Vorschnell gekauft oder es sich nach dem finalen Klick doch anders überlegt: Das passiert - auch und gerade bei Ebay. Doch wie kommt man dann aus der Nummer wieder raus?

Mehr zum Thema Digitales

Bei Ebay ist es ab sofort möglich, solange einen Kaufabbruch bei der Verkäuferin oder beim Verkäufer anzufragen, bis der Artikel als verschickt markiert worden ist.

Der Kaufprozess soll durch die neue Regelung benutzerfreundlicher und einfacher gestaltet werden, wie das Unternehmen mitteilt. Bislang war die Anfrage für einen Kaufabbruch per Button nur bis zu einer Stunde nach dem Kauf möglich.

Ein Haken: Verkaufende entscheiden über Abbruch

Unverändert bleibt allerdings die Regelung, dass die Verkaufenden völlig frei darüber entscheiden können, ob sie eine Abbruchanfrage akzeptieren oder nicht. Für eine Antwort an die Käuferin oder den Käufer haben sie drei Tage Zeit. Ebay empfiehlt Händlern aber, möglichst schnell zu antworten.

Nach einer akzeptierten Abbruchanfrage veranlasst Ebay den Angaben zufolge automatisch eine vollständige Rückerstattung des Kaufpreises an die Käuferin oder den Käufer.

Geld und Gebühren gibt's zurück

Die Verkäuferin oder der Verkäufer erhält eine Gutschrift der Verkaufsgebühren und das Angebot, dass die Ware automatisch wieder zum Verkauf eingestellt wird, wenn es sich um einen einzelnen Artikel oder einen Sofort-Kaufen-Artikel handelt. (dpa/abearbeitet von af)  © Deutsche Presse-Agentur

Google Rückwärtssuche bei Bildern: So geht es

In Sekunden: Google-Kniff hilft, Betrug zu erkennen

Im Internet wimmelt es von betrügerischen Fake-Shops und Handelsplattformen. Beim Erkennen kann die Google-Rückwärtssuche der entscheidende Kniff sein: Damit finden Sie blitzschnell heraus, ob ein Foto beispielsweise von einer ganz anderen Website stammt.
JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.