Straßburg (dpa) - Ab Sommer können Reisende ohne Zusatzkosten im europäischen Ausland mobil telefonieren und im Internet surfen. Das EU-Parlament billigte nun offiziell einen Kompromiss mit den Mitgliedstaaten über Roaming-Großhandelspreise, ein letzes Puzzleteil zur Abschaffung der Roaming-Gebühren.
Das sind die Preise, die der heimische Betreiber dem Auslandsanbieter dafür zahlt, dass sein Kunde zeitweise dessen Netz nutzt. Dafür etabliert die EU nun Obergrenzen von 3,2 Cent pro Minute für Anrufe und 1 Cent für SMS. Für Datenvolumen sinken die Obergrenzen schrittweise von zunächst 7,70 Euro pro Gigabyte ab dem 15. Juni auf schließlich 2,50 Euro pro Gigabyte ab dem 1. Januar 2022. Diese Kostendeckel liegen nach EU-Angaben um etwa 90 Prozent unter den aktuellen Begrenzungen.
Die neuen Regeln sollen ab Mitte Juni für die 28 EU-Staaten sowie für Island, Norwegen und Liechtenstein gelten. Auch die Mitgliedsländer müssen noch offiziell zustimmen.
Der zuständige Vizepräsident der EU-Kommission, Andrus Ansip, sprach von einer "großartigen Errungenschaft", die einen unmittelbaren Einfluss auf das Leben der Menschen haben werde. Und Verbraucherschutzminister Heiko Maas erklärte: "Telekommunikation ist kein Bereich für Grenzen". Völlig überteuerte Roaming-Gebühren seien überflüssig und ein großes Ärgernis für viele Reisende in Europa, sagte der SPD-Politiker. "Das endgültige Ende der Extragebühren ist eine gute Nachricht."
Die EU-Kommission hatte im Herbst ursprüngliche Pläne aufgegeben, die Roaming-Freiheit für Verbraucher auf 90 Tage pro Jahr zu beschränken. Stattdessen sollen Anbieter einen Missbrauch wie etwa das dauerhafte Telefonieren mit billigen ausländischen Sim-Karten unterbinden können.
Denn die Abschaffung der Roaming-Gebühren ist für Reisende gedacht, die sich zeitweise im europäischen Ausland aufhalten. Wer sich dauerhaft im Ausland aufhält, muss damit rechnen, dass sein Anbieter ihm am Ende doch noch Extragebühren in Höhe der Großhandels-Preisdeckel abverlangt.
Kritiker warnen, dass die Neuregelung Telekom-Firmen dazu verleiten könne, verlorene Einnahmen durch Preiserhöhungen an anderer Stelle wettzumachen - etwa bei den Grundgebühren für Tarife. Die EU-Kommission hält diese Befürchtungen für unbegründet. © dpa
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