Persönliche Daten sind geschützt. Zugleich sind sie aber auch wirtschaftlich verwertbar. Onlineshops, Anbieter sozialer Netzwerke und deren Werbekunden verwenden Wissen über persönliche Interessen, um Nutzern gezielt Werbung anzubieten. Nutzer stellen ihre Daten zur Verfügung, um kostenlos auf Websites Nachrichten zu lesen, Videos zu schauen oder mit anderen Nutzer online zu kommunizieren.
Datenschutzrechtliche Schutzvorkehrungen
Datenschützer tun sich mit dieser Verwertung der persönlichen Interessen durch Unternehmen schwer. Das Datenschutzrecht verlangt eine Erlaubnis für die Verarbeitung dieser persönlichen Daten. Man gibt sie in Form einer Einwilligung durch das "Wegklicken" von Cookie-Bannern.
Datenschutzbehörden sind kritisch
Wenn Onlineanbieter persönliche Daten ihrer Nutzer verwerten dürfen, dann müsste das doch auch den Nutzern selbst gestattet sein. Dass man als Nutzer eines Onlinedienstes mit seinen Daten zahlen darf, sehen Europas Datenschutzbehörden kritisch. Sie haben sich 2019 gegen die Zulässigkeit des Handels mit persönlichen Daten ausgesprochen.
Das Gesetz erlaubt das "Zahlen mit Daten"
Diese Behördenmeinung ist in Europa überholt. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch das Zahlen mit Daten. Personenbezogene Daten sind damit in der Sache Wirtschaftsgüter geworden.
Neue Rechte für Verbraucher
Die neuen Regelungen gelten, wenn ein Nutzer seine personenbezogenen Daten bereitstellt, um eine Leistung im Netz in Anspruch zu nehmen. Daten sind zu Gegenleistungen in Verträgen über Onlineinhalte geworden. Das hat positive Auswirkungen. Wer mit seinen Daten zahlt, hat gegenüber Streamingdiensten, Cloud-Services oder sozialen Netzwerken als Verbraucher Mängel- und Gewährleistungsrechte wie beim Kauf einer Sache.
Kein Ausverkauf der Persönlichkeitsrechte
"Bezahlen mit Daten" ist also ein anerkanntes Geschäftsmodell. Das führt nicht unbedingt zum Ausverkauf von Persönlichkeitsrechten. Daten als Gegenleistung sind fair, wenn die Unternehmen transparent und vertrauensvoll vorgehen. Wenn ein Verbraucher einem Unternehmer seine Daten als Gegenleistung zur Verfügung stellt, wird er nun doppelt geschützt, nämlich durch das Vertragsrecht und das Datenschutzrecht.
Moralische Bedenken liegen fern
Moralische Bedenken muss man nicht haben. Sie liegen mit Blick auf das Urheberrecht sogar fern. Schließlich darf jeder andere an seinen persönlichen Gedanken in Liedern, Texten, Bildern oder auf sonstige Weise teilhaben lassen und diesen Teil seiner Persönlichkeit verwerten. Bei persönlichen Daten ist das nun auch so.
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