Wann ist Parken wirklich Parken? Oder wann hält man nur oder wartet? Die wichtigsten Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung kennt jeder Autofahrer. Doch der Teufel steckt im Detail.

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Halten und Parken gehören für die Autofahrer zum Alltag im Straßenverkehr. Dieser sogenannte ruhende Verkehr ist in der Straßenverkehrs-Ordnung geregelt.

Als Halten gilt demnach jede vom Fahrer selbst gewollte Fahrtunterbrechung auf der Fahrbahn oder auf dem Seitenstreifen, erklärt der Tüv Nord. Das kann sein, um etwa andere Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen.

Dagegen gelten unfreiwillige Stopps laut den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften nicht als Halten. Zum Beispiel dann etwa, wenn Autofahrer an einer roten Ampel, vor einem geschlossenen Bahnübergang, im Stau oder auf Anweisung eines den Straßenverkehr regelnden Polizisten stoppen. Das gilt als Warten.

Der Unterschied ist wichtig

Für die Definition des Parkens gilt die Drei-Minuten-Regel: Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der hat sein Fahrzeug geparkt, erläutert der Tüv Nord. Wer sein Auto für weniger als drei Minuten verlässt und in Sichtweite bleibt, so dass er im Bedarfsfall jederzeit wieder in den Verkehr eingreifen kann, der parkt nicht, sondern hält.

Die Unterscheidung zwischen Halten und Parken ist wichtig, weil die Verkehrsregeln unterschiedliche Verbote für das Halten oder Parken vorsehen, etwa das grundsätzliche Halteverbot vor amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder das grundsätzliche Parkverbot vor Ein-und Ausfahrten an Grundstücken oder vor und hinter Kreuzungen.  © dpa

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