- Wer selbstständig ist oder sich demnächst selbstständig machen möchte, muss auf vieles achten, was für Angestellte nicht wichtig ist.
- Vor allem im Bereich der Versicherungen und Finanzen sind etliche Punkte zu berücksichtigen und zu planen.
- Dieser Artikel gibt einen Überblick über ausgewählte Aspekte.
Der Weg in die Selbstständigkeit – das ist zu beachten
Viele Menschen träumen davon, sich selbstständig zu machen. Sobald die Geschäftsidee steht, beginnt die konkrete Planung. Dabei sind zahlreiche Dinge zu berücksichtigen, die während einer angestellten Tätigkeit unbedeutend waren, vom Geschäftskonto bis zu bestimmten Versicherungen. In diesem Artikel stellen wir ausgewählte zentrale Aspekte aus dem Bereich Finanzen und Versicherungen vor.
Brauche ich ein Geschäftskonto?
Das Wichtigste zuerst: Freiberuflich tätige Menschen sind in Deutschland momentan nicht dazu verpflichtet, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Ein solches brauchen ausschließlich Unternehmen mit Stammkapital (z. B. AG, GmbH), weil sonst kein Eintrag ins Handelsregister möglich ist. Es ist aber sinnvoll, sich schon beim Start in die Selbstständigkeit ein Geschäftskonto zuzulegen, um private und geschäftliche Finanzen von Anfang an strikt voneinander zu trennen. Zudem dulden es Banken unter Umständen nicht, wenn auf dem für private Zwecke bestimmten Girokonto geschäftliche Geldeingänge zu verzeichnen sind.
Überdies können Unternehmende mit einem Geschäftskonto auf einen Blick die finanzielle Lage ihres Betriebs erfassen. Es ist zu empfehlen, zum Hauptkonto mindestens zwei Unterkonten anzulegen – auf dem einen werden Rücklagen für die Steuer, Versicherungen usw. gebildet und das andere dient beispielsweise als Sparbuch für Investitionen oder Fortbildungen. In größeren Unternehmen helfen weitere Unterkonten u. a. dabei, Budgets für einzelne Projekte oder Teams zu verwalten.
Das Geschäftskonto Business Smart von N26 ermöglicht es seinen Nutzenden, ihre Finanzen mit bis zu zehn Unterkonten (bei N26 heißen sie Spaces) zu strukturieren. Diese haben jeweils eine eigene IBAN. Für eine bessere Übersicht können zudem einzelne Transaktionen mit Tags versehen werden. Zum digitalen Geschäftskonto gehört eine Debitkarte (Farbe wählbar), mit der jeden Monat fünf Abhebungen in Euro kostenlos sind und auf deren Einkäufe es 0,1 % Cashback gibt.
Ist meine IT sicher?
Die Gothaer KMU-Studie aus dem Jahr 2021 ergab, dass für fast jedes zweite KMU ein Hackerangriff das bedrohlichste Risiko ist. Kein Wunder, die Cyberattacken auf kleine und mittelständische Unternehmen nehmen zu. Denn Kriminelle nutzen es aus, dass dort die Cybersecurity oft keinen hohen Stellenwert im Betriebsalltag hat oder Mitarbeitende im Homeoffice an wenig geschützten Geräten arbeiten.
Wer sein Unternehmen vor Cyberkriminalität schützen möchte, sollte zunächst einen Penetrationstest (Pentest) durchführen lassen. Dabei ermitteln spezielle Dienstleister, wie sicher die IT-Struktur ist, indem sie z. B. Hacking simulieren und dadurch die Sicherheitslücken aufdecken. Weitere Maßnahmen bestehen in der Schulung der Mitarbeitenden (falls vorhanden) und dem Abschluss einer speziellen Cyberversicherung.
Kann ich meine Steuererklärung selbst erledigen?
Grundsätzlich können Selbstständige und Gewerbetreibende ihre Steuererklärung selbst ausfüllen und abgeben. Wenn sie ein Händchen dafür haben oder z. B. die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, kann dies schnell erledigt sein. Sie müssen sich jedoch bewusst sein, dass mit der unternehmerischen Tätigkeit viele steuerliche Pflichten einhergehen:
- Umsatzsteuervoranmeldung (monatlich, quartalsweise oder jährlich)
- Einkommensteuererklärung (jährlich)
- Umsatzsteuererklärung (jährlich)
- Einkommenüberschussrechnung (jährlich)
- ggf. Gewerbesteuer
All dies kann je nach Art des Unternehmens ziemlich kompliziert sein und viel Zeit in Anspruch nehmen. Und gerade kurz nach der Gründung ist es wichtig, zuerst den Umsatz und den Gewinn zu steigern. Sprich, die Zeit, in der eine Unternehmerin an ihrer Buchhaltung sitzt oder über Steuerfragen brütet, ist für die Umsatzgenerierung verloren. Daher ist es sinnvoll, diese Aufgaben auszulagern oder sich zumindest Unterstützung in Form einer Buchhaltungs- und Steuersoftware zu holen.
Wer Geschäftskonto, Buchhaltung und Steuerberatung unter einem Dach haben möchte, sollte sich den Steuerservice von Kontist anschauen. Darin sind alle Leistungen des Premium-Bankings enthalten (z. B. Live-Berechnung von Einkommens- und Umsatzsteuer inkl. automatisierte Bildung der nötigen Rücklagen). Zusätzlich übernimmt Kontist die individuelle Steuerberatung, die geschäftliche und private Steuererklärung sowie die Kommunikation mit dem Finanzamt.
Welche Versicherungen muss ich abschließen?
Was Versicherungen angeht, ist für freiberuflich und selbstständig tätige Personen vieles anders als für Angestellte. Für sie besteht i. d. R. keine Sozialversicherungspflicht. Sie können sich freiwillig gesetzlich krankenversichern und in die Rentenversicherung einzahlen. Davon ausgenommen sind u. a. Personen, die einen künstlerischen oder publizistischen Beruf ausüben, die als Geburtshelfende, oder freiberufliche Lehrkräfte arbeiten oder ihren eigenen Landwirtschaftsbetrieb haben.
Selbstständige sollten also prüfen, ob für ihre spezielle Tätigkeit Versicherungspflicht besteht. In einigen Berufen muss eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, um Schäden abzusichern, die aufgrund einer Fehlberatung verursacht wurden (z. B. im medizinischen oder rechtlichen Bereich). Eine solche Absicherung kann für andere Unternehmen ebenfalls sinnvoll sein, und zwar immer dann, wenn durch die berufliche Tätigkeit teure Schäden entstehen könnten (z. B. versehentliches Plagiat bei Musikschaffenden), die für die verursachende Person existenzbedrohend sind.
Ebenfalls zur Existenzsicherung gehören für Selbstständige eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Krankentagegeldversicherung. Die Erstere zahlt ihnen eine monatliche Rente, falls sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls ihren Beruf nicht mehr ausüben können, während die Zweitgenannte bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit die Lohnfortzahlung ersetzt, die Angestellte in so einem Fall von ihrem Arbeitgeber erhalten.
Finanzierung
Um eine Geschäftsidee umzusetzen, wird meistens Kapital benötigt, und zwar in vielen Fällen mehr, als die Gründenden an Eigenkapital zur Verfügung haben. Dabei hängen die Gründungskosten stark von der geplanten Tätigkeit ab. Wer einen Unverpacktladen eröffnen will, hat sehr viel höhere Startkosten als ein Web-Designer, der aus dem Homeoffice arbeiten wird. In beiden Fällen ist es wichtig, die mit der Gründung verbundenen Ausgaben in den Businessplan zu schreiben oder einen eigenen Finanzplan aufzustellen. Denn ist der Finanzierungsbedarf bekannt, kann geprüft werden, ob genug Eigenkapital vorhanden ist oder ob ein Darlehen und/oder eine Förderung benötigt wird. Personen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen, qualifizieren sich beispielsweise für den Gründungszuschuss vom Arbeitsamt.
Es ist wichtig, den Einstieg in die Freiberuflichkeit gründlich zu planen und möglichst viel Startkapital anzusparen oder sich zunächst nebenberuflich selbstständig zu machen. Wer trotzdem Fremdkapital braucht, kann z. B. Gründerkredite wie das StartGeld von der KfW-Bank beantragen. Das ist ein besonders günstiges Darlehen, das sich gezielt an neue KMUs oder KMUs in der Gründungsphase richtet und für das kein Eigenkapital erforderlich ist.
Alternativ dazu gibt es die Möglichkeit, einen Kredit für Selbstständige über Crowdlendingplattformen wie Auxmoney zu erhalten. Hierbei kommen viele Privatpersonen zusammen, die den Gründenden Geld für deren Geschäftsidee zur Verfügung stellen. Anders als beim Crowdfunding handelt es sich dabei um ein Darlehen, das zuzüglich einer Gewinnbeteiligung in Form von Zinsen zurückzuzahlen ist. Auxmoney prüft jede Kreditanfrage sorgfältig und vergibt einen bonitätsabhängigen Zinssatz. Anschließend haben die Anlegenden zwanzig Tage Zeit, um zu entscheiden, ob sie das Projekt finanzieren wollen. Kommt die Finanzierung zustande, zahlen Kreditnehmende 3,5 % des Nettodarlehens als Vermittlungsgebühr an Auxmoney. Weitere Kosten entstehen nicht.
Wie kann ich für meine Rente vorsorgen?
Selbstständige erhalten keine betriebliche Altersvorsorge und müssen nicht zwingend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Viele fragen sich daher, wie sie Vorkehrungen für die finanzielle Sicherheit im Lebensabend treffen können.
In der Gründung sollte die Priorität klar auf der Absicherung der Existenz und dem Erzielen von Gewinnen liegen, um möglichst rasch den Break-even-Point zu erreichen. Ist die Tätigkeit dann stabil, kann der Fokus von Unternehmern auf die private Altersvorsorge gerichtet werden. Das kommt natürlich auch darauf an, wie alt sie sind.
Eine gute Wahl für Selbstständige, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, ist die Rürup-Rente (Basisrente). Sie ist als private Variante der gesetzlichen Rentenversicherung zu verstehen. Versicherungsnehmende zahlen einen monatlichen Beitrag ein und erhalten dafür im Alter bis zu ihrem Tod eine Rente. In jedem Jahr steigt der Anteil des Beitrags, der steuerlich absetzbar ist. Im Gegenzug muss die spätere Rente versteuert werden. Die Rürup-Rente lohnt sich vor allem für erfolgreiche Selbstständige mit einem hohen Einkommen, die bisher kaum in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben.
Eine weitere Möglichkeit ist es, einen ETF-Sparplan anzulegen und in diesen mindestens 15 Jahre lang einzuzahlen. Die Entnahme daraus kann dann die Rente später aufstocken. Dafür wird ein Wertpapierdepot benötigt. Das Depot von Trade Republic ist dauerhaft kostenlos und für die Ausführung von Sparplänen entsteht keine Gebühr. Insgesamt stehen 1500 sparplanfähige ETFs bereit, die Mindestanlage beträgt 10 Euro.
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