Ein Foto eines achtjährigen Mädchens und ein Gebot von mehr als 40.000 Euro: Eine dubiose Internetanzeige beschäftigt die Polizei in NRW. Der Fall weckt Erinnerungen an das Ebay-Baby aus Duisburg.

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Erneut soll in Deutschland ein Kind im Internet zum Verkauf gestanden haben. Allerdings sagte die betroffene Achtjährige aus Löhne in der Nähe von Bielefeld (Nordrhein-Westfalen) bei der Polizei aus, sie habe die Anzeige bei der Webseite shpock.com selbst online eingestellt. Die Beamten gehen davon aus, dass das Kind das Versteigerungsportal mit einem sozialen Netzwerk verwechselt hat, wie die Deutsche Presse-Agentur am Montag aus Kreisen der Ermittler erfuhr. Zuvor hatte das "Westfalen-Blatt" (Montag) berichtet.

In der vergangenen Woche hatte ein Mann das Foto des Mädchens auf der Plattform entdeckt und die Polizei eingeschaltet, wie ein Sprecher der Behörde bestätigte. Nach dem Bericht des "Westfalen-Blatts" soll das Gebot zuletzt bei 45.448 US-Dollar (knapp 42.700 Euro) gestanden haben. Unklar ist, ob es ein Fremder oder das Mädchen selbst abgegeben hat.

Löhnes Bürgermeister Bernd Poggemöller kritisierte es als "völlig unverständlich", dass sich solche Angebote überhaupt auf Verkaufsplattformen einstellen ließen. "Ich hätte erwartet, dass es eine Kontrolle gibt, die das verhindert", sagte er der Zeitung. Das Portal shpock.com will den Fall prüfen, kündigte ein Sprecher an.

Polizisten hatten die Wohnung der Familie durchsucht. Das Mädchen und seine beiden Geschwister kamen zeitweise in Obhut des Jugendamtes, wohnen inzwischen aber wieder bei ihren Eltern. "Das Jugendamt wird jetzt besonders auf die Familie achten und untersuchen, wie und warum es zu der Annonce kam", sagte eine Sprecherin der Stadt Löhne.

Auch für die Polizei ist der Fall noch nicht abgeschlossen. "Wir ermitteln aber weiter", sagte ein Polizeisprecher. Unter Verweis auf Persönlichkeitsrechte wollte er keine weiteren Details nennen.

Erst im Oktober hatte eine Internetannonce aus Duisburg Aufsehen erregt. Ein Vater aus Duisburg bot seine damals gerade einmal 40 Tage alte Tochter auf der Plattform Ebay-Kleinanzeigen zum Verkauf an. Er versicherte jedoch, dass diese Anzeige nur ein Scherz gewesen sei. Ein Gerichtsverfahren gegen den Vater wurde eingestellt.  © dpa

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