Seit dem Jahreswechsel gilt bundesweit die Pflicht für E-Rezepte bei Arzneimitteln. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte müssen seit 1. Januar verschreibungspflichtige Medikamente elektronisch ausstellen. Doch nun gab es bereits erste Probleme mit der E-Rezept-App.

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Zum Jahresstart sind neue Regelungen für verschreibungspflichtige Medikamente in Kraft getreten. Statt auf den rosafarbenen Formularzetteln dürfen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte seit 1. Januar Arzneimittel-Rezepte ausschließlich elektronisch ausstellen. Wie das "Ärzteblatt" berichtet, traten mit den neuen Regelungen bereits technische Probleme auf.

Laut einer Mitteilung des "Gematik Fachportals" (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte) vom 2. Januar liege "eine Störung (...) vor". Demnach haben Versicherte der BKK, IKK und DAK momentan keinen Zugriff auf E-Rezepte, wenn sie sich über die entsprechenden Apps anmelden. Die Einlösewege für das E-Rezept mit der Gesundheitskarte (eGK) und dem Papierausdruck seien davon aber nicht betroffen, heißt es weiter.

E-Rezept-Problem erneut aufgetreten

Zwischenzeitig wurde das Problem auch wieder behoben, das "Gematik Fachportal" hatte in einer weiteren Mitteilung bereits Entwarnung gegeben. Doch laut einer aktualisierten Nachricht vom 3. Januar gibt es nun erneut Probleme.

"Die Störung konnte noch nicht nachhaltig behoben werden und ist wieder aufgetreten. BITMARCK arbeitet mit Hochdruck an der Entstörung", heißt es auf der Website des Fachportals.

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So funktioniert das E-Rezept

Bereits seit 2022 können Versicherte deutschlandweit E-Rezepte in Apotheken einlösen – die verpflichtende Nutzung gilt erst seit Jahresbeginn. Versicherte müssen dazu in der Apotheke einfach ihre Elektronische Gesundheitskarte (eGK) in das Kartenterminal stecken. Das E-Rezept wird auf einem zentralen Server gespeichert und die Apotheke erhält durch das Einstecken die Autorisierung, um das Rezept abzurufen.

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Verwendete Quellen

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