Wer sich künftig krankschreiben lassen will, kann das unter bestimmten Voraussetzungen auch per Videochat mit seinem Arzt tun lassen. Obwohl die neue Regelung mitten in der Coronakrise eingeführt wird, fällt die Entscheidung unabhängig von der Pandemie.
Patienten können sich künftig per Videosprechstunde vom Arzt krankschreiben lassen. Voraussetzung für die Krankschreibung per Video ist, dass der Versicherte der behandelnden Arztpraxis bekannt ist und die Erkrankung eine Untersuchung per Videosprechstunde zulässt.
Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) von Spitzenvertretern der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser, wie das Gremium am Donnerstag in Berlin mitteilte. Ein Anspruch der Versicherten auf Krankschreibung per Videosprechstunde besteht jedoch nicht.
Krankschreibung: Persönliche Untersuchung soll weiterhin Standard bleiben
Die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Video ist auf einen Zeitraum von sieben Kalendertagen begrenzt. Eine Folgekrankschreibung auf diese Weise darf es nur geben, wenn die vorherige Arbeitsunfähigkeit bei einer unmittelbaren persönlichen Untersuchung festgestellt wurde. Ausschließlich per Online-Fragebogen, Chat-Befragung oder Telefonat darf niemand krankgeschrieben werden.
"Als Standard für die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit gilt weiterhin die unmittelbare persönliche Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt", sagte Monika Lelgemann vom Bundesausschuss.
Zudem wird ab 1. Januar 2021 die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit für die Krankenkasse digitalisiert und elektronisch übermittelt. Bereits seit Längerem schreitet die Digitalisierung des Gesundheitswesens voran.
Video-Krankschreibung ist keine Corona-Maßnahme
Die neue Möglichkeit steht nicht in Verbindung mit der Corona-Pandemie. Das betonte der Ausschuss. Aufgrund von COVID-19 hatte der zuständige GBA die telefonische Krankschreibung als Sonderregel ermöglicht. Dadurch sollten Arztpraxen entlastet werden und das Risiko einer Infektion in einem Wartezimmer gesenkt werden.
Die Krankschreibung per Telefon ist seit dem 1. Juni allerdings nicht mehr möglich. Aufgrund der stark gesunken Corona-Fallzahlen wurde die Sonderregelung, die eigentlich bereits im April hätte auslaufen sollen, wieder abgeschafft.
Sollte sich die Gefährdungslage durch das Virus in Deutschland wieder verschärfen, könnte die telefonische Krankschreibung wieder reaktiviert werden. (dpa/thp)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.