Nach einem jahrelangen Rechtsstreit hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine entscheidende Entscheidung getroffen. Anwohner können unter bestimmten Umständen von Straßenverkehrsbehörden Maßnahmen gegen auf Gehwegen parkende Autos verlangen.

Mehr zum Thema Mobilität

Dies gilt, wenn die Nutzung des Gehwegs vor der eigenen Haustür durch die parkenden Fahrzeuge erheblich eingeschränkt wird (AZ. BVerwG 3 C 5.23).

Wegweisende Entscheidung

Henning J. Bahr, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa: "Gewonnen haben die Kläger auf jeden Fall". Die Stadt Bremen sei verpflichtet, tätig zu werden. Allerdings müssten die Kläger hinnehmen, dass die Stadt nicht unmittelbar ihre Straßen priorisieren müsse. Die Kommune könne mit einem Konzept die am stärksten betroffenen Straßen priorisieren. Bahr nannte die Entscheidung "wegweisend".

In Bremen wird seit Jahren über das sogenannte aufgesetzte Parken, bei dem zwei Räder des Autos auf dem Gehweg stehen, gestritten. Ohne Erlaubnis ist dies verboten, wird aber in vielen Städten, darunter Bremen, geduldet. Geklagt hatten fünf Eigentümer aus Bremen gegen die Stadt.

Rechtsstreit ist abgeschlossen

Bereits 2021 entschied das Bremer Verwaltungsgericht zugunsten der Kläger und erklärte, dass die Straßenverkehrsbehörde einschreiten müsse. Das Bremer Oberverwaltungsgericht bestätigte 2022 dieses Urteil grundsätzlich, räumte der Behörde aber einen Ermessensspielraum ein, ob und wie sie einschreitet. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun diese Entscheidung bestätigt und damit den Rechtsstreit abgeschlossen.

Viele Vorteile mit ams+
Erhalten Sie werbereduzierten Zugang zu allen Inhalten von auto-motor-und-sport.de inkl. der digitalen Zeitschrift als E-Paper. Monatlich kündbar.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts könnte weitreichende Folgen für Städte haben, in denen das Parken auf Gehwegen häufig toleriert wird. Anwohner, deren Gehwege durch parkende Autos beeinträchtigt sind, können nun rechtlich dagegen vorgehen.

In der Fotoshow zeigen wir Ihnen, welche Autos nicht auf dem Gehweg parken dürfen.  © auto motor und sport

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.