Das Namensrecht in Deutschland steht vor einer Reform. Die wichtigsten Fragen und Antworten, was die Neuerungen für Familien bedeuten.
Die Bundesregierung will das aus ihrer Sicht "gerade im internationalen Vergleich sehr restriktive" deutsche Namensrecht reformieren. Vielfältigere Lebensrealitäten machten das nötig, heißt es in einem Gesetzentwurf, den der Bundestag am Freitag abschließend berät.
Mit diesem soll unter anderem Eheleuten und deren Kindern mehr Wahlfreiheit bei der Festlegung und Änderung ihrer Nachnamen eingeräumt werden. Ein Überblick über die Neuerungen - und was diese für Ehepaare bedeuten.
Wie sieht die bisherige Namensregelung aus?
Ehepaare sollen bei der Hochzeit oder später laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich einen gemeinsamen Familiennamen, den sogenannten Ehenamen, wählen, der von beiden geführt wird. Bestimmen die Ehegatten keinen, so führen sie ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch danach. Ehename kann entweder der Geburtsname oder der aktuell geführte Nachname eines der Ehepartner sein.
Der- oder diejenige, deren oder dessen Nachname nicht zum Ehenamen bestimmt wurde, kann diesen als Begleitnamen vor oder nach dem Ehenamen führen. Die Ehegatten können aber keinen Doppelnamen aus ihren beiden Nachnamen bestimmen. Damit muss ein Ehepartner seinen bisherigen Familiennamen quasi aufgeben. Ausnahmen gelten bei Geschiedenen oder Verwitweten, die einen Doppelnamen aus einer früheren Ehe führen und erneut heiraten. Dann kann der Doppelname aus der früheren Ehe zum sogenannten Ehedoppelnamen der neuen Ehe werden.
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Wie ist es bei Kindern?
Bei verheirateten Eltern mit Ehenamen bekommt das Kind diesen als Geburtsnamen. Wenn die Eltern keinen Ehenamen haben, muss bei der Geburt entschieden werden, welchen Geburtsnamen das Kind bekommen soll. Ob mit oder ohne Ehename der Eltern kann das Kind nur den Nachnamen eines Elternteils als Geburtsnamen bekommen. Ein Doppelname als Geburtsname des Kindes ist nicht möglich.
Lassen sich Eltern scheiden, ist das Kind weiterhin an den Ehenamen und damit den Geburtsnamen gebunden. Es kann also sein, dass das Kind einen anderen Nachnamen tragen muss als der Elternteil, bei dem es überwiegend lebt. Eine Namensänderung - die Rückbenennung auf den Nachnamen vor der Hochzeit - ist zwar für die geschiedenen Eheleute möglich, für das Kind aber nur in Ausnahmefällen und wenn dies für das "Wohl des Kindes erforderlich" ist.
Welche Neuregelung ist nun konkret geplant?
Eheleute, die nur einen einzigen Ehenamen wählen wollen, können dies weiterhin tun. Neu ist aber, dass Verheiratete künftig auch Doppelnamen als Ehenamen führen dürfen - im Regelfall verbunden durch einen Bindestrich, auf Erklärung der Eheleute aber auch ohne Bindestrich. "Das Namensrecht wird damit dem gesellschaftlichen Bedürfnis nach einer solchen Wahlmöglichkeit gerecht", heißt es im Gesetzentwurf.
Der Doppelname soll standardmäßig auch zum Geburtsnamen eines Kindes werden, sofern die Eltern keinen Geburtsnamen festgelegt haben. Im Falle einer Scheidung sollen Kinder der Namensänderung eines Elternteils folgen können. Das soll sowohl für minderjährige als auch für volljährige Kinder gelten und dürfte primär für diejenigen gedacht sein, die nach der Scheidung überwiegend bei dem Elternteil leben, das den Ehenamen abgelegt hat.
Welche Änderungen zielen auf einzelne ethnische Minderheiten?
Die Bundesregierung will der Selbstbestimmung und Inklusion von Menschen Rechnung tragen, in deren Kulturkreisen Familiennamen traditionell nach dem Geschlecht abgewandelt werden. Diese Option sieht das neue Gesetz nun vor. Damit ist beispielsweise für die sorbische Volksgruppe die Anfügung der Endung "-owa" und "-ina" bei Frauen möglich.
Die friesische Minderheit bekommt neue Möglichkeiten, ihre Tradition und Herkunft in abgeleiteten Namen abzubilden - etwa der Nachname "Jansen", wenn der Vorname des Vaters "Jan" lautet. Auch Namensgebungen nach dänischer Tradition, die den Familiennamen eines nahen Angehörigen berücksichtigen, sind möglich. Entgegen der Tradition können jeweils auch weibliche Namen als Ausgangspunkt gewählt werden. (AFP/af)
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