- Kinder bis 14 Jahren zählen beim erlaubten Personenkreis an Weihnachten nicht mit? Mitnichten: In manchen Ländern ist die Grenze der 15. Geburtstag.
- So wird es in verschiedenen Regionen zu unterschiedlich großen Kreisen kommen.
- Forscher warnen eindringlich davor, die Regeln auszureizen.
Die aktuellen Corona-Beschränkungen werden an den Weihnachtsfeiertagen gelockert. Darauf hatten sich Bund und Länder geeinigt. Bei einem Detail - der Einteilung der 14-Jährigen - geht es jetzt aber bunt durcheinander.
Im Bund-Länder-Beschluss heißt es, an Weihachten sollen Feiern im kleinen Kreis möglich sein - mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen, "zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre".
Warum 14 Jahre als Altersgrenze?
Woran diese Altersgrenze genau festgemacht wurde, blieb unklar. Ein Regierungssprecher erklärte kurz nach dem Beschluss auf Anfrage unserer Redaktion: "Heute wissen wir etwas mehr über die Infektiosität von Kindern und Jugendlichen als noch zu Anfang der Pandemie: Es gibt Hinweise darauf, dass Jugendliche und junge Erwachsene nach der Pubertät gleich infektiös sind wie Erwachsene, Kinder aber weniger. Der Beschluss räumt vor diesem Hintergrund für Kinder größere Spielräume ein, und damit auch ihren Familien."
Erst nach diesem Statement erschien eine Studie aus England, die nun wieder ganz andere Schlüsse zulässt: Forscher des "Imperial College London" stellten fest, dass die PCR-Nachweisraten von Kindern und Jugendlichen im gesamten Schulalter - also auch bei Grundschülern - in England über dem Durchschnitt der Bevölkerung liegt.
Im Klartext: Die meisten Infektionen kamen bei Kindern im Schulalter vor. In Deutschland laufen vergleichbare Studien, mit Ergebnissen wird aber erst nach dem Sommer 2021 gerechnet.
In manchen Ländern schrumpft der erlaubte Kreis
Ein genauerer Blick auf die Corona-Verordnungen zu Weihnachten zeigt nun auch, wie unterschiedlich die 16 Bundesländer die Altersgrenze handhaben: In der einen Hälfte der Länder werden die 14-Jährigen bei der erlaubten Personenzahl nicht mitgerechnet, in der anderen Hälfte schon - dort schrumpft also im Zweifel der erlaubte Kreis derer, die zusammen feiern dürfen. Konkret werden in den folgenden Ländern die 14-Jährigen nicht mitgezählt:
- Baden-Württemberg
- Hessen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Bremen
- Mecklenburg-Vorpommern
Das geht entweder unmittelbar und eindeutig aus den Verordnungen hervor oder wird von den Landesregierungen entsprechend ausgelegt. Die entscheidende "Grenze" ist dort also jeweils der 15. Geburtstag.
Eindeutig sind beispielsweise Formulierungen in Corona-Verordnungen, nach denen Kinder "bis einschließlich 14 Jahre" bei der Berechnung der an Weihnachten erlaubten Personenzahl nicht mitgezählt werden. Hier zählen 14-Jährige mit:
- Bayern
- Schleswig-Holstein
- Hamburg
- Berlin
- Thüringen
- Sachsen
- Brandenburg
- Sachsen-Anhalt
Dort heißt es in den Verordnungen beispielsweise, dass lediglich Kinder "bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres" oder "Kinder unter 14" bei der Berechnung der erlaubten Personenzahl nicht mitgezählt werden - der 14. Geburtstag ist also die Grenze. 14-Jährige werden somit dort wie Erwachsene gezählt.
Die Formulierung "bis 14 Jahre", wie sie im Bund-Länder-Beschluss steht, haben fünf Länder übernommen:
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Bremen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Sachsen-Anhalt
Um die Verwirrung komplett zu machen: Während die vier erstgenannten die Grenze bei dieser Formulierung nach offiziellen Angaben beim 15. Geburtstag ziehen, zieht Sachsen-Anhalt die Grenze beim 14. Geburtstag.
Forscher: Bei Ausreizung der Regeln werden Infektionen steigen
Dass die Personen ausgerechnet an Weihnachten abgezählt werden müssen und Feiern nicht wie sonst stattfinden können, schmerzt viele sehr. Wissenschaftler warnen aber davor, die Corona-Regeln über Weihnachten und Silvester auszureizen und weisen auf mögliche Folgen hin.
"Selbst wenn die Bevölkerung weitgehend auf private Treffen an den Feiertagen verzichtet, wird es mindestens bis zum Frühjahr dauern, bis die Kontaktnachverfolgung wieder in vollem Umfang greift", betont der Mobilitätsforscher Kai Nagel von der TU Berlin. "Sollten die Feiertagsregeln aber so ausgereizt werden, dass sich über mehrere Tage immer wieder fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, werden die Infektionszahlen deutlich steigen und nicht sinken."
Die Prognose stützt sich laut einer Uni-Mitteilung auf Modelle des Infektionsgeschehens in Berlin, basierend auf anonymisierten Mobilfunkdaten. Das Projekt der Gruppe um Kai Nagel wird vom Bundesforschungsministerium gefördert. Die Wissenschaftler halten ihre Ergebnisse für übertragbar auf das Geschehen bundesweit, wie Nagel auf Anfrage der dpa erläuterte.
Im schlimmsten der drei berechneten Szenarien - wenn die Menschen zusätzlich zu den Weihnachtstagen auch an Silvester vermehrt Kontakt haben - rechnen die Wissenschaftler mit einem deutlichen Anstieg der Infektionszahlen, dem Erreichen der Kapazitätsgrenzen der Krankenhäuser und einer mutmaßlichen Verlängerung des Lockdowns.
Entsprechend hatte auch ein Sprecher der Regierung im Gespräch mit unserer Redaktion an die Bevölkerung appelliert: "Es braucht einen verantwortungsvollen Umgang der Familien. Das gilt insbesondere im Vorfeld von Weihnachtsfeierlichkeiten, an denen ältere oder einer Risikogruppe zugehörige Familienmitglieder teilnehmen sollen". (af mit Material der dpa)
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