Belgien führt nach fast 50 Jahren eine umfassende Reform der Straßenverkehrsgesetze ein. Der neue "Wegcode", der am 1. September 2026 in Kraft tritt, bringt zahlreiche Änderungen für Auto- und Motorradfahrer, Radler und Fußgänger mit sich. Hier die Details zu den neuen Verkehrsschildern, Regeln und Strafen.

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  • Autos:

Fahrer und erwachsene Beifahrer können ab dem Stichtag mit einem Bußgeld belegt werden, wenn die Beifahrer nicht angeschnallt sind. Kinder, die nicht angeschnallt sind, werden mit einem Bußgeld von 150 Euro pro Verstoß belegt. Im Falle einer Panne oder eines Unfalls ist das Einschalten der Warnblinkanlage vorgeschrieben. Andernfalls muss ein Warndreieck in einem Abstand von 100 Metern aufgestellt werden. Darüber hinaus wird das halbmonatliche alternierenden Parken abgeschafft. Dafür aber Umweltzonen eingerichtet. Kurzes Anhalten auf Straßenbahn- und Busspuren zum Ein- und Aussteigen von Mitfahrern ist nicht mehr erlaubt.

  • Motorräder und Kleinkrafträder:

Motorräder dürfen ab dem Stichtag die Rettungsgasse zwischen zwei Fahrspuren benutzen, wenn sich ein Stau bildet. Ebenfalls neu ist das Überholverbot in Belgien geregelt. Das Schild mit den beiden Pkw in Schwarz und Rot ist auch aus Deutschland bekannt, bedeutete im Nachbarland, dass Pkw oder Motorrad, andere zweispurige Fahrzeuge nicht überholen durften. Einspurige Fahrzeuge wie Fahrräder oder Motorräder durften hingegen überholt werden. Letzteres gilt künftig für Motorräder nicht mehr.

Ebenfalls in Sachen Parken müssen sich die Zweiradfahrer umstellen. Das rechtwinklig zur Straße abgestellte Motorrad ist nicht mehr erlaubt, stattdessen muss parallel zur Straße geparkt werden. Zudem dürfen die Verkehrsbehörden das Parken auf Gehwegen einschränken.

Kleinkrafträder (Bromfiets der Klasse B) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h dürfen nicht mehr den Radweg benutzen und müssen in Einbahnstraßen rechts fahren. Zudem müssen sie künftig über zwei Lichter, Reflektoren, Bremsen und eine Fahrradklingel verfügen.

  • Fahrräder und Fußgänger:

Eine der wichtigsten Neuerungen für Fahrradfahrer und Fußgänger ist das "vierkant groen" (Vierkant-Grün). Es zeigt an Ampeln eine Fahrrad- oder Fußgänger-Silhouette, die von vier Pfeilen umrahmt wird. Bei "Grün" ist dann auf einer Kreuzung der gesamte motorisierte Verkehr angehalten, Fußgänger oder Radfahrer können die Kreuzung in alle Richtungen, sogar diagonal, überqueren. Die wichtigen weiteren Neuerungen:

  • Kinder bis elf Jahre dürfen auf dem Gehweg fahren (zuvor 9 Jahre)
  • Radfahrer dürfen langsam fahrende Fahrzeugkolonnen überholen
  • Radfahrer dürfen unter der Berücksichtigung der Vorfahrt bei Rot oder Gelb rechts sowie links und geradeaus über die Straße fahren. Ein Vorfahrtsschildschild mit Radsymbol und drei Pfeilen regelt dies.
  • Parkende Zweiräder auf Gehwegen müssen Fußgängern 1,5 Meter Platz lassen
  • Grundsätzlich gilt ein Abstand zwischen fahrendem Fahrzeug und einem Fußgänger innerorts von einem Meter, außerorts von 1,5 Metern.

Georges Gilkinet, der belgische Minister für Mobilität, verkündete den neuen "Wegcode", die die bisherigen Regelungen ersetzt. Diese Modernisierung soll die Verkehrsregeln klarer, kohärenter und lesbarer machen und zur Verkehrssicherheit beitragen. Die Überarbeitung zielt darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern zu schaffen und den Bedürfnissen der aktuellen Mobilität gerecht zu werden.

Nach 20 Jahren endlich ein Konsens

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Die Reform ist das Ergebnis eines fast 20-jährigen Prozesses, der 2005 begann. Sie ist das Resultat einer intensiven Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren und den Regionen. Seit der sechsten Staatsreform von 2014 sind die Verkehrsregeln teilweise regionalisiert, was eine enge Kooperation erforderte.  © auto motor und sport

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