximale Deckung der Haftpflichtversicherung ist im Ausland meist zu niedrig.
Einen Mietwagen buchen Urlauber häufig schon von daheim, um sich das gewünschte Auto mit den besten Konditionen vorab zu sichern. Meistens schließen die angehenden Urlauber gleich eine Versicherung mit ab.
Erste Wahl dabei ist eine Vollkaskoversicherung ohne Eigenbeteiligung. Denn sie ermöglicht im Urlaub sorgenfreie Fahrt und erspart Scherereien, falls es zu einem Schaden kommt.
Oft gehen Mieter im Schadensfall in Vorleistung
Völlig aus der Verantwortung sind Fahrer bei einer Urlaubsfahrt mit Vollkasko aber meist nicht. Denn der Vermieter vor Ort verlangt oft, dass die Fahrer im Schadensfall einen Eigenteil hinterlegen – den die Versicherung später zurückerstattet.
Oftmals wird die Kaution für das Mietauto zunächst von der Kreditkarte des Mieters abgebucht. Der kann sich den Betrag anschließend von seiner Versicherung zurückholen.
Als Beleg für die Versicherung benötigen die Versicherten den Schadensbericht vom Vermieter und eventuell einen Beleg der Polizei. Der bestätigt, dass der Unfall gemeldet wurde.
Die Vollkasko deckt nicht immer alles ab
Wichtig: Tragen Sie auf dem Kreditkartenbeleg für die vom Autovermieter verlangte Kaution immer die Summe ein. Andernfalls kann der Autovermieter im Schadensfall einen beliebigen Betrag abbuchen. Verlangen Sie nach Ende der Mietdauer den Beleg zurück.
Die Vollkaskoversicherung deckt zwar die meisten Schäden am Auto ab, aber oft sind bestimmte Schäden ausgeschlossen. Das können zum Beispiel Defekte an Reifen, Felgen oder dem Unterboden sein.
Das sollte man wissen, bevor man auf den steinigen Pisten von Tunesien oder Algerien Gas gibt. Eine Zusatzversicherung für den Ausschluss weiterer Haftungsrisiken ist meist möglich.
Haftungssumme im Ausland oft zu niedrig
Die Haftpflichtversicherung ist im Mietpreis für das Auto inbegriffen. Allerdings entsprechen viele angebotene Versicherungen nicht dem in Deutschland etablierten Standard.
Manche online angebotenen Versicherungen haften nur bis zu einem Maximalbetrag von einer Million Euro. Das könnte bei schweren Unfällen mit Personenschäden zu knapp sein.
Noch extremer ist es zum Beispiel in den USA, wo die gesetzliche Mindestdeckung je nach Staat teilweise nur 10.000 Dollar beträgt. Zum Vergleich: In Deutschland gilt für die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung eine Mindestdeckung von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,12 Millionen Euro für Sachschäden. Viele Versicherungen in Deutschland leisten pauschal bis 100 Millionen Euro.
Mallorca-Tarif schließt die Deckungslücke
Eine solche Deckungslücke lässt sich durch Zusatzversicherungen schließen. In den USA gibt es Tarife zur Haftungsreduzierung, die den Versicherungsschutz auf europäisches Niveau hieven.
Eine andere Möglichkeit sind die sogenannten "Mallorca-Tarife" der Autoversicherer. Die stocken die oft geringere Deckungssumme ausländischer Haftpflichtversicherungen auf die gewünschte Höhe auf.
Weil diese Versicherung nicht den Basisschutz abdecken muss, ist sie für niedrige zweistellige Beträge pro Monat erhältlich.
Traveller-Police schützt international
Wer vor der Reise weiß, dass er im Ausland ein Auto mieten will, schließt diese Versicherung am besten schon daheim ab. In einigen Fällen umfasst die Kfz-Versicherung als Zusatzleistung den Haftungsschutz im Ausland. Auch bei Bezahlung mit Kreditkarte ist manchmal der "Mallorca-Tarif" enthalten.
Eine Einschränkung kann allerdings der Geltungsbereich dieser Tarife sein. Sie gelten zwar nicht nur auf Mallorca, aber schützen nur innerhalb der Grenzen der EU. Für Reisen ins außereuropäische Ausland sind "Traveller-Policen" die Alternative. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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