Der Fußgängerverband Fuss e.V. hat eine Debatte über eine mögliche Lockerung der bestehenden Regeln für das Überqueren der Straße bei roter Ampel angestoßen.

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Wie Vorstandsmitglied Roland Stimpel in einem Interview mit der "Rheinischen Post" erklärte, könnte das Überqueren bei Rot unter bestimmten Bedingungen erlaubt werden: "Wer sich sicher fühlt, guckt und geht. Wer sich auf Grün verlassen will, wartet wie bisher". Stimpel argumentiert, dass Fußgänger oft lange an Ampeln warten müssen, obwohl die Straße frei und gut einsehbar ist.

"Grüner Pfeil" im Autoverkehr als Vorbild

Als Beispiel für eine bereits existierende Ausnahme von der Regel nennt der Verband den "Grünen Pfeil" für Autofahrer. Dieser erlaubt es, an bestimmten Kreuzungen trotz roter Ampel nach rechts abzubiegen, wenn die Verkehrslage es zulässt. "Damit ist das Tabu durchbrochen, dass man bei Rot immer stehenbleiben muss", so Stimpel. Der Fußgängerverband schlägt vor, eine ähnliche Lösung für Fußgänger zu entwickeln. Ein entsprechendes Schild – etwa in Form eines "Grünen Pfeils" zum Gehen – könnte an Fußgängerampeln angebracht werden, wo die Verkehrssituation klar und übersichtlich ist.

Der Verband verweist auf Beispiele aus dem Ausland, etwa New York, wo es seit neuestem erlaubt ist, bei Rot zu gehen, wenn die Situation es erlaubt. In Großbritannien vertraut man ebenfalls auf die Wachsamkeit der Fußgänger. Trotz dieser Ansätze bleibt das Thema in Deutschland heikel: Das Gehen bei Rot ist hierzulande strikt verboten, und Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

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Sicherheit bleibt oberste Priorität

In einer eigenen Stellungnahme nach dem Interview hebt Fuss e.V. hervor, dass die Regel "Bei Rot sollst du stehen" weiterhin ihre Berechtigung hat. Der Verband betont aber auch, dass das grüne Signal für Fußgänger nicht immer sichere Bedingungen garantiert. 2023 gab es 872 Unfälle, bei denen Fußgänger durch falsches Verhalten an Ampeln zu Schaden kamen. In fast doppelt so vielen Fällen (1.742 Unfälle) waren jedoch abbiegende Autofahrer die Ursache, die die Vorfahrt der Fußgänger missachteten. "Bei Grün kannst du gehen" stimme also nicht immer uneingeschränkt, warnt der Verband, und fordert eine Entschärfung dieser Gefahren an Kreuzungen.  © auto motor und sport

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