Falschfahrer sind immer wieder der Grund für schwere Unfälle auf der Autobahn. So sollten Sie sich verhalten, wenn Sie von einem Falschfahrer erfahren oder sogar erleben, wie er Ihnen entgegenfährt.
Wenn es um Alptraum-Szenarien eines Autofahrers gibt, dann gehört die Begegnung mit einem Geisterfahrer definitiv dazu. Bei den gefahrenen Geschwindigkeiten auf einer Autobahn kann ein entgegenkommendes Fahrzeug zu extrem gefährlichen Unfällen führen.
Wenn Ihnen ein Geisterfahrer entgegenkommt, bleibt kaum mehr genug Zeit zum Nachdenken. Daher sollten Sie sich mental auf den Ernstfall vorbereiten und die folgenden Tipps beachten.
Das richtige Verhalten bei Falschfahrern
Sollten Sie im Radio oder über Ihr Navigationssystem erfahren, dass auf Ihrer Strecke ein Falschfahrer unterwegs ist, sollte zunächst Ruhe bewahrt werden.
Grundsätzlich gilt: Unabhängig davon, in welcher Richtung der Geisterfahrer unterwegs ist ("Falschfahrer in beiden Richtungen"), sollten Sie in jedem Fall achtsam sein.
Oft ist in der Hektik nicht sofort klar, auf welcher Seite der Autobahn sich der Geisterfahrer befindet. Verringern Sie also Ihre Geschwindigkeit und überholen Sie nicht mehr, orientieren Sie sich am rechten Fahrbahnrand und fahren Sie auf den äußeren rechten Fahrstreifen (nicht auf den Seitenstreifen).
Sie können außerdem Ihren Warnblinker einschalten, wie der ADAC erklärt. Auf diese Weise machen Sie andere Verkehrsteilnehmer auf die drohende Gefahr aufmerksam.
Halten Sie darüber hinaus genügend Abstand zu den vorausfahrenden Fahrzeugen, um eine gute Übersicht zu behalten und keinen Auffahrunfall zu riskieren, wenn der Vordermann plötzlich ein starkes Bremsmanöver einleitet.
Noch sicherer ist es, den nächsten Parkplatz oder die nächste Autobahnausfahrt aufzusuchen und zu warten, bis der Verkehrsfunk Entwarnung gegeben hat.
Unabhängig von Ihrer Entscheidung sollten Sie außerdem immer den Seitenstreifen im Auge behalten. Im Notfall können Sie auf diesen ausweichen.
Risiko ist am Wochenende erhöht
Im Jahr 2016 wurden in Deutschland 60 Unfälle wegen Geisterfahrern registriert. Ein Blick auf die Zahlen des ADAC verrät außerdem, dass das Risiko am Wochenende deutlich höher ist.
Geisterfahrer-Warnmeldungen häufen sich demnach zwischen Samstagabend und dem frühen Sonntagmorgen. In den Sommermonaten steigen die Meldungen über Falschfahrer deutlich an. Dabei sind mehr als 70 Prozent aller Geisterfahrer männlich.
Meist handeln Autofahrer, die sich in die falsche Richtung einordnen, mit der festen Überzeugung, auf der korrekten Fahrbahn unterwegs zu sein. Viele vertrauen blind auf Navigationssysteme oder leiden unter Orientierungslosigkeit, weil die Verkehrslage ungewöhnlich ruhig ist.
Vor einigen Jahren gab es einen Fall, bei dem zwei Streifenpolizisten nachts auf einer vierspurigen, baulich getrennten Schnellstraße gewendet haben, weil sie der festen Überzeugung waren, dass sie sich auf einer einsamen Landstraße befanden.
Trunkenheit, geistige Verwirrtheit oder Suizidversuche sind weitere Gründe für eine Fahrt in die falsche Richtung.
Wenn Sie versehentlich selbst zum Geisterfahrer werden, sollten Sie sofort das Licht und die Warnblinkanlage einschalten und das Fahrzeug so schnell wie möglich an den nächsten Fahrbahnrand steuern.
Parken Sie dabei möglichst dicht an der Leitplanke und klettern Sie anschließend über die schützende Fahrbahnbegrenzung. Anschließend rufen Sie die Polizei. Keinesfalls sollten Sie selbst versuchen, auf der Fahrbahn zu wenden.
Hohe Strafen für Falschfahrer
Bekommt die Autobahnpolizei eine Meldung über einen Falschfahrer, wird der betreffende Fahrbahnabschnitt zunächst voll gesperrt - in beiden Richtungen, da auch die Beamten in der Eile nicht abschätzen können, in welcher Richtung die Gefahr am größten ist.
Die Verfolgung des Geisterfahrers findet ausschließlich auf der richtigen Fahrbahnseite statt - über Licht- und Hupsignale versuchen die Polizisten, den Fehlgeleiteten zum Anhalten zu bringen.
Im Notfall fährt sich ein Einsatzwagen einen Vorsprung heraus, um weiter vorne einen sogenannten "Stop Stick" (ein Brett mit mehreren hohlen Nägeln) auf der anderen Fahrbahnseite zu platzieren. In den meisten Fällen ist es jedoch der Falschfahrer selbst, der von der Autobahn abfährt.
Die Strafen für Falschfahrer sind übrigens nicht gerade glimpflich: Bis zu 290 Euro kostet das Vergehen. Eine weitere mögliche strafrechtliche Konsequenz bei einer Geisterfahrt ist zudem eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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