Betriebliche Altersvorsorge – damit der Lebensstandard im Ruhestand gesichert bleibt

  • Junge Arbeitnehmer machen sich häufig wenig Gedanken über ihre Altersvorsorge, denn bis zum Renteneintritt ist noch eine Menge Zeit.
  • Erst mit zunehmendem Alter und Erhalt des jährlichen Briefs der Deutschen Rentenversicherung, in dem die zu erwartende Rente steht, kommt bei manchem Arbeitnehmer das böse Erwachen: Denn wer heute nicht vorsorgt, wird wahrscheinlich keine ausreichenden Bezüge erwarten können.
  • Die betriebliche Altersvorsorge schließt insbesondere bei Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen eine wichtige Versorgungslücke.

Alle Bestenlisten hier in der Übersicht

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Von der gesetzlichen Rente bleibt nicht viel übrig

Viele zukünftige Rentner steuern auf ein schweres Leben zu. Nicht nur sind die Bezüge aus dem Generationenvertrag zu versteuern, auch die Krankenversicherung muss nun selbst getragen werden. Häuschen oder Eigentumswohnung sind in der Regel zwar abbezahlt, doch es braucht nur ein Schaden zu entstehen, schon ist ein Loch in die Kasse gerissen und oft schwer zu stopfen.

Noch immer verlassen sich die meisten Arbeitnehmer in Deutschland auf die gesetzliche Rentenversicherung und sind dann im Alter womöglich nicht in der Lage, für den eigenen Unterhalt zu sorgen. Denn die Höhe der ins Verhältnis gesetzte Rentenniveau sinkt von Jahr zu Jahr. Schuld daran trägt unter anderem die Überalterung der Bevölkerung. Die Zahl der Rentner wächst, dagegen nimmt die Menge der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ab. Das bedeutet: Immer weniger Berufstätige versorgen mit ihren Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung immer mehr Ruheständler. Um dieses Ungleichgewicht aufzufangen, bieten viele Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge an, der wahrscheinlich beste Benefit in einem Unternehmen.

Wann eine betriebliche Altersvorsorge sinnvoll ist

Ob die Zusatzvorsorge durch eine betriebliche Altersvorsorge für den Einzelnen Sinn ergibt, ist individuell abzuwägen. Denn für manch einen mag eine flexiblere Alternative wie eine private Vorsorge oder die staatlich geförderte Riester-Rente die bessere Wahl sein. Der Familienstand fließt ebenso in die Erwägungen ein wie die Anzahl eventuell vorhandener Kinder und die Höhe des Einkommens. Folgende Faktoren sollten bei der Entscheidung für die richtige Form der betrieblichen Altersvorsorge eine Rolle spielen:

  • der Familienstand (alleinstehend oder verheiratet)
  • die Anzahl der Kinder
  • förderberechtigte Ehepartner
  • Alleinverdiener/Doppelverdiener
  • die Höhe des monatlichen/jährlichen Einkommens
  • die Höhe des Sparbetrags

In welchem Maße sich der Arbeitgeber an der Zahlung von Beiträgen beteiligt, ist ebenfalls von Bedeutung für eine individuelle Entscheidung. Grundsätzlich bestehen für Arbeitnehmer die im Folgenden erklärten Möglichkeiten zur Absicherung.

Die Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge alleine durch den Arbeitgeber

Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge stellt die klassische Form der Vorsorge dar. Hier übernimmt der Arbeitgeber die vollen Beiträge zur zusätzlichen Altersvorsorge. Die Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Mitarbeiter wenigstens drei Jahre lang im Unternehmen tätig war und bei einem etwaigen Wechsel der Arbeitsstelle das 21. Lebensjahr vollendet hat. Arbeitnehmer können grundsätzlich selbst für einen entsprechenden Versicherungsvertrag sorgen. Die monatlichen Einzahlungen werden durch den Arbeitgeber koordiniert und direkt vom Bruttolohn abgezogen.

Da es zahlreichen Arbeitgebern zu risikoreich erscheint, Rentenversprechen auf lange Sicht halten zu können, sehen viele von dieser Variante der betrieblichen Altersvorsorge ab und bauen stattdessen auf die Entgeltumwandlung.

Die anteilige Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge durch den Arbeitgeber (Entgeltumwandlung)

Arbeitnehmer, die einen Teil ihres Bruttolohnes in eine betriebliche Altersvorsorge investieren, müssen laut Gesetz von ihrem Arbeitgeber in diesem Vorhaben unterstützt werden. Im Folgenden sind die Phasen der Entgeltumwandlung kurz dargestellt.

1. Umwandlungsphase

Steuerfrei sind derzeit maximal 564 Euro und sozialversicherungsfrei 282 Euro, die vom Lohn einbehalten und abgeführt werden können. Da auch der Arbeitgeber seinen Sozialversicherungsbeitrag spart, muss er den Rentensparer mindestens mit 15% des Versicherungsbetrages unterstützen. Der Arbeitnehmer spart also die Lohnsteuer und die Sozialversicherung für die umgewandelten Beiträge. Die tatsächliche Höhe der Ersparnis ist aufgrund der einkommens-abhängigen Lohnsteuer unterschiedlich. Im Allgemeinen lässt sich aber zusammenfassen: Je höher das Einkommen, umso höher die Ersparnis. Da aufgrund der abgeführten Beiträge für die Sozialversicherung die Bemessungsgrundlage geringer wird, mindert sich im Gegenzug der spätere Rentenanspruch der gesetzlichen Rentenversicherung.

2. Rentenphase

Die Auszahlungen müssen nach dem individuellen Steuersatz, der sich nach der Höhe des Einkommens richtet, versteuert werden. Es zählen alle Einkünfte, auch die aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie beispielweise aus Mieteinkünften oder Zinsen. Angenommen Einkommen und Steuerlast waren während der Einzahlungsphase hoch, dann ist bei verhältnismäßig niedriger Rente davon auszugehen, dass die Steuerbelastungen im Rentenalter geringer ausfallen.

Die Auszahlungen werden in voller Höhe mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen belastet. Hierbei ist zu beachten, dass der Rentenempfänger den früheren Anteil des Arbeitgebers mittragen muss. Dadurch kann sich ein erheblicher finanzieller Nachteil ergeben.

Allerdings gibt es einen Freibetrag für den Rentenbezug aus der betrieblichen Altersvorsorge von monatlich 164,50 Euro, der den Nachteil etwas abmildern kann.

Optimal für Arbeitnehmer mit kleinem Einkommen

Die betriebliche Altersvorsorge eignet sich vor allem für Mitarbeiter mit niedrigem Einkommen, die aufgrund geringer RV-Beiträge mit einer kleinen Rente zu rechnen haben. Da diese inzwischen nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet wird, können 100 beziehungsweise maximal 200 Euro der Betriebsrente behalten werden.

Sparer werden entlastet

Gesetzlich versicherte Rentner profitieren von geringeren Krankenkassenbeiträgen. Diese werden nämlich erst berechnet, sobald sie den Freibetrag von 164,50 Euro monatlicher Rente übersteigen. Gemeinsam mit dem Zuschuss durch den Arbeitgeber ist die Betriebsrente nun deutlich früher rentabel.

Attraktive Zusatzoptionen

Einige Versicherungsunternehmen bieten zusätzliche Optionen wie die Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit an. Bei sorgsam gewählten Verträgen tritt der Versicherungsschutz ab einer sechsmonatigen Berufsunfähigkeit in Kraft, und in einzelnen Fällen ist eine rückwirkende Zahlung möglich. Gerät der Versicherungsnehmer in eine Berufsunfähigkeit in seinem zuletzt ausgeübten Beruf, wird er von der Versicherung nicht dazu verpflichtet, eine davon abweichende Tätigkeit auszuüben.

Die Vor- und Nachteile der Entgeltumwandlung im Überblick:

Vorteile

Nachteile

Ersparnis von Steuern und Sozialversicherung
in der Ansparzeit und Arbeitgeberzuschuss
in Höhe von mindestens 15 %

verminderter Rentenanspruch, aufgrund
geringerer Einzahlungen in die
gesetzliche Rentenversicherung

wird nicht mehr auf Grundsicherung angerechnet
und das eingezahlte Kapital ist sicher
vor Hartz IV

höhere Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
in der Auszahlungsphase
(wenn Freibetrag kompensiert ist)

Absicherung der Rentenzahlungen bei
Insolvenz des Arbeitgebers

echte Steuerersparnis nur dann, wenn der
Steuersatz in der Umwandlungsphase
wesentlich höher war als in der Bezugsphase

Krankenkassenbeiträge in der Auszahlungsphase
fallen erst ab Überschreiten des
Freibetrages von 164,50 Euro monatlich an

Einzahlungen während Hartz IV-Bezug
nur eingeschränkt möglich

Abschluss von Zusatzoptionen wie Absicherung
einer Berufsunfähigkeit möglich

Was, wenn der Arbeitgeber in Insolvenz geht?

Mitarbeiter, die jahre- oder jahrzehntelang im Rahmen der Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge investiert haben, sorgen sich mitunter darüber, was im Falle der Insolvenz des Unternehmens mit ihrem Geld geschieht. Hier hat das Gesetz zum Wohle der Versicherungsnehmer vorgesorgt, sodass die Betriebsrente abgesichert ist. Unternehmer sind angehalten, sich der Auffangeinrichtung PSV anzuschließen, die die Beitragszahlungen des Arbeitgebers an die Rentenversicherung übernimmt, sofern dieser die Beiträge aufgrund von Insolvenz nicht mehr selbst einzahlen kann.

Voraussetzung hierfür ist, dass zu diesem Zeitpunkt noch ein aktuelles Arbeitsverhältnis besteht. Eine Alternative zur Auffangeinrichtung stellt die Absicherung in Form eines Fonds dar, den der Arbeitgeber für seinen Mitarbeiter einrichten kann. Dieser gilt als Sondervermögen und geht im Falle der Insolvenz der Depotbank oder der Investmentgesellschaft nicht mit in die Konkursmasse ein. Damit bleibt die Auszahlung der Beiträge im Rentenalter gesichert.

Vereinfachtes Rechenbeispiel zur Betriebsrente

Das Beispiel wird auf einen ledigen Verdiener mit 42.000 Euro jährliches Bruttogehalt angewendet. Zur vereinfachten Darstellung werden 30% Steuern und 20% Sozialversicherungsabgaben als Berechnungsgrundlage angenommen.

ohne bAV

mit bAV 200 Euro

Ersparnis

Bruttogehalt

3.500 Euro

3.500 Euro

Sparrate bAV

0 Euro

200 Euro

Abzüglich Steuern (30%)

1.050 Euro

990 Euro

60 Euro

Abzüglich Sozialversicherung (20%)

700 Euro

660 Euro

40 Euro

Nettogehalt

1.750 Euro

1.650 Euro

100 Euro

Zuzüglich Arbeitgeberzuschuss 20%

40 Euro

Gesamtsparrate monatlich

240 Euro

Nach einer Ansparzeit von angenommenen 30 Jahren und einem Renteneintritt mit 67 Jahren ergeben sich folgende Szenarien bei einem vereinbarten Rentenfaktor von 28 (entspricht 28 Euro auf 10.000 Euro Ansparsumme):

Verzinsung

0%

2%

Gesamtsumme

86.400 Euro

118.101 Euro

Zu erwartende Betriebsrente (brutto)

241,92 Euro

330,68 Euro

Abzüglich Freibetrag

164,50 Euro

164,50 Euro

Zu versteuernder Rentenanteil

77,42 Euro

166,18 Euro

Abzüglich Sozialversicherung 20%

15,48 Euro

33,24 Euro

Abzüglich Steuern 25%
(durchschnittlicher Steuersatz)

19,36 Euro

41,55 Euro

Betriebsrente (netto)

207,08 Euro

255,90 Euro

Lebensalter bei Amortisierung

101 Jahre

95 Jahre

Hierbei handelt es sich um eine beispielhafte Berechnung. Die tatsächliche Betriebsrente, die individuell ausgezahlt wird, richtet sich unter anderem nach:

  • Vertragsbedingungen
  • Rentenfaktor
  • Verzinsung
  • Monatlicher Sparrate
  • Persönlichem Steuersatz
  • Entwicklung der Freibeträge
  • Entwicklung der Sozialversicherungsbeiträge
  • Dauer der Einzahlung

Obwohl die Amortisierung erst im hohen Alter eintritt, gilt zu beachten, dass die Rentenzahlung bis zum Ableben erhalten bleibt. Je nach Risikoprofil kann die betriebliche Altersvorsorge eine Option von vielen zum Ausgleich der Rentenlücke sein.

Besonderheit Unterstützungskasse

Eine besondere Leistung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge stellt die Unterstützungskasse dar. Um in den Genuss ihrer Vorteile zu kommen, muss der Arbeitgeber eines Unternehmens dort Mitglied sein. Dabei spielt es meist keine Rolle, ob es sich um einen großen oder einen kleinen Betrieb handelt. Praktisch ist unter anderem die Tatsache, dass alle anfallenden verwaltungstechnischen Aufgaben von der Leistungsbeantragung bis hin zur Auszahlung von der Versicherung übernommen werden. Selbstverständlich profitieren vor allem die Versicherten vom Leistungsspektrum der Unterstützungskasse:

  • unbegrenzt steuerfreie Beträge
  • Besteuerung erst mit Bezug der Rente
  • Renteneintritt ab dem 62. Lebensjahr möglich
  • lebenslanger Rentenbezug oder einmalige Auszahlung des Kapitals
  • mit weiteren Möglichkeiten betrieblicher Altersvorsorge kombinierbar

Welche Alternativen habe ich zur betrieblichen Altersvorsorge?

Wer sich nicht allein auf die betriebliche Altersvorsorge verlassen möchte, der kann unter weiteren privaten Vorsorgemöglichkeiten wählen.

1. Vermögenswirksame Leistungen

Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) für das Ansparen eines kleinen Vermögens zu sorgen. Dafür kann der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber anfragen, ob dieser den Anspruch auf VL unterstützt. In diesem Falle zahlt der Mitarbeiter einen Teil seines Bruttogehaltes (als Sparrate) in den Vertrag der Leistungen ein und der Arbeitgeber leistet seinen Zuschlag.

Am Markt gibt es viele Anbieter, die vermögenswirksame Leistungen mit Bausparplänen oder ähnlichen Projekten unterstützen. Entscheidend ist die Kooperation des Arbeitgebers. Während der Arbeitnehmer den Vertrag über die Leistungen abschließt, muss der Arbeitgeber dessen Sparrate und seinen Anteil direkt monatlich auf das Sparkonto überweisen.

Anbieter wie OSKAR offerieren hierzu eine besondere Anlageoption. Anstatt in einem Fonds oder einem Bausparplan werden die Raten in ETFs angelegt. Diese Vorgehensweise ist seitens des Staates abgesegnet und ermöglicht den wirtschaftlichen Aufbau eines kleinen Vermögens. Der Mindestbetrag der Sparrate liegt bei 25 Euro. Der Kunde eröffnet sein Konto bequem online und erhält eine Arbeitgeberbescheinigung, die die weiteren Modalitäten regelt. Dafür entstehen lediglich Kosten für die Nutzung der OSKAR-Plattform. Der Vertrag ist an keine Mindestvertragslaufzeit gebunden und das angesparte Geld kann vom Vertragsinhaber jederzeit entnommen werden oder in ETFs für ihn arbeiten.

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2. Sofortrente

Die Sofortrente eignet sich für alle Arbeitnehmer oder Menschen, die im hohen Alter unverhofft durch Verkauf, Erbe oder Gewinn zu einer höheren Geldsumme gekommen sind. Durch die Einzahlung der Summe in eine private Rentenversicherung mit Spezialisierung auf Sofortrente kann bereits ab dem ersten Monat des Vertragsbeginns eine regelmäßige Zahlung anvisiert werden. Natürlich gibt es auch Optionen der dynamischen Zahlungsanpassung oder der Festlegung auf einen späteren Startzeitpunkt. Interessenten der Sofortrente sollten berücksichtigen, dass ein „verfrühter“ Rentenauszahlungsbeginn stärker in der Steuererklärung zu Buche schlägt. Alle Einnahmen aus Zusatzrenten gelten als Erträge und müssen mit bis zu 22 % versteuert werden.

Damit alle Konditionen mit Verstand ausgewählt und berücksichtigt werden, gibt es Anbieter wie CLARK, die sich als Vermittler einschalten, um gemeinsam mit dem Kunden den passenden Versicherungsanbieter für solche Rentenversicherungen zu finden. Im Gespräch mit einem persönlichen Mitarbeiter, das zunächst unverbindlich verläuft, können Interessierte ein passendes Angebot einholen lassen und anschließend zusammen mit CLARK den gewünschten Vertrag abschließen.

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3. Zusatzversicherungen

Einige Versicherungen sind wichtig. Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung oder Lebensversicherungen spielen im Leben eine große Rolle. Wer aber nicht die finanziellen Mittel hat, im großen Stil für das Alter vorzusorgen, und auch keine betrieblichen Chancen erhält, der sollte zumindest Pflege bzw. Pflegebedürftigkeit im Alter absichern. Das gilt häufig als Tabuthema, dabei kann gerade die kleine Rente Ursache für Probleme in der zukünftigen Pflegeversorgung werden.

Denn wer seine Unterhaltskosten für die Pflege, ambulant oder stationär, nicht zahlen kann, der muss damit rechnen, dass die eigenen Kinder für die Kostendeckung zur Kasse gebeten werden. Wer das vermeiden möchte, kann sich schon früh für eine Pflegeversicherung entscheiden.

Die Deutsche Familienversicherung bietet ein vierstufiges Modell der Pflegeversicherung an, die bis zu 2100 Euro monatlich bei einer stationären Pflege übernehmen kann. Vorteile haben Versicherungsnehmer, die frühzeitig eine solche Versicherung abschließen.

Zum Vergleich: Die Premium-Stufe der Pflegeversicherung bei der Deutschen Familienversicherung bietet 1500 Euro monatliche Kostenübernahme bei stationärer Pflege ab Pflegegrad 1 bis zu 1500 Euro Unterstützung bei ambulanter Pflege, abhängig vom Pflegegrad und eine pauschalisierte Beitragsbefreiung.

Wer sich heute mit 35 Jahren für den Abschluss interessiert, würde 34,89 Euro monatlich zahlen. Interessenten mit 45 Jahren leisten einen Beitrag in Höhe von 66,98 Euro und bei einem Eintrittsalter von 65 Jahren sind es 200,78 Euro.

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Fazit zur betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge bietet Vorteile wie den Arbeitgeberzuschuss, der je nach Höhe der Beiträge zu guten Rentenbezügen führen kann. Wer bestmöglich vorsorgen möchte, der kombiniert die staatliche bzw. private Rentenversicherung mit der betrieblichen Altersvorsorge. Allerdings gilt es zu bedenken, dass die ausgezahlten Beträge mit Eintritt der Rente versteuert werden müssen und Sozialabgaben fällig werden.

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