• Steigende Preise, kein Bedarf mehr – es gibt viele Gründe, einen Vertrag zu kündigen.
  • Verschiedene Onlinetools helfen bei der Vertragsverwaltung, stellen Musterbriefe und aktuelle Adressen zur Verfügung.
  • Mit diesen Tipps sind Kündigungen rasch erledigt.

Alle Bestenlisten hier in der Übersicht

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Art der VerträgeLeistungenPreis
Clark

Versicherungen

Versicherungsverwaltung

automatische Kündigung

Tarifwechsel

Neuabschluss

kostenlos

Friendsurance

Versicherungen

Schadensfrei-Bonus bis zu 40 %

Versicherungsverwaltung

persönl. Beratung

Tarifvergleich und ‑wechsel

kostenlos

Kündigung.org

alle

Vorlagen für Widerrufe, Kündigungsschreiben und Auflösung von Mitgliedschaften

Fax: 3,79 €

Brief: 4,99 €

Einschreiben: 7,99 €
Aboalarm

alle

Verträge kündigen

Kündigungsalarm

3,99 – 8,99 €

1 € Rabatt bei Newsletteranmeldung

Warum Verträge kündigen?

Es gibt verschiedene Gründe, einen Vertrag auflösen zu wollen. Die Hauptmotivation ist: Geld sparen, weil die monatlichen Kosten nach dem Ende der regulären Laufzeit ansteigen – meist üblich bei Internet- und Handyverträgen – oder weil die Leistungen nicht mehr benötigt werden. Wer umzieht, kündigt den Mietvertrag. Wer sein Auto verkauft, muss die Kfz‑Versicherungspolice auflösen, weil diese an den Wagen gebunden ist. Unzufriedenheit mit dem Angebot eines Unternehmens, seinem Kundenservice oder seiner Firmenphilosophie bieten ebenfalls Anlass dazu, sich einen anderen Anbieter zu suchen. Kurz, die Kündigung eines Vertrags kann aus unterschiedlichen Motiven notwendig sein. Je nachdem, mit wem dieser geschlossen wurde, sind dabei verschiedene Punkte zu beachten. Und diese Verträge sind gemeint:

  • Handyvertrag
  • Streaminganbieter
  • Versicherungen
  • Internet (DSL oder Kabel)
  • Strom- und Gaslieferant
  • Fitnessstudio
  • Mitgliedschaft bei Onlinedatingportalen
  • BahnCard
  • Vereinsmitgliedschaft
  • Mietvertrag
  • Arbeitsvertrag

Die meisten Verträge werden ordentlich gekündigt, also zum Ende der Vertragslaufzeit. Unter bestimmten Bedingungen können Verbraucher zudem von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und das Übereinkommen vorzeitig verlassen. Diese sogenannte außerordentliche Kündigung ist in jedem Laufzeitvertrag vorgesehen und etwa unter den folgenden Umständen wahrnehmbar:

  • Probleme mit der Leistungserbringung,
  • Preiserhöhung,
  • Schadensfall oder
  • Todesfall.

Wenn der Kunde umzieht und der Vertragspartner die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen kann, darf der Vertrag früher als vereinbart beendet werden. Dies trifft unter anderem auf Strom- oder Gaslieferanten sowie DSL-Anbieter zu. Genauso dürfen jene Verbraucher die Mitgliedschaft im Fitnessstudio vorzeitig auflösen, die durch Krankheit oder Schwangerschaft dessen Angebot nicht mehr nutzen können. Ferner räumen viele Anbieter ihren Kunden nach Preiserhöhungen oder – im Falle von Versicherungen – nach der Abwicklung eines Schadensfalls das Recht zur fristlosen Kündigung ein.

Mitunter kann es geschehen, dass ein Kunde beispielsweise die Kündigung seines Mobilfunkvertrags einreicht, nur um vom Provider ein besseres Angebot zu erhalten. Schließlich wollen Unternehmen ihre Kunden nicht an die Konkurrenz verlieren und bemühen sich daher um Kundenrückgewinnung. Und die haben dadurch weniger Aufwand, da sie nicht aufwendig wechseln und die Mitnahme ihrer Rufnummer beantragen müssen. Wer einen solchen Anruf erhält, sollte sich allerdings nicht so einfach zum Bleiben überreden lassen, sondern zuerst prüfen, ob das neue Angebot tatsächlich seinen Bedürfnissen entspricht. Wer das nicht möchte, fordert im Kündigungsschreiben den Vertragspartner explizit dazu auf, auf solche Anrufe zu unterlassen. Etwa, indem er der Nutzung seiner Daten zu Werbezwecken widerspricht.

Wer sich für eine begrenzte Zeit im Ausland aufhalten wird – für ein Auslandssemester oder ein Projekt der Arbeit –, braucht bei manchen Anbietern nicht gleich zu kündigen. Der Provider O2 bietet seinen Kunden alternativ zur Kündigung die Option, ihren Handyvertrag für zwei bis zwölf Monate stillzulegen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und die Stilllegung ist rechtzeitig vor Abreise zu beantragen.

Wie schreibt man eine Kündigung?

Beim Kündigen von Verträgen kommt es auf die richtige Form an. Die hängt davon ab, um was für einen Vertrag es sich handelt. Alle im Internet und nach dem 30. September 2016 geschlossenen Verträge dürfen inzwischen online gekündigt werden, etwa per Mail oder in einem speziellen Kündigungsformular des Anbieters. Das gilt ebenfalls für Kreditkarten und Girokonten, die im Internet eröffnet wurden, hier ist ein entsprechender Menüpunkt im Onlinebanking hinterlegt. Zudem steht in den Vertragsunterlagen oder den AGB, in welcher Form die Kündigung einzureichen ist. Neben der E-Mail sind Brief und Fax als weitere Optionen gestattet.

Allerdings bedeutet dies nicht, dass eine per gewöhnlicher E-Mail verschickte Kündigung automatisch rechtssicher ist. Im Streitfall kann es zu Problemen kommen, denn es ist Pflicht des Kündigenden, den Eingang der Kündigung beim Empfänger nachzuweisen. Das ist mit dem Rückschein eines Einschreibens leicht, bei einer E-Mail jedoch geradezu unmöglich. Jeder weiß, wie schnell eine elektronische Nachricht im Spamordner landet und dadurch ungelesen bleibt. Eine Ausnahme stellen Mails mit qualifizierter elektronischer Signatur da. Die sind jedoch recht kompliziert in der Anwendung und werden daher kaum verwendet.

Kündigung rechtssicher verschicken

Aus dem eben beschriebenen Grund empfiehlt sich für viele Verträge weiterhin die Kündigung per Brief. Außerdem sollte stets eine schriftliche Eingangsbestätigung vom Empfänger gefordert werden, um im Falle eines Rechtsstreits einen Beweis für den Erhalt der Kündigung vorlegen zu können. Für Arbeits- und Mietverträge ist dies ohnehin Pflicht. Die Adresse, an die das Kündigungsschreiben zu versenden ist, sollte im Mietvertrag stehen. Es empfiehlt sich, hierzu das Einschreiben mit Rückschein zu wählen, um einen Nachweis dafür zu haben, dass der Brief tatsächlich beim Vermieter angekommen ist. Dabei muss der Empfänger auf dem Rückschein eigenhändig unterschreiben, dieser wird dem Absender anschließend zugeschickt.

Leider ist diese Variante nicht 100%ig sicher. Es kann sein, dass die Zustellperson den Empfänger nicht antrifft und er den Brief erst nach Ablauf der Kündigungsfrist von der Post abholt. In diesem Fall ist der fristgerechte Empfang nicht nachweisbar. Um das zu vermeiden, kann die Forderung nach Vertragsbeendigung zusätzlich mit dem Einschreiben Einwurf verschickt werden. Einen ähnlichen Zweck erfüllt ein Fax mit Sendeprotokoll. Damit erhält der Kündigende zumindest einen Nachweis, dass sein Brief zugestellt wurde. Noch sicherer, allerdings auch kostspieliger ist der Versand per Kurierdienst oder – in harten Fällen - Gerichtsvollzieher, wenn das Schreiben im Beisein des Boten in den Umschlag gesteckt wird. So kann dieser bezeugen, dass er keine leere Versandhülle zugestellt hat.

Egal ob per E-Mail, Kündigungsdienstleister oder Brief, das Schreiben sollte die folgenden Angaben enthalten, damit es eindeutig dem Kunden zugeordnet werden kann:

  • vollständiger Name und Anschrift (wie im Vertrag angegeben),
  • Kunden- oder Versicherungsnummer,
  • den Kündigungstermin oder die Formulierung „Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ sowie
  • Bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung.

Des Weiteren muss aus dem Anschreiben zweifelsfrei hervorgehen, dass es sich um eine Kündigung handelt, indem das Wort „Kündigung“ zwingend darin enthalten ist. Wer kein großer Wortkünstler ist oder ganz sichergehen möchte, dass der Brief rechtlich einwandfrei formuliert ist, nutzt die Vorlagen und Musterbriefe für Kündigungen, die Anbieter wie Kündigung.org im Internet zur kostenlosen Nutzung bereitstellen. Zahlungspflichtig ist lediglich der optionale Versand direkt von der Website des Dienstleisters aus.

An wen wird die Kündigung geschickt?

Die sicherste Versandmethode ist hinfällig, wenn die Kündigung an den falschen Empfänger geschickt wird. Den zu bestimmen, kann verzwickt sein. Wer etwa seine Mietwohnung kündigen möchte, weiß mitunter nicht, ob er die Kündigung an die Hausverwaltung oder den Vermieter schicken soll. Die Hausverwaltung ist nur zur Entgegennahme der Kündigung berechtigt, falls sie den Mietparteien eine entsprechende Vollmacht vorgelegt hat. Falls sie den Vermieter nicht in allen Angelegenheiten vertreten darf, wird die Kündigung stets an ihn adressiert.
Wichtig ist, dass die Kündigung an den Vertragspartner geschickt wird, und der steht im Vertrag. Wer das Adressenverzeichnis von Anbietern wie Aboalarm oder Kündigung.org nutzt, sollte die dort gespeicherte Adresse stets mit der im Vertrag abgleichen.

Ab wann kann man Verträge kündigen?

Ein Dauervertrag kann nur zu einem festen Termin enden. Wurde ein Handyvertrag mit 24 Monaten Laufzeit am 31. August 2019 geschlossen, ist die früheste Kündigung am 30. August 2021 möglich, denn das ist der letzte Tag der Laufzeit.

Außerdem einigen sich beide Vertragspartner auf eine Kündigungsfrist, die in den Vertragsunterlagen oder den AGB des Anbieters vermerkt ist. Die gewünschte Auflösung des Vertrags ist dem jeweils anderen Vertragspartner bekannt zu geben, bevor die Kündigungsfrist erreicht ist. Beträgt sie einen Monat, muss das Kündigungsschreiben spätestens einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit beim Anbieter eintreffen. Für Mobilfunkverträge wie den im oben genannten Beispiel beträgt die Frist sogar drei Monate. Das bedeutet, dass das Kündigungsschreiben dem Anbieter am 30. Mai 2021 oder vorher vorzuliegen hat. Vor allem bei vielen verschiedenen Verträgen kann es nützlich sein, eine Übersicht aller aktuellen Tarife und Fristen zu erstellen – entweder eigenhändig oder mit der Hilfe von Verwaltungs-Apps wie Clark oder Friendsurance.

Es ist zu empfehlen, Kündigungen nicht auf den letzten Drücker vorzunehmen, sondern sich einige Wochen vor dem Ende der Frist darum zu kümmern. So können weitere Schritte eingeleitet werden, falls die schriftliche Bestätigung der Kündigung nicht eintrifft. Schließlich kann es bei der Post oder intern im Unternehmen zu Verzögerungen kommen. Im schlimmsten Fall kommt die Kündigung zu spät an und der Verbraucher muss ein weiteres Jahr für eine Leistung bezahlen, die er nicht mehr will oder braucht.

Die Länge der Kündigungsfrist hängt von der Vertragslänge ab. Bei Laufzeiten bis zu einem Jahr beträgt sie zumeist einen Monat, bei vierundzwanzig Monaten sind drei Monate Kündigungsfrist üblich. Einen Sonderfall stellen unbefristete Mietverträge dar, bei denen die Mieter eine gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von drei Monaten haben, während die Frist des Vermieters davon abhängt, wie lange seine Mieter in der Wohnung leben. Ab einer Mietdauer von zehn Jahren muss der Vermieter zwölf Monate im Voraus ankündigen, dass er den Mietvertrag auflösen will. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Während für den Mieter eine kürzere Frist vertraglich verankert werden kann, ist die Kündigungsfrist des Vermieters unveränderlich, weil sie dem Mieterschutz dient.

All dies gilt für die ordentliche Kündigung. Wer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, muss je nach Vertrag ebenfalls eine bestimmte Frist einhalten. Gibt eine Versicherung bekannt, die Prämien zu erhöhen, können ihre Kunden innerhalb von einem Monat nach Erhalt dieser Information fristlos kündigen. Dasselbe gilt z. B. für Hausratversicherungen beim Umzug in eine günstigere Tarifzone oder nach der Abwicklung eines Schadens bei der Kfz-Versicherung. Gerade bei solch wichtigen Versicherungen sollte der Altvertrag erst beendet werden, wenn bereits eine neue Police abgeschlossen wurde, damit ein durchgängiger Versicherungsschutz gewährleistet ist.

Wer darf Verträge kündigen?

Verträge dürfen von den beiden Parteien gekündigt werden, die sie geschlossen haben. Überdies müssen alle Vertragspartner (z. B. beide Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos) die Kündigung unterschreiben. Von Drittpersonen eingereichte Kündigungen sind hinfällig. Es sei denn, diese Person besitzt eine Vollmacht für Kündigungen. Vor allem ältere Menschen, die die Verwaltung ihrer Verträge ihren Kindern oder anderen nahestehenden Personen anvertrauen, sollten zu diesem Zweck eine solche Vollmacht erstellen. Dabei handelt es sich um ein Dokument, in dem alle entsprechenden Verträge aufgelistet und die bevollmächtigte Person genannt wird. Eine Vorlage dafür ist bei vollmacht-muster.de zu finden.

Falls jemand stirbt, treten dessen Nachlassempfänger seine Rechtsnachfolge an und erben damit sämtliche Verträge, die der Verstorbene abgeschlossen hat. Deswegen sind sie automatisch dazu befugt, diese Verträge zu kündigen. Telefon- oder Handyanbieter zeigen sich bei einem Trauerfall üblicherweise kulant und gestatten die vorzeitige Auflösung des Laufzeitvertrags nach Vorlage der Sterbeurkunde.

Ein Arbeitsvertrag darf längst nicht von jedem gekündigt werden. Das Kündigungsschreiben muss vom Arbeitgeber, Geschäftsführer oder einer anderen berechtigten Person unterzeichnet sein. Falls ein anderer Vorgesetzter die Kündigung ausspricht, ist eine von der Geschäftsleitung ausgestellte Vollmachtsurkunde vorzulegen. Andernfalls ist sie nicht rechtskräftig.

Wer seine Versicherungen mit einer App wie Clark oder Friendsurance verwaltet, weiß, dass diese Anbieter für ihre Kunden Verträge kündigen und neue abschließen dürfen. Das ist möglich, weil die Nutzer Clark oder Friendsurance eine Maklervollmacht erteilen, wenn sie ihren Account anlegen. Damit darf das Unternehmen ebenso handeln wie ein menschlicher Versicherungsvertreter.

Auch wer Kündigungsdienste nutzt, erteilt diesen manchmal die Vollmacht, dass diese Anbieter in seinem Namen handeln und zum Beispiel mit dritten Anbietern kommunizieren dürfen. Ob das so ist, steht in den AGB. Übrigens garantieren solche Anbieter nicht, dass die Kündigung tatsächlich ankommen wird. Sowohl Aboalarm als auch Kündigung.org schreiben in ihren Geschäftsbedingungen, dass sich die Leistung des Unternehmens auf den „Zustellungsversuch“ beschränkt.

Clark

Clark ist ein kostenloser Onlinedienst zur Verwaltung von Versicherungen am Rechner oder in einer App. Nutzer können darin alle ihre laufenden Verträge mitsamt Laufzeiten, Beiträgen und Kündigungsfristen einsehen. Der Algorithmus der App prüft zudem die aktuelle Versicherungssituation der User und schlägt ihnen Verbesserungen durch einen Tarifwechsel oder den Abschluss weiterer Verträge vor. Praktisch ist der Kündigungsservice von Clark, der Nutzer über die herannahende Kündigungsfrist einer Police informiert oder auf Wunsch sogar die Kündigung automatisch übernimmt. Bei einem Umzug reicht es, die neue Adresse im persönlichen Profil der App zu hinterlegen, Clark kümmert sich dann darum, dass alle Versicherungsgesellschaften von der Änderung erfahren.

Interessenten sollten beachten, dass sie bei der Anmeldung Clark eine Maklervollmacht erteilen. Falls sie zuvor bei einem anderen Makler in Betreuung waren, werden ihre Verträge automatisch an Clark übertragen. Allerdings dürfen sie von ihrem bisherigen Vertreter dann keine Beratung mehr erwarten.

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Friendsurance

Der Anbieter Friendsurance ermöglicht die Verwaltung sämtlicher Versicherungsverträge „unter einem Dach“. So können User an einem Ort alle ihre Daten abfragen, darunter Vertragslaufzeiten, Höhe der Prämien oder Versicherungsnummer. Bei der Anmeldung erteilen Nutzer Friendsurance eine Maklervollmacht. Alle Leistungen sind kostenlos, da das Unternehmen für die Betreuung der Versicherungsnehmer eine Provision von den jeweiligen Gesellschaften erhält.

Eine Besonderheit von Friendsurance ist der Schadensfreiheit-Bonus von bis zu 40 % für bestimmte Policen wie Hausrat- oder Kfz-Versicherung. Dabei teilt der Anbieter jeweils rund zehn User in eine Gruppe ein und ändert in ihrem Vertrag die Selbstbeteiligung. Auf diese Weise sinkt die Prämie, die Nutzer zahlen jedoch weiterhin den Beitrag in gewohnter Höhe. Die Differenz aller Gruppenmitglieder fließt in einen gemeinsamen Topf. Hat eines von ihnen einen Schadensfall, wird die Selbstbeteiligung aus ebendiesem Topf bestritten, die Versicherung regelt den Rest. Am Ende des Jahres teilt Friendsurance das restliche Geld auf alle Personen in der Gruppe auf. Dadurch haben Kunden von Friendsurance eine Chance auf einen Bonus, ohne ein finanzielles Risiko einzugehen.

Ferner bietet Friendsurance die Optimierung des bestehenden Versicherungsschutzes an sowie Tarifvergleiche und Neuabschlüsse. Wer mag, kann sich von einem Expertenteam zu allen Versicherungsfragen umfassend beraten lassen.

Bei Friendsurance anmelden (Anzeige)

Kündigung.org

Mithilfe von Kündigung.org können Verbraucher Kündigungsschreiben und Widerrufsformulare für beinah jeden Zweck erstellen. Dafür besitzt das Unternehmen eine umfangreiche Datenbank mit rechtswirksam formulierten Mustertexten. In diese trägt der Nutzer noch seinen Namen, seine Adresse und gegebenenfalls Kundennummer ein. Die Anschrift des gewünschten Anbieters steht bereits da, es gibt aber auch Blankovorlagen z. B. fürs Kündigen eines Mietvertrags, die der User ausfüllen muss. Das kann auf der Website von Kündigung.org oder in der eigenen Smartphone-App erledigt werden. Anschließend lädt der Nutzer den Brief entweder als PDF- oder Word-Dokument herunter, um ihn dann selbst ausgedruckt zur Post zu bringen oder per E-Mail zu verschicken. Oder er überlässt es dem Dienstleister, diese Dinge zu erledigen und bezahlt je nach Versandmethode 3,79 Euro für ein Fax, 4,99 Euro für einen Standardbrief oder 7,99 Euro für den Versand per Einschreiben. Sobald die Kündigung verschickt ist, bekommt der Nutzer eine Bestätigung in sein E-Mail-Postfach. Sollte der Anbieter die Kündigung nicht akzeptieren, obwohl sie fristgerecht bei ihm eingetroffen ist und der Wortlaut der Vorlage nicht verändert wurde, hilft Kündigung.org seinen Kunden dabei, die Vertragsauflösung durchzusetzen.

Bei Kündigung.org anmelden (Anzeige)

Aboalarm

Aktion: Neukunden, die sich beim Versand der Kündigung für den Aboalarm-Newsletter anmelden, sparen 1 Euro.

Aboalarm bietet die Verwaltung sämtlicher Verträge mit Handyprovidern, Internet- und Stromlieferanten, Fitnessstudios oder Streamingplattformen an. Diese können nach Anlegen eines Nutzeraccounts händisch eingetragen oder durch eine einmalige Abfrage aus dem Onlinebanking übernommen werden. Aboalarm erinnert seine Nutzer dann in regelmäßigen Abständen an das herannahende Ende der Kündigungsfrist.

Ferner gehört die Kündigung von Verträgen zu den Leistungen von Aboalarm. User können entweder ohne Anmeldung und kostenlos aus einer riesigen Sammlung von PDF-Vordrucke das Schreiben zum entsprechenden Anbieter im Browser ausfüllen und herunterladen. Alle diese Muster enthalten garantiert die aktuelle Anschrift des Unternehmens und anwaltlich geprüfte Formulierungen.

Wer mag, kann Aboalarm zum Preis von 3,99 bis 8,99 Euro mit dem Versand des Kündigungsschreibens beauftragen. Der Vorteil: Nutzer erhalten einen Nachweis und dank Kündigungsgarantie kostenlose Hilfe eines Anwalts bei Problemen. Letztere gilt nur bei teilnehmenden Anbietern, die auf der Website von Aboalarm mit dem Kündigungsgarantie-Siegel gekennzeichnet sind.

Zudem bietet Aboalarm den Vertragscheck an. Mit dem erfahren User, wie viele Verträge sie überhaupt abgeschlossen haben. Um ihn durchzuführen, greift Aboalarm einmalig auf dessen Onlinebanking zu und analysiert die Umsätze. Anschließend wird dem Nutzer eine Übersicht aller aktiven Verträge sowie der damit verbundenen Ausgaben angezeigt. Die erkannten Verträge können dann falls gewünscht im Aboalarm-Konto verwaltet werden.

Darüber hinaus ist es möglich, bei Aboalarm nach neuen, günstigeren Tarifen für Handyverträge, Kfz-Versicherungen oder Stromanbieter zu suchen, sie zu vergleichen und direkt abzuschließen.

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