Wer im Gesundheits- und Pflegebereich arbeitet, muss sich bis zum 15. März gegen Corona geimpft haben, oder nachweisen, dass er nach einer Infektion genesen ist. Den ab diesem Datum gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Personen, die dagegen verstoßen, droht sogar die Kündigung. (Bildnachweis: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Büttner)