• Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung kann unter Einhaltung bestimmter Fristen unkompliziert in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln.
  • Wer von einer gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wechseln möchte, muss dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
  • Bei der Wahl der Krankenversicherung – egal ob gesetzlich oder privat – ist es entscheidend, die richtigen Leistungen für seine persönlichen Bedürfnisse zu finden.

Alle Bestenlisten hier in der Übersicht

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Deutschland verfügt über ein zweigliedriges Krankenversicherungssystem, bestehend aus gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Derzeit sind rund 90 Prozent der Bevölkerung in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Wer sich wo versichern kann und unter welchen Voraussetzungen ein Wechsel möglich ist, unterliegt bestimmten Regularien.

Welche Fristen sind beim Krankenkassenwechsel zu beachten?

Der Wechsel von einer der circa einhundert gesetzlichen Krankenkassen in eine andere wird möglich, wenn die Mindestbindungsfrist einer Krankenkasse von derzeit zwölf Monaten erfüllt ist. Nach Ablauf dieser Frist können versicherungspflichtige und freiwillige Mitglieder mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende wechseln.

Wer sich zum Beispiel im Dezember bei einer neuen Krankenkasse anmeldet, ist dort ab dem 1. März versichert. Aber Achtung: Die Kündigungsfrist zählt erst ab dem Tag, an dem die neue Krankenkasse die bisherige über den Wechsel des Versicherungsnehmers informiert hat. Wer also am letzten Tag eines Monats kündigt, muss damit rechnen, dass Wechsel sogar drei Monate in Anspruch nehmen kann.

Ausnahmen von der zwölfmonatigen Bindungsfrist gelten immer dann, wenn sich etwas am vertraglich vereinbarten Versicherungsverhältnis ändert. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Versicherte den Arbeitgeber wechselt, arbeitslos wird oder Arbeitslosengeld bezieht. Ebenso verhält es sich beim Wechsel von einer gesetzlichen in eine private Krankenkasse.

Wer mit seiner Krankenkasse zusätzlich individuelle Wahltarife vereinbart hat, muss auch deren Mindestlaufzeit beachten. Die jeweiligen Tarife können eigene Laufzeiten haben, in denen ein Kassenwechsel gleichsam ausgeschlossen ist.

Ein Sonderkündigungsrecht haben Versicherte dann, wenn die Kasse ihren Zusatzbeitrag erhöht. Das ist der Beitrag, den die Krankenkasse zusätzlich zum normalen Beitrag erheben kann, um ihren Finanzbedarf zu decken. Da jede Krankenkasse diesen Zusatzbetrag selbst festlegt, variiert dieser teilweise erheblich. Das Sonderkündigungsrecht bleibt von Mindestbindungsfristen unberührt.

Wie wird die gesetzliche Krankenkasse gewechselt?

Wer von einer gesetzlichen in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln möchte, kann das seit 2021 ganz einfach und unkompliziert. Sobald die geeignete Kasse gefunden ist, reicht es aus, sich dort anzumelden. Viele Krankenkassen stellen den Mitgliedsantrag bereits online zur Verfügung, was den Prozess der Anmeldung erleichtert. Eine Kündigung der alten Krankenkasse vonseiten des Versicherten ist nicht mehr notwendig; darum kümmert sich die neue Kasse.

Achtung: Wer von einer gesetzlichen in eine private Krankenkasse wechseln möchte, muss die Kündigung selbst ausführen.

Wie funktioniert der Wechsel von gesetzlicher zu privater Krankenversicherung?

Beamte, Selbstständige und Studierende haben grundsätzlich die freie Wahl, ob sie die gesetzliche oder private Krankenversicherung wählen. Freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse können jederzeit in eine private Krankenversicherung wechseln.

Für Angestellte, sofern sie pflichtversichert sind, sieht das etwas anders aus. Sie können nur in eine private Krankenversicherung wechseln, wenn sie eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten haben. Diese muss oberhalb der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, die 2022 einem jährlichen Bruttoeinkommen von 64.350 Euro entspricht.

Ist dies der Fall, kann der Versicherungsnehmer zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Grenze überschritten wurde, zu einer privaten Krankenversicherung wechseln. Allerdings muss beachtet werden, dass das Einkommen auch im Folgejahr über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

Ist ein beliebiger Wechsel zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung möglich?

Wer einmal in die private Krankenversicherung gewechselt hat, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen wieder in eine gesetzliche Versicherung zurückkehren. Angestellte müssen dazu beispielsweise ihr jährliches Bruttoeinkommen unter die jeweilige Jahresarbeitsentgeltgrenze senken. Unternehmer dürfen erst wieder in eine gesetzliche Krankenversicherung, wenn sie ihre hauptberufliche Tätigkeit nicht mehr selbstständig, sondern in einem Angestelltenverhältnis ausüben.

Für alle Privatversicherten, die älter als 55 Jahre sind, ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Versicherung kaum noch möglich.

All diese Regelungen gelten für Wechsel, die innerhalb von Deutschland stattfinden. Wer aus beruflichen oder privaten Gründen ins Ausland ziehen möchte, muss sich vorab über das Thema genau informieren und den richtigen Anbieter ausmachen. Dabei kann ein schweizer Krankenkassenvergleich oder ein Vergleich für das jeweilige Land helfen, um die optimale und länderspezifische Lösung für die eigenen Bedürfnisse zu finden.

Worauf gilt bei einem Wechsel zu achten?

Einerseits ist ein Großteil der Leistungen der Krankenkassen gesetzlich festgelegt, andererseits nutzen die Kassen jede Menge Möglichkeiten, um den Wünschen ihrer Versicherten zu entsprechen. Darunter fallen beispielsweise die bereits erwähnten Wahltarife ebenso wie Zusatzleistungen und Bonusprogramme.

Wer über einen Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse nachdenkt, sollte unter anderem folgende Kriterien vergleichen:

  • Welche Wahltarife, Zusatzleistungen und Behandlungsprogramme werden angeboten?
  • Wie hoch ist der Zusatzbeitrag?
  • Wie ist die Beratungsqualität?
  • Welche Kündigungsfristen sind speziell bei Wahltarifen einzuhalten?

Wer in eine private Krankenversicherung wechseln kann und möchte, hat dafür ungefähr fünfzig Anbieter zur Auswahl. Beim Vergleich von Tarifen und Leistungen sollten folgende Punkte auf der Agenda stehen:

  • Wie stabil sind die Beiträge des Anbieters?
  • Wie hoch ist eine sinnvolle Selbstbeteiligung?
  • Enthält der Versicherungsschutz unnötige Leistungen, die den Beitrag erhöhen?
  • Ist eine Erhöhung des Krankentagegelds ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich?

Obwohl viele Krankenversicherungen ähnliche Leistungen anbieten, können sie sich durch die Höhe der Beiträge deutlich unterscheiden. Daher ist es wesentlich, den Versicherer zu finden, der für die persönlichen Ansprüche das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.

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