Verkehrsschilder mit dem Zusatzschild "bei Nässe" werfen die Frage auf: Ab wann gilt eine Fahrbahn als nass? Aber auch, wann gilt für Autofahrer an die angegebene Geschwindigkeitsbegrenzung?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) liefert dazu keine klare Definition, jedoch hat die Rechtsprechung Orientierungspunkte geschaffen. Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. 4 StR 560/77) gilt eine Straße als "nass", wenn sie durchgehend von einem sichtbaren Wasserfilm überzogen ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser Film dünn oder dick ist – entscheidend ist, dass die gesamte Fahrbahnoberfläche bedeckt ist.
Beispiele, wann keine Nässe vorliegt:
- Einzelne Pfützen oder Wasseransammlungen
- Nieselregen
- Lediglich feuchte Straßenoberfläche, die durch eine dunkle Färbung erkennbar ist
Ein klares Indiz für Nässe ist, wenn vorausfahrende Fahrzeuge Wasser aufwirbeln und eine Sprühfahne erzeugen.
Bußgelder bei Missachtung des Tempolimits "bei Nässe"
Wer die vorgeschriebene Geschwindigkeit auf einer nassen Fahrbahn überschreitet, muss mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und sogar Fahrverboten rechnen. Ein Beispiel: Fahren Sie auf einer Autobahn, auf der 80 km/h bei Nässe vorgeschrieben sind, mit 120 km/h und werden geblitzt, droht eine Strafe von 200 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Auch ohne Zusatzschild "bei Nässe" kann ein Bußgeld fällig werden, wenn die Fahrweise nicht an die Wetterbedingungen angepasst ist. Bei Verstößen aufgrund unangepasster Geschwindigkeit in Verbindung mit Gefährdung oder Unfall drohen Bußgelder von bis zu 145 Euro. Übrigens: Ist die Fahrbahn nur feucht, müssen Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht beachten.
Dauer der Geschwindigkeitsbeschränkung
Das Tempolimit "bei Nässe" endet, sobald die Fahrbahn nicht mehr von einem Wasserfilm überzogen ist, ein Aufhebungszeichen die Geschwindigkeitsbegrenzung aufhebt oder ein anderes Tempolimit angezeigt wird. © auto motor und sport
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