• Ihr Partner, ein Familienangehöriger oder ein enger Freund sind positiv auf das Coronavirus getestet.
  • Was bedeutet das für Sie? Worauf ist zu achten, was konkret zu unternehmen?
  • Wann Sie als Kontaktperson gelten, wann in Quarantäne müssen: ein Wegweiser.

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Obwohl uns die Coronakrise nun schon eine ganze Weile begleitet, sind wir trotzdem unsicher, was eigentlich in einer konkreten Situation zu tun ist. Zum Beispiel: Wie reagiere ich richtig, wenn eine Person aus meinem Umfeld positiv getestet wurde?

Zunächst einmal gilt: Sie können durch einen Kontakt zu einer Corona-positiven Person zur Kontaktperson werden. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat wiederum Kontaktpersonen in drei Kategorien unterteilt, aus denen sich jeweils spezifische Vorgaben oder Empfehlungen ableiten.

Über die Kontaktverfolgung des Infizierten identifiziert und kontaktiert das Gesundheitsamt einen Kreis an Kontaktpersonen der Kategorie I oder II (Kategorie III betrifft nur medizinisches Personal).

Sollten Sie bereits vorab – etwa über einen Anruf von einem positiven Coronafall in Ihrer unmittelbaren Umgebung erfahren haben – können Sie sich ohne abzuwarten mit Ihrem zuständigen Gesundheitsamt oder Arzt in Verbindung setzen, um das Ansteckungsrisiko besser einzuschätzen und sich bei Unklarheit beraten zu lassen.

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Kontaktperson der Kategorie I

Zur Kontaktperson der Kategorie I mit einem höheren Infektionsrisiko zählen Sie, wenn Sie weniger als 1,5 Meter, ohne Mund-Nasen-Schutz und mindestens 15 Minuten mit einer infizierten Person in Kontakt waren.

Sie können aber auch zur Kontaktperson der Kategorie I erklärt werden, wenn Sie unabhängig vom Abstand für mehr als 30 Minuten in einem Raum wie eine infizierte Person waren, etwa im Büro, beim Feiern oder beim Sport.

In Quarantäne müssen Sie, wenn Sie vom Gesundheitsamt zur Kontaktperson der Kategorie I erklärt werden. Ein COVID-19-Test erfolgt nur, falls Sie Krankheitssymptome entwickeln. Zudem werden Erwerbstätige in der Regel finanziell entschädigt, wenn sie wegen einer angeordneten Quarantäne einen Verdienstausfall erleiden.

Kontaktperson der Kategorie II

Zur Kategorie II mit einem geringeren Infektionsrisiko gehören Sie, wenn Sie zum Beispiel weniger als 15 Minuten näheren Kontakt hatten oder sich weniger als 30 Minuten in einem Raum wie eine infizierte Person befanden.

Oder Sie hatten Kontakt zu einem bestätigten Fall, trugen dabei allerdings einen Mund-Nasen-Schutz. Sie müssen als Kontaktperson der Kategorie II zwar nicht in Quarantäne, sollten jedoch freiwillig Kontakte reduzieren.

Quarantäne für Mitglieder eines Haushalts

Gerade beim Partner oder der Familie steigt die Wahrscheinlichkeit zur Kontaktperson der Kategorie I zu werden. Die Quarantäne für Haushaltsmitglieder eines bestätigten Falles beträgt maximal 14 Tage.

Dabei verhängt das Gesundheitsamt sowohl die Quarantäne und hebt sie anschließend wieder auf. Sie werden also in jedem Fall informiert und erfahren, worauf Sie während der Quarantäne achten sollten; etwa zweimal täglich Fieber zu messen und ein Tagebuch über Symptome zu führen.

Informieren Sie Arbeitgeber, privates Umfeld und relevante Einrichtungen. Das Gesundheitsamt stellt Ihnen eine Quarantäne-Anordnung aus, die Sie einreichen können. Sie werden nicht zwangsläufig getestet, außer Sie entwickeln Symptome.

Isolation

Wenn Sie während oder außerhalb der Quarantäne für COVID-19 typische Symptome aufweisen wie Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur, Müdigkeit, Kopf- und Gliederschmerzen, Atembeschwerden oder Geschmacksverlust, gilt: sich unverzüglich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen und / oder als bestätigter COVID-19-Fall bis zu 10 Tage in Isolation zu gehen. Bei einem negativen Testergebnis endet die Isolation.

Infografik Corona-App

Ein Kollege ist positiv getestet

Im Rahmen der Fürsorge- und Schutzpflicht müssen die Belange aller Beschäftigten geschützt werden. Im Unternehmen wird daher der Fokus nicht nur auf den bestätigten Fall gelegt, sondern die Namen der engeren beruflichen Kontakte ermittelt.

Bei nahem Kontakt ohne adäquaten Schutz können also auch Arbeitskolleginnen und -kollegen als Kontaktpersonen der Kategorie I in Quarantäne geschickt werden – und bei schwer zu überblickenden Kontaktsituation sogar ganze Gruppen. Manche Arbeiten kann man gut von zuhause aus erledigen, sodass die Quarantäne (vorausgesetzt das Unternehmen unterstützt home office) geringe berufliche Einschränkungen zur Folge hat.

Kontaktperson der Kontaktperson

Teilen Sie sich als Kontaktperson der Kategorie I einen Haushalt mit Familie, Partner oder WG, und zählen diese Personen nicht zu den Kontaktpersonen der Kategorie I, müssen diese, sofern sie keine Symptome entwickeln, nicht in Quarantäne.

Sie erhalten also als Kontaktperson der Kategorie I eine Quarantäne-Anordnung und/oder Krankschreibung, während Ihre eigenen nahen Kontakte beides nicht ausgestellt bekommen. Daher sollten Sie als Kontaktperson der Kategorie I besonders darauf achten, dass Sie sich von Haushaltsmitgliedern räumlich trennen und etwa auf gemeinsame Mahlzeiten verzichten.

Die Corona-Warn-App meldet eine Risikobegegnung

Die App unterscheidet zwischen niedrigem (grüne Anzeige) und erhöhtem Infektionsrisiko (rote Anzeige). Erst bei einer roten Anzeige, die eine Risikobegegnung signalisiert, müssen Nutzer aktiv werden; so werden Sie bei Rot aufgefordert Ihre persönlichen Kontakte zu minimieren. Sollten sich bei Ihnen zusätzlich Symptome bemerkbar machen, lautet die Empfehlung weitere Schritte mit dem Arzt oder dem Gesundheitsamt abzustimmen.

Zusätzlich wird der Tag der Risiko-Begegnung mitgeteilt, sodass Sie besser rekonstruieren können, wo und unter welchen Umständen der Kontakt stattgefunden hat. Sie erhalten jedoch keine verbindliche Aufforderung sich in Quarantäne zu begeben oder sich testen zu lassen, diese erfolgt immer noch über ärztliche und gesundheitsamtliche Abstimmung.

Verwendete Quellen:

  • Robert Koch Institut: Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei Infektionen durch SARS-CoV-2
  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
  • VGB (Gesetzliche Unfallversicherung): FAQs zu Coronavirus SARS-CoV-2
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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