Inzwischen kaufen immer mehr Menschen ihren Gebrauchtwagen im Internet. Doch der scheinbar so einfache Onlinekauf birgt auch Gefahren, denn zwischen den unzähligen Verkäufern tummeln sich auch immer wieder schwarze Schafe.
Wer im Internet nach einem neuen Gebrauchtwagen sucht, sollte bei Händlern aber vor allem bei Privatpersonen aufpassen, nicht auf Betrüger hereinzufallen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie daher bereits bei der Recherche und Anfrage einige Punkte beachten.
Die Online-Recherche
Online gibt es zahlreiche Autoportale, auf denen Gebrauchtwagen und Neufahrzeuge von Autohäusern, Händlern und Privatpersonen angeboten werden. Zwar bemühen sich alle Anbieter, Betrüger bereits im Vorfeld zu entlarven, aber gerade bei Privatpersonen besteht immer ein Restrisiko. Noch gefährlicher wird der Online-Autokauf bei Portalen wie eBay oder Internet-Kleinanzeigen. Achten Sie also schon bei der Recherche darauf, dass sowohl der Verkäufer als auch das Inserat vertrauenserweckend und seriös wirken.
Vor dem Gebrauchtwagenkauf
Auch wenn die Fotos aus der Internetanzeige toll aussehen und selbst Details fotografiert wurden: Kaufen Sie kein Auto, ohne es nicht besichtigt und Probe gefahren zu haben. Sollte ein Online-Verkäufer einer solchen Anfrage nicht entgegenkommen, ist das ein deutliches Anzeichen dafür, dass mit dem Angebot etwas nicht stimmen kann. Gleiches gilt übrigens auch für Fahrzeuge aus dem Ausland.
Weiter sollte der Verkäufer auch in der Lage sein, eine lückenlose Dokumentation des Fahrzeugs zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören sämtliche Fahrzeugpapiere genauso wie Serviceberichte und Reparaturbelege.
Der Kaufvertrag im Internet
Eine Besonderheit beim Online-Kauf von Gebrauchtwagen zieht auch der Kaufvertrag mit sich. Während Sie in einem Autohaus nichts gekauft haben, ehe Sie nicht auch einen Vertrag unterschrieben haben, kann das im Internet anders aussehen. Floskeln wie "der ist gekauft" oder "den nehme ich" können unter Umständen bereits als Kaufangebot gewertet werden. Automobilclubs wie der ADAC warnen daher vor solchen Formulierungen. Ein Kaufvertrag kommt immer dann zustande, wenn zwei Willenserklärungen vorliegen, die übereinstimmen. Dafür reicht inzwischen auch ein E-Mail-Verkehr aus.
Vorauszahlungen oder gar den kompletten Kaufpreis sollten Sie niemals blauäugig per Onlineüberweisung vorab tätigen. Verkäufer, die auf eine derartige Abwicklung bestehen, sollten Sie stattdessen sofort beim Betreiber des Portals melden oder die Polizei verständigen.
Weitere Gefahren beim Online-Autokauf
Neben den bereits genannten Risiken sollten Sie auch bei ganz besonders günstigen Schnäppchen vorsichtig sein, ehe Sie irgendeinen Schritt in Richtung Kauf einleiten. Fahrzeuge, die deutlich unter Preis angeboten werden, haben in der Regel einen Haken und werden von Betrügern häufig als Lockmittel genutzt. Prüfen Sie daher auch diese Angebote sehr sorgfältig oder lassen Sie direkt die Finger davon.
Denken Sie daran, dass Privatpersonen in der Regel keine Haftung für Mängel an Gebrauchtwagen übernehmen. Bei Händlern steht Ihnen dagegen zumeist mindestens eine einjährige Gebrauchtwagengarantie zu. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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