Wer ab Januar keine elektronische Gesundheitskarte besitzt, bekommt beim Arztbesuch Probleme. Auf der Karte befindet sich ein Foto des Versicherten. Das macht vielen Angst - wieso brauchen Krankenkassen und Ärzte dieses Bild, und was ist mit dem möglichen Missbrauch der Daten?
Zwei Millionen Bundesbürger müssen sich ab Januar auf Ärger und Rennerei einstellen, jedenfalls, wenn sie krank werden und zum Arzt müssen. Denn sie besitzen nach Angaben des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) noch keine elektronische Gesundheitskarte. Das sind knapp drei Prozent der insgesamt 70 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland. Viele von ihnen haben sich geweigert, der Krankenkasse trotz Aufforderung ein Passfoto zu schicken - und bekamen deshalb keine Karte zugeschickt. Die elektronische Gesundheitskarte enthält im Gegensatz zur bisherigen Karte ein Foto des Versicherten sowie einen Chip zur Datenspeicherung. Und daran stören sich viele Menschen, sie misstrauen der staatlichen Datensammelwut. Wozu brauchen Kasse oder Arzt ein Lichtbild? Was ist mit dem Datenschutz und der Privatsphäre?
Ab 2015 ist die alte Karte nicht mehr gültig - unabhängig vom aufgedruckten Datum. Sie wird beim Arztbesuch nicht mehr eingelesen. Die Krankenkassen haben schon gedroht, dass sie allen Versicherten ohne eine solche Karte die Kostenübernahme verweigern. Das bedeutet: Patienten müssen den Arztbesuch und alle Medikamente möglicherweise selbst zahlen. Wer keine gültige Karte besitzt, hat zehn Tage Zeit, diese doch noch nachzuweisen, oder sich bei der Krankenkasse eine Mitgliedsbestätigung geben lassen. Ansonsten darf der Arzt eine Rechnung ausstellen. Viele Mediziner dürften Patienten ohne Gesundheitskarte nur noch unwillig behandeln - oder in Notfällen.
Bürger fürchten um ihre Grundrechte
Auf der Gesundheitskarte sind persönliche Daten zum Versicherten gespeichert: Vor- und Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, Adresse, Versichertennummer, Versichertenstatus, die Dauer des Versicherungsschutzes und der Name der Krankenkasse. Das war auch bei der alten Karte schon so. Neu ist aber das aufgedruckte Foto, das für Kritik sorgt. Manche Versicherte fürchten um ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Gemeint ist das Recht jedes Bundesbürgers, selbst über die Verwendung und Preisgabe seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Wenn eine Behörde oder Firma personenbezogene Daten erhebt und mit anderen verknüpft, muss der Betroffene zustimmen.
Mit diesem Grundrecht begründete auch ein hessischer Rentner seine Klage gegen die Gesundheitskarte vor dem Bundessozialgericht. Doch die Richter entschieden Mitte November, dass weder die Fotopflicht noch der Speicherchip Patienten in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen würden. Damit ist Gesundheitskarte rechtmäßig.
Wer ist von der Fotopflicht befreit?
Und das bedeutet: Alle Karten werden mit einem aktuellen Passbild ausgestattet. Von der Fotopflicht befreit sind nur wenige Personengruppen: Alle, die jünger sind als 16 Jahre sowie alle Versicherten, die bei der Erstellung eines Fotos nicht mitwirken können. Das sind zum Beispiel bettlägerige Menschen oder diejenigen, die in geschlossenen Anstalten leben. Auch Personen, denen ihre Religion ein Foto verbietet, müssen kein Bild abgeben. Wer selbst zu einer dieser Gruppen gehört oder Angehörige hat, sollte seine Krankenkasse kontaktieren.
Für alle anderen gilt: Wenn ein Versicherter kein Bild einschickt, stellt die Kasse keine Gesundheitskarte aus. Das schreibt das Gesetz vor.
Wer das noch nicht getan hat, sollte schnell handeln, raten die Kassen. Das Bild muss kein Profipassbild sein, es reicht zum Beispiel eine Smartphone-Aufnahme. Das Foto kann man mit der Post oder per E-Mail schicken, auf der Webseite der Kasse hochladen oder in die Geschäftsstelle bringen.
Nirgendwo ist festgehalten, wie das Foto genau aussehen muss. Die Kassen erklären zwar, dass der Versicherte gut erkennbar sein sollte. Aber einige Kritiker der elektronischen Gesundheitskarte rufen zum kreativen Protest auf. Der Chaos Computer Club etwa meint: "Wer dringend eine neue Karte benötigt, kann probieren, beim Foto seiner Kreativität freien Lauf zu lassen. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, wie das Foto ausgestaltet sein muss – auch wenn die Krankenkassen das gern behaupten." Manche haben deshalb schon Fotos von Prominenten eingeschickt. Ob die Kassen das allerdings durchgehen lassen, ist fraglich.
Warum brauchen die Kassen ein Foto?
In Paragraf 291 SGB V heißt es, dass auf der Gesundheitskarte "Lichtbild und Unterschrift des Versicherten" aufgebracht werden müssen. Der Arzt soll damit die Identität des Versicherten prüfen. Die Kassen begründen die Notwendigkeit des Fotos so: "Das Bild schützt vor Missbrauch, falls die Karte einmal verloren geht", heißt es etwa bei der AOK. Es weise den Karteninhaber eindeutig aus. Genau das bezweifeln Kritiker: Die Initiatoren der Aktion "Stoppt die E-Card" zum Beispiel meinen, dass das Foto nicht hilfreich sei, wenn die Identität der Person auf dem Bild nicht schon bei der Aufnahme und Abgabe des Bildes eindeutig festgestellt werde. Verbraucherschützer wie die Verbraucherzentrale Hamburg erklären: "Das Foto erfüllt zwar seinen Zweck, Sie (den Versicherten) zweifelsfrei als Karteninhaber zu identifizieren, nur eingeschränkt", heißt es. Aber da die Gesundheitskarte derzeit nicht mehr Daten enthalte als die alte Krankenversichertenkarte, sei sie "gegenwärtig nicht gefährlicher als diese".
Die Angst vor Datenspeicherung
Denn es geht längst nicht nur um das Foto. Die Gesundheitskarte ist eine Mikroprozessorkarte, auf der weitere Informationen abgelegt werden können - das war auf der alten Speicherkarte nicht möglich. Das können zum Beispiel Angaben zur Blutgruppe, zu Allergien oder chronischen Krankheiten sein, aber auch Röntgenbilder, der Organspendeausweis oder Rezepte.
Die Speicherung dieser Daten wäre allerdings freiwillig, das heißt, Versicherte müssten zustimmen. Eine Ausnahme soll das elektronische Rezept sein. Die Kassen versprechen sich von einer Speicherung solcher Daten mehr Effizienz und Sicherheit, im Notfall würden die wichtigsten medizinischen Informationen zum Versicherten schnell bekannt sein, heißt es.
Solche Daten befinden sich bisher aber nicht auf der Karte - ob sie tatsächlich eingeführt werden, ist noch offen. Denn Daten- und Verbraucherschützer warnen vor dem möglichen Missbrauch der elektronischen Speicherkarte. Informationen über den Gesundheitszustand eines Menschen sind hochsensible Daten, die nicht in die Hände von Fremden fallen dürfen. Auch Arbeitgeber oder Versicherungen gehen sie nichts an.
Zwar versichern die Kassen, dass die Informationen auf der Gesundheitskarte sicher abgelegt würden und von Unbefugten dank einer Verschlüsselung nicht gelesen oder kopiert werden könnten. Doch genau das bezweifeln Datenschützer und Experten vom Chaos Computer Club. Solche sensiblen Daten seien ein lohnenswertes Ziel für Hacker, welche die Daten nutzen, kopieren oder verkaufen könnten.
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