- Bund und Länder haben sich auf einen umfassenden Öffnungsfahrplan geeinigt.
- Zwar wurde der Lockdown bis 28. März verlängert, es soll aber Lockerungen geben.
- Wie diese aussehen und wann diese greifen, erfahren Sie hier.
Die Sehnsucht nach mehr Freiheit in der Coronakrise ist groß. Der Weg dorthin ist für manche aber kürzer als für andere. Wie schnell es geht, hängt von der Entwicklung der Infektionen im jeweiligen Land oder der Region ab.
Bund und Länder haben auf ihrem gestrigen Gipfel nun Kriterien festgelegt, nach denen die Länder über weitere Öffnungsschritte entscheiden sollen. Mehrere Länder behalten sich Abweichungen ausdrücklich vor. Dort, wo Bund und Länder keine neuen Regelungen vereinbart haben, sollen die bisherigen Beschlüsse bis zum 28. März weiter gelten.
Die Regelungen des Bund-Länder-Gipfel im Überblick
Tests: Bis Anfang April sollen Corona-Testmöglichkeiten deutlich ausgeweitet werden. Jeder soll mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest machen können. Wer positiv getestet wird, muss sich isolieren und einen zuverlässigeren PCR-Test machen. Beide Tests sollen gratis sein.
Homeoffice: Die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten wann immer möglich das Arbeiten daheim zu erlauben, soll bis zum 30. April verlängert werden.
Impfungen: Ab der zweiten Märzwoche soll es Regelungen geben, damit auch einzelne niedergelassene Ärzte Menschen gegen Corona impfen können. Ab Ende März/Anfang April sollen die Haus- und Fachärzte mitimpfen und dabei auch über die Priorisierung vor Ort entscheiden.
Was sich wann ändern soll
Kontakte: Ab dem 8. März sollen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Paare sollen generell als ein Hausstand zählen. Sinkt die Inzidenz unter 35, können Treffen von bis zu zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt werden. Kinder bis 14 Jahre kommen jeweils hinzu.
Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, greift eine Notbremse. Dann gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regeln, die bis zum 7. März griffen. Das heißt in diesem Fall: Ein Haushalt und eine weitere Person dürfen sich treffen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.
Stufe zwei: Nachdem im ersten Schritt schon ab dem 1. März Schulen und Friseure geöffnet wurden, sollen nun (ab 8. März) auch Buchläden, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sowie der Einzelhandel des täglichen Bedarfs öffnen dürfen. Bei größerer Ladenfläche sind mehr Kunden erlaubt. In manchen Bundesländern gibt es solche Öffnungen bereits.
Sogenannte körpernahe Dienstleistungen wie etwa Massagen sollen wieder erlaubt werden. Was genau gemeint ist, kann sich von Land zu Land unterscheiden. Auch der Unterricht in Fahr- und Flugschulen soll wieder losgehen. Kunden müssen einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest vorweisen, falls sie bei ihrem Termin die Maske nicht aufbehalten können (zum Beispiel bei Kosmetik oder Rasuren).
Weitere Öffnungsschritte liegen in der Entscheidung der Länder. Diese gestalten sich so:
Stufe drei (frühestens ab 8. März):
- Stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner: Weitere Öffnungen landesweit oder regional im Einzelhandel, Museen, Galerien, Zoos, botanischen Gärten und Gedenkstätten möglich. Maximal 10 Personen sollen an frischer Luft kontaktfrei zusammen Sport treiben dürfen.
- Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 Neuinfektionen ODER stabile oder sinkende Inzidenz von unter 100: Einzelhandel sowie Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten können Termine zum Einkauf oder Besuch vergeben. Maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten können draußen gemeinsam Sport treiben. Bei Kindern bis 14 Jahren ist eine Gruppe von bis zu zwanzig erlaubt.
Stufe vier (frühestens ab 22. März): Voraussetzung ist eine 7-Tage-Inzidenz, die sich in der dritten Stufe 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.
- Inzidenz stabil unter 50 Neuinfektionen: Öffnung von Außengastronomie, Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos. Kontaktfreier Sport drinnen, Kontaktsport draußen erlaubt.
- Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 ODER Inzidenz stabil oder sinkend unter 100 Neuinfektionen: Öffnung der Außengastronomie mit Terminbuchung. Ein tagesaktueller Covid-19-Test ist nötig, wenn sich mehrere Haushalte einen Tisch teilen, für den Besuch von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos. Das Gleiche gilt für kontaktfreien Sport drinnen oder Kontaktsport draußen.
Stufe fünf (frühestens ab 5. April): Voraussetzung ist eine 7-Tage-Inzidenz, die sich in der vierten Stufe 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.
- Inzidenz stabil unter 50 Neuinfektionen: Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern an frischer Luft, Kontaktsport drinnen.
- Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 ODER stabile oder sinkende Inzidenz unter 100 Neuinfektionen: Weitere Öffnung des Einzelhandels mit Kundenbegrenzung, kontaktfreier Sport drinnen, Kontaktsport ohne Testzwang draußen.
Für die Stufen drei bis fünf gibt es - ähnlich der Kontaktregelung - eine Notbremse: Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen bei über 100 liegt, gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regeln, die bis zum 7. März griffen.
So geht es weiter: Am 22. März wollen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten über das weitere Vorgehen beraten. Es soll dann um Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels gehen. (dpa/mgb)
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