Vieles wird im neuen Jahr teurer, allerdings werden dafür auch Freibeträge erhöht. Bei Gesundheitsthemen ändert sich ab 2024 ebenfalls so einiges. Ein Überblick.
Das Jahr 2024 bringt viele Neuerungen für Verbraucherinnen und Verbraucher mit sich. Während Bürgergeldempfänger sich auf höhere Leistungen freuen dürfen und der Mindestlohn steigt, wird das Leben in Deutschland an vielen Stellen teurer.
Für Arbeitnehmer gibt es hier und da Entlastungen - und ein neues Gesetz soll online für mehr Sicherheit sorgen. Das erwartet Sie im Jahr 2024 unter anderem.
Neuer CO2-Preis
Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Preis für eine Tonne CO2 von 30 Euro auf 45 Euro. Heizen mit fossilen Energiequellen, Benzin und Diesel und - je nach Entsorgungsunternehmen - auch die Müllentsorgung wird teurer.
Viele Unternehmen reichen die Mehrkosten an Endkunden weiter. Dadurch könnten auch bestimmte Dienstleistungen oder Produkte teurer werden. Aber: Vermieter müssen sich abhängig von der Energiebilanz des Gebäudes anteilig an den CO2-Kosten beteiligen.
Mehr Bürgergeld für Kinder und Erwachsene
Der 1. Januar 2024 ist für Empfänger von Bürgergeld in finanzieller Hinsicht ein erfreulicher Tag: Der Regelsatz für Alleinstehende Volljährige wird um 61 Euro erhöht und liegt dann bei 563 Euro im Monat. Minderjährige zwischen 14 und 17 Jahren bekommen 471 Euro, das sind 51 Euro mehr.
Für Kinder zwischen 6 bis 13 Jahren wird der monatliche Regelsatz von 348 Euro auf 390 Euro angehoben. Für Kinder bis sechs Jahre gibt es monatlich mit 357 Euro insgesamt 39 Euro mehr.
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Einkommenssteuer, Grundfreibetrag, Kindergeld und Kinderfreibetrag
Für ledige Arbeitnehmer wird der steuerfreie Grundfreibetrag in der Einkommensteuer ab 2024 um 696 Euro erhöht und liegt dann bei 11.604 Euro, für Verheiratete bei 23.208 Euro.
Der Kinderfreibetrag fällt ab 2024 um 360 Euro großzügiger aus. Er liegt ab 2024 bei 9.312 Euro für Paare, für getrennt Lebende bei 4.656 Euro. Das Kindergeld wird einheitlich für jedes Kind auf 250 Euro festgelegt.
Der Spitzensteuersatz wird ab 2024 erst ab einem Jahreseinkommen in Höhe von 66.761 statt ab 62.810 Euro erhoben.
KFZ- und Sachversicherungen werden teurer
Ab 2024 müssen viele Auto- und Motorradfahrer höhere Versicherungsprämien für ihr Fahrzeuge zahlen. Der Verbraucherzentrale zufolge sollen die Beiträge bei vielen Versicherern um mindestens zehn Prozent steigen. Inflationsbedingt gestiegene Reparatur- und Ersatzteilkosten sollen der Grund für die Erhöhung sein.
Aufgrund des Wettbewerbsdrucks unter den Versicherungsanbietern lohnt es sich, nach Angeboten zu schauen und Tarife zu vergleichen - und die KFZ-Versicherung gegebenenfalls fristgerecht zu kündigen. Wer über eine Beitragserhöhung informiert wird, kann vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Vermutlich werden auch viele Versicherungsprämien für Hausrat- und Gebäudeversicherungen steigen.
Neue Sonderbriefmarken
Im Februar 2024 erscheinen die Sonderpostwertzeichen der Serie "Für die Wohlfahrtspflege 2024" unter dem Titel "Helferinnen und Helfer der Menschheit 2.0.". Die Motive greifen die Themen Flüchtlingshilfe, Fluthilfe und Pflege auf. Die Erlöse, die durch den zusätzlichen Centbetrag für die Sondermarken eingenommen werden, fließen an die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V., die sich für Menschen in schwierigen Lebenslagen einsetzt.
Wer gerne besondere Briefmarken kauft, kann schon kurz nach Silvester zuschlagen: Am 4. Januar erscheinen die Sonderpostwertzeichen "500 Jahre Evangelisches Gesangbuch".
Digitalisierung: Das E-Rezept wird Standard für gesetzlich Versicherte
Das rosafarbene Papierrezept wird ab 2024 endgültig durch das bereits 2022 eingeführte elektronische Rezept ablöst. Gesetzlich Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Medikamente ausschließlich per E-Rezept. Das digitale Rezept kann direkt an die Apotheke übermittelt werden.
So können Arzneimittel vorbestellt werden, ohne extra vorstellig werden zu müssen. Zudem soll es für weniger Bürokratie sorgen. So kann das neue E-Rezept genutzt werden:
- Mit der elektronischen Gesundheitskarte, die ins Kartenlesegerät der Apotheke gesteckt wird.
- Mit einer E-Rezept-App kann das Rezept an die Apotheke weitergeleitet werden.
- Wer kein Smartphone besitzt, kann sich von der Arztpraxis einen Ausdruck mit dem Rezeptcode ausstellen lassen. Dieser wird dann in der Apotheke gescannt.
Höherer Mindestlohn
Der Mindestlohn wird 2024 um 41 Cent erhöht und liegt ab 2024 bei 12,41 Euro brutto pro Stunde. Im Jahr 2025 folgt die nächste Erhöhung um 41 Cent. Gezahlt werden muss der Mindestlohn versicherungspflichtig Beschäftigten und auch denjenigen, die einem Minijob nachgehen. Die Obergrenze für Minijobs steigt parallel von 520 Euro auf 538 Euro im Monat.
Einwegpfand wird erweitert
Durch die jüngste Novelle des Verpackungsgesetzes wird ab 2024 ein Pfand in Höhe von mindestens 25 Cent auf Milch, Milchprodukte und Milchmischgetränke wie Kakao in Einweg-Kunststoffflaschen erhoben. Die neue Regelung soll dazu beitragen, dass weniger Kunststoffmüll entsteht. Denn: 90 Prozent der zurückgegebenen Pfandflaschen werden recycelt – und am Pfand-Automaten abgegeben werden fast 100 Prozent der gekauften Flaschen.
Zuschlag für Bezieher von Erwerbsminderungsrente
Wer seit dem Zeitraum 2001 bis 2018 Erwerbsminderungsrente bezieht, kann sich ab dem 1. Juli 2024 über einen Zuschlag in Höhe von 4,5 oder 7,5 Prozent freuen:
- Begann die Auszahlung der Erwerbsminderungsrente zwischen Januar 2001 bis Juni 2014, wird ein Zuschlag von 7,5 Prozent überwiesen.
- Wer seit dem Zeitraum Juli 2014 bis Dezember 2018 Erwerbsminderungsrente erhält, bekommt 4,5 Prozent mehr.
Wer einen Anspruch auf den Zuschlag hat, muss nichts unternehmen. Die Rentenversicherung prüft, wer berechtigt ist und zahlt den Betrag entsprechend aus.
Digital Services Act - Gesetz über digitale Dienste kommt
Der Digital Services Act (DSA) ist ein Gesetz über digitale Dienste. Zusammen mit dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) bildet der DSA ein einheitliches Regelwerk für die gesamte EU. Das Paket hat zwei Hauptziele:
- Mehr Sicherheit im digitalen Raum und die Wahrung von Grundrechten der Nutzer.
- Die Gewährleistung von fairen Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen.
Das neue Gesetz betrifft alle, die Online-Dienste in Europa anbieten - unabhängig vom Firmensitz.
Novelle des Gebäude-Energie-Gesetzes tritt in Kraft
Die kontrovers diskutierte Novelle des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Mit der Neuregelung soll der Umstieg auf klimafreundliches Heizen vorangetrieben werden. Die Neuerung gibt vor, dass neu installierte Heizungsanlagen mindestens 65 Prozent der Wärme durch erneuerbare Energien erzeugen. Bis 2045 soll die Wärmeversorgung in Gebäuden ohne den Einsatz von fossilen Energieträgern erfolgen.
Verwendete Quellen
- bundesregierung.de: Regelsätze steigen 2024 deutlich
- verbraucherzentrale.nrw: Das ändert sich 2024 bei den Themen Finanzen und Versicherung
- bundesfinanzministerium.de: Belastungen durch die kalte Progression vermeiden
- bundesregierung.de: Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024
- bundesfinanzministerium.de: Sonderpostwertzeichen Serie "Für die Wohlfahrtspflege 2024"
- bundesregierung.de: Ab 1. Januar: Das E-Rezept wird Standard
- bundesregierung.de: Einwegpfand erweitert auf Milch & Co.
- deutsche-rentenversicherung.de: Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner (2024)
- digital-strategy.ec.europa.eu: Das Digital Services Act Paket
- bmwsb.bund.de: Neues GEG: Das gilt ab Januar 2024
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