- Die Infektionszahlen steigen - und damit auch die Zahl der von Corona Genesenen.
- Wer offiziell als "genesen" gilt, wie sich eine Infektion auf die Immunabwehr auswirken kann und was Genesene außerdem wissen sollten.
- Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Wer gilt als "genesen"?
Laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Stand: 12.11.) gilt man als genesen, wenn man mit einem PCR-Test positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde – und zwar in den vergangenen 28 Tagen bis sechs Monaten.
Auch Personen, die nach der ersten Impfstoffdosis eine Infektion hatten, die weniger als sechs Monate zurückliegt, gelten als genesen. Das muss durch einen PCR-Test zum Zeitpunkt der Infektion bestätigt sein.
Wie weisen Genesene ihren Status nach?
Mit einem positiven PCR-Testergebnis können alle, die Corona im angesprochenen Zeitraum hatten, ihren Status nachweisen und etwa an 3-G- und 2-G-Veranstaltungen teilnehmen. Wer den Nachweis verloren hat, kann ihn sich erneut ausstellen lassen.
Liegt die Infektion länger als sechs Monate zurück, "verfällt" der "Genesen"-Status. Dann ist eine Impfung mit einfacher Impfdosis notwendig und ein entsprechender Nachweis, um die 3-G- und 2-G-Kriterien zu erfüllen. Das heißt konkret: Zum Beispiel der positive PCR-Test und etwa ein Impfpass sind dann als Nachweis erforderlich.
Sind Genesene immun gegen SARS-CoV-2?
Nach aktuellem Kenntnisstand: teilweise. Eine vorausgegangene Corona-Infektion bietet nach derzeitiger Datenlage sechs bis zehn Monate Schutz nach einer überstandenen SARS-CoV-2-Infektion, heißt es in der aktuellen Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Dieser Impfschutz lässt allerdings mit der Zeit nach. Man spricht deshalb auch von partieller Immunität.
Können sich Genesene auch ein zweites Mal mit Corona anstecken?
Ja. Studien zeigen, dass sich auch Genesene reinfizieren können. Auf der Internetseite des RKI heißt es: "Eine erneute Ansteckung und ein damit einhergehendes Übertragungsrisiko auf andere Personen kann nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden."
In den vergangenen Wochen sorgte auch die Corona-Infektion der Sängerin Patricia Kelly für Schlagzeilen: Sie war – trotz doppelten Impfschutzes – zweimal an Corona erkrankt.
Können Genesene, die sich erneut infiziert haben, andere anstecken?
Laut RKI ist das möglich, auch wenn die Wahrscheinlichkeit deutlich geringer sei als bei ungeimpften Personen. Aus diesem Grund empfehle man, sich weiter an die AHA-A-L-Regeln zu halten (Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Alltag mit Maske, Nutzung der Corona-Warn-App sowie regelmäßiges Lüften).
Wie gut ist die Immunantwort von Genesenen, die zudem eine mRNA-Impfung erhalten?
Pauschal lässt sich das nicht sagen, da die Immunreaktion von vielen Faktoren abhängt und individuell betrachtet werden muss.
Allerdings geben Studien Hinweise darauf, dass Menschen, die bereits eine Corona-Infektion hatten und anschließend eine mRNA-Impfung erhalten, einen besonders hohen Impfschutz haben könnten. In diesem Zusammenhang ist oft von einer Super-Immunität die Rede. Grund dafür sind sogenannte Gedächtniszellen, die sich eine Immunantwort auf entsprechende Erreger "merken" und – sobald dieser wieder in Kontakt mit dem Körper tritt – Antikörper entwickeln, um ihn abzuwehren.
Impfung von Genesenen: Was gilt es zu beachten?
Bei der Impfung von Genesenen geht es entweder um eine Grundimmunisierung oder um die Auffrischimpfung, die häufig auch Booster-Impfung genannt wird. Nur wer grundimmunisiert ist, kann sich auch boostern lassen. Genesene sind nicht automatisch grundimmunisiert. Dabei ist entscheidend, ob und wann eine Impfung bereits stattgefunden hat - und wann die SARS-CoV-2-Infektion war. Nachfolgend schlüsseln wir die einzelnen Fälle auf.
Erstimpfung bei Genesenen – was wird empfohlen?
Wer genesen ist und noch keine Corona-Schutz-Impfung erhalten hat, kann sich frühestens vier Wochen nach Ende der COVID-19-Symptome mit einer Impfstoffdosis eines mRNA-Vakzins grundimmunisieren lassen. Die Empfehlung der STIKO liegt bei sechs Monaten nach einer Infektion. Auch wer in entsprechendem Abstand und nach Vorgaben der STIKO bereits zwei Impfdosen nach überstandener Infektion erhalten hat, gilt als grundimmunisiert.
Einmal geimpft und genesen – wie geht es jetzt mit der Impfung weiter?
Wer die erste Spritze erhalten und sich innerhalb der darauffolgenden vier Wochen mit Corona infiziert hat, sollte für die Grundimmunisierung die zweite Spritze sechs Monate nach der Infektion erhalten.
Fand die Infektion später als vier Wochen nach der Impfung statt, gilt man automatisch als grundimmunisiert. Gleiches gilt für Menschen, die vor ihrer Infektion bereits zwei Impfstoffdosen erhalten haben.
Grundimmunisiert und genesen: Ist eine dritte Impfung sinnvoll?
Inzwischen empfiehlt die STIKO grundsätzlich Menschen ab 18 Jahren die Auffrischimpfung - auch Genesenen, die eine vollständige Immunisierung erhalten haben. Im aktuellen epidemologischen Bulletin heißt es, dass Genesene in der Regel sechs Monate nach Infektion oder einer vorangegangen Impfstoffdosis eine Auffrischimpfung erhalten sollen - je nachdem, welches Ereignis später eingetreten ist.
Impfung von Genesenen: Welche Ausnahmen gibt es?
Wenn im Rahmen eines Antikörpertests spezifische Antikörper im Blut bestätigen, dass es eine frühere Infektion gab, handelt es sich um einen serologischen Nachweis. Im Gegensatz zum PCR-Test, lässt sich mit dem serologischen Befund der genaue Zeitpunkt der Infektion nicht bestimmen. Aus diesem Grund kann eine Impfung zur Grundimmunisierung bereits vier Wochen nach Labordiagnose erfolgen.
Bei Menschen mit Immundefizienz sollte laut STIKO abgeklärt werden, ob eine Impfdosis ausreichend oder eine vollständige Impfserie mit zwei Impfungen für eine Grundimmunisierung nötig ist.
Für Personen, die bereits mehrfach infiziert waren, gibt es keine eindeutige Impf-Empfehlung. Laut STIKO müssen hier individuelle Faktoren berücksichtigt werden, um über ein weiteres Vorgehen zu entscheiden.
Wann müssen sich Genesene testen lassen?
Wenn die 2G+-Regel greift, müssen Genesene nicht nur den Nachweis einer durchgemachten Infektion vorlegen, sondern - wie Geimpfte auch - zusätzlich einen Corona-Schnelltest. Grundsätzlich gilt: Geimpfte und Genesene sollten sich auf das Corona-Virus testen lassen, wenn sie Symptome haben – oder ein Risikokontakt bestand. Eine Pflicht dazu gibt es aktuell nicht, allerdings empfiehlt das RKI: "Um bei geimpften oder genesenen Kontaktpersonen, die Kontakt zu Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, prä- und asymptomatische Infektionen frühzeitig zu detektieren, wird eine PCR-Testung so früh wie möglich nach Identifikation empfohlen."
Genesen und Kontaktperson: Gibt es eine Quarantäne-Pflicht?
Wie Geimpfte müssen auch Genesene inzwischen nicht mehr in Quarantäne, wenn sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten.
Allerdings empfiehlt das Robert Koch-Institut Genesenen, die mit ungeimpften Menschen der Risikogruppen zu tun haben, den privaten oder beruflichen Umgang für 14 Tage einzustellen – sofern möglich.
Was sollten Genesene außerdem wissen?
Im Blut von Genesenen befinden sich in der Regel Antikörper gegen das Corona-Virus. Diese könnten womöglich auch anderen COVID-Patienten helfen: Aktuell laufen Untersuchungen, bei denen Genesene, die seit mindestens vier Wochen ohne COVID-Symptome sind, Blutplasma spenden. Die darin enthaltenen Antikörper werden in einem speziellen Verfahren entnommen und zur Therapie bei akut an COVID-Erkrankten eingesetzt.
Laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt es "erste Hinweise auf eine mögliche schnellere klinische Verbesserung bei einer Behandlung mit Blutplasma für Personen mit schwerer COVID-19-Erkrankung". Dabei sollen die Antikörper das Virus binden und neutralisieren und so das Immunsystem bei der Infektionsbekämpfung unterstützen. Zur Wirksamkeit und Sicherheit dieses Verfahrens lassen sich aber aktuell noch keine definitive Aussagen treffen.
Verwendete Quellen:
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- zusammengegencorona.de
- blutspenden.de
- Robert Koch-Institut
- Mitteilung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut
Beschluss der STIKO zur 14. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung
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