Mit der Warnweste kommt im Juli eine weitere Pflichtausstattung für Autos. Der Gesetzgeber schreibt aber nicht nur vor, was alles in Fahrzeugen liegen muss. Auch gewisse Normen müssen die Ausrüstungsgegenstände erfüllen. Im Folgenden finden Sie einen Überblick.
Es wird voller im Auto. Ab 1. Juli gilt in Deutschland die Warnwestenpflicht. Mindestens eine Warnweste muss in jedem Pkw vorhanden sein. Dass Verbandskasten und Warndreieck mitgeführt werden müssen, gilt schon seit längerer Zeit. Wichtig ist aber auch, dass diese Dinge an einem Ort liegen, wo sie schnell erreichbar sind. Außerdem gibt es Normen, die ein Autofahrer zu beachten hat.
Alles zur Warnwestenpflicht
Die Pflicht, eine Warnweste im Auto mitzuführen, gilt ab dem 1. Juli in Deutschland. Mindestens für den Fahrer muss eine Weste im Auto liegen. Sind auch für die Mitfahrer Westen an Bord, ist das umso besser. Die Warnweste muss rot, orangefarben oder gelb sein und der DIN EN 471 bzw. EN ISO 20471 entsprechen. Diese Normbezeichnung findet man auf dem innenliegenden Etikett. Damit die Warnweste im Notfall schnell erreicht werden kann, sollte sie im Fahrerraum, also unter oder hinter dem Fahrersitz oder im Handschuhfach deponiert werden.
Welchen Verbandskasten muss ich dabei haben?
Auch ein Verbandskasten ist im Auto Pflicht. Seit Anfang 2014 gilt dafür die neue DIN 13164 (Stand: Januar 2014). Damit geht eine Änderung der Ausstattung einher. Ältere Verbandskästen dürfen aber noch bis zu deren Ablaufdatum mitgeführt werden. Zur Form des Verbandskastens (Kissen oder Kasten) gibt es keine Vorschrift. Auch er sollte aber schnell erreichbar sein.
Was gehört in einen Verbandskasten?
Was im Verbandskasten enthalten sein muss, ist genau geregelt. Hier eine Liste des ADAC: 1 Heftpflaster (DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm), 4 Wundschnellverbände (DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm), 2 Verbandpäckchen (DIN 13151-M), 1 Verbandpäckchen (DIN 13151-G), 1 Verbandtuch (DIN 13152-BR, 40 cm x 60 cm), 1 Verbandtuch (DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm), 6 Kompressen (10 cm x 10 cm), 2 Fixierbinden (DIN 61634-FB-6), 3 Fixierbinden (DIN 61634-FB-8), 2 Dreiecktücher (DIN 13 168-D), 1 Rettungsdecke (210 x 160 cm),1 Erste-Hilfe-Schere (DIN 58279-A 145), 4 Einmalhandschuhe (DIN EN 455), 1 Erste-Hilfe-Broschüre, 2 Feuchttücher zur Hautreinigung, 1 14-teiliges Fertigpflasterset, 1 Verbandpäckchen K.
Alles zum Warndreieck
Ebenfalls zur Pflichtausstattung in Autos gehört das Warndreieck. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sind fast ein Drittel aller Autofahrer ohne Warndreieck unterwegs. Wichtig ist, dass das Warndreieck nicht beschädigt ist und die Reflektoren auch wirklich reflektieren. Wo das Warndreieck im Auto aufbewahrt werden muss, ist nicht vorgeschrieben.
Welche Strafe droht?
Führt ein Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle keine Warnweste, kein Warndreieck oder keinen Verbandskasten mit sich, wird ein Verwarngeld von jeweils 15 Euro fällig. Das gilt auch, wenn die Ausrüstung nicht der Norm entspricht. Natürlich müssen Sie als Autofahrer auch jederzeit Ihren Führerschein und die Fahrzeugpapiere vorzeigen können. Ansonsten drohen zehn Euro Verwarngeld. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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