- Offiziell sind rund 51 Millionen Deutsche vollständig geimpft. Ungeimpfte Personen müssen mit immer mehr Einschränkungen im Alltag rechnen, auch im Beruf.
- Was aber bedeutet das genau und welche Rechte haben Arbeitnehmende und Arbeitgeber derzeit?
- Darüber haben wir mit dem renommierten Arbeitsrechtler Gregor Thüsing von der Universität Bonn gesprochen.
Herr Thüsing, wichtigste Frage vorweg: Geht mein Impfstatus den Arbeitgeber etwas an, darf er mich generell danach fragen? Darf er das, um die Belegschaft zu schützen?
Gregor Thüsing: Hier gibt es jetzt für den Bereich Krankenhaus, Pflegeheim, Schule, Kita und vergleichbare Einrichtungen eine klare Regelung: ja! Für andere Bereiche ist die Frage nach dem Impfstatus umstritten. Allerdings hat der Bundeswirtschaftsminister
Darf mein Arbeitgeber verlangen, dass ich mich impfe?
Aktuell lautet die herrschende Meinung: nein! Und das gilt weiterhin auch für Berufe mit besonderer Gefährdung etwa im Gesundheitsbereich – also für Berufe, bei denen der Arbeitgeber ab sofort nach dem Impfstatus fragen kann. In anderen Ländern denkt man da anderes. In Frankreich gilt etwa für rund 1,8 Millionen Beschäftigte eine Impfpflicht. In Italien gibt es diese für den Gesundheitsbereich. Man erwägt dort zudem eine allgemeine Impfpflicht, obwohl die Impfquote deutlich höher ist als im deutschen Durchschnitt. Internationale Unternehmen – etwa der Flugbranche – erwägen eine Pflicht zur Impfung für ihre Mitarbeiter, um weltweit einsetzbar zu sein. Ob das geht, ist strittig.
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Gregor Thüsing: "Das ist keine Diskriminierung, sondern Gesundheitsschutz"
Kann der Arbeitgeber verlangen, dass ich als Ungeimpfter zum Beispiel nur noch im Homeoffice arbeite und mir verbieten, das Gebäude oder die Meetingräume zu betreten oder Fortbildungen zu besuchen?
Der Arbeitgeber ist zum Pandemieschutz nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet. Weiß der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin geimpft oder nicht geimpft ist, dann darf er das beim Einsatz dieses Mitarbeiters berücksichtigen. Er kann sich etwa entscheiden, nur geimpfte Personen bei besonders vulnerablen Pflegebedürftigen einzusetzen. Das ist keine Diskriminierung, sondern Gesundheitsschutz. Homeoffice kann – je nach arbeitsvertraglicher Gestaltung – dazugehören. Bei Firmenfeiern, also Anlässen, bei denen der Arbeitgeber seinen Angestellten die Teilnahme freistellt, kann er nur denjenigen den Zugang gewähren, die geimpft sind. Bei Fortbildungen kann der Arbeitgeber eine Impfung ebenfalls zur Teilnahmebedingung machen.
Kann ich sogar versetzt oder gekündigt werden, wenn ich mich nicht impfen lasse? Oder kann der Arbeitgeber meine Stunden kürzen oder sich weigern, mein Gehalt zu zahlen?
Weil es nach herrschender Meinung keine Impfpflicht gibt, geht das nicht. Ob es dabei bleibt, hängt davon ab, ob der Gesetzgeber nicht doch für bestimmte Berufe eine Impfpflicht schaffen wird. Gute Argumente sprechen meines Erachtens dafür, da es die in bestimmten Berufen zum Beispiel für Masern bereits gibt. Rechtssicherheit werden hier nur gesetzgeberische Klarstellungen oder Urteile der Gerichte bringen. Es gibt in diesem Zusammenhang einfach eine Reihe von Aspekten, die noch nicht geklärt sind. Wir haben hier derzeit einen lauen politischen Prozess, weil die Entscheider und Entscheiderinnen sich noch nicht auf eine umfassende politische Lösung einigen konnten.
Ungeimpfte werden vom Arbeitgeber benachteiligt – ist das ein Fall von Diskriminierung?
Diskriminierung ist nur die ungerechtfertigte Ungleichbehandlung. Wenn der Arbeitgeber beim Einsatz seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter danach unterscheidet, wer das potenziell größere Infektionsrisiko darstellt, dann ist das sachlich gerechtfertigt und kann im Interesse des Gesundheitsschutzes wünschenswert sein. Ein klarer Fall von Diskriminierung ist allerdings, wenn nicht geimpfte Personen wie derzeit in den USA bewusst von Führungspositionen ausgeschlossen werden. So etwas wäre hierzulande nicht zulässig.
"Das könnte sich ändern, wenn jeder die Gelegenheit hatte, sich impfen zu lassen"
Wenn ich mich als ungeimpfter Arbeitnehmer infiziere und in Quarantäne muss – kann mein Arbeitgeber mir das Gehalt verweigern?
Hier erhalte ich Entgeltfortzahlung nach den allgemeinen Regeln, wenn ich tatsächlich krank bin. Wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter symptomlos in Quarantäne muss, dann erhält sie oder er einen Entschädigungsanspruch nach Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes. Das könnte sich aber irgendwann ändern, wenn jeder die Gelegenheit hatte, sich impfen zu lassen. Denn der Anspruch entfällt in der Tat, wenn man eine öffentlich empfohlene Impfung nicht wahrnimmt.
Welche Möglichkeiten habe ich, mich gegen illegale Maßnahmen meines Arbeitsgebers zu wehren?
Ich kann mich an den Betriebsrat wenden oder aber vor Gericht klagen: Wenn ich recht habe, dann habe ich recht.
Kommt bald die Impfpflicht am Arbeitsplatz oder mindestens 3G?
Das ist eine Frage des politischen Willens, der schwer abzuschätzen ist und sicher auch vom weiteren Pandemieverlauf abhängen wird. Wie gesagt: Andere Länder sind auf dem Weg dahin.
Wenn 3G kommt und ich mich, um am Arbeitsplatz anwesend zu sein, testen lassen muss – muss mein Arbeitgeber mich auf seine Kosten testen lassen, auch wenn die Schnelltests dann kostenpflichtig werden?
Momentan haben wir kein 3G – und was dann sein wird, wird der Gesetzgeber regeln. Ich gehe davon aus, dass es auch in diesem Falle – wie bislang – bei der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers bleiben wird. Aber das ist Mutmaßung und Spekulation.
"Dieser Mut ist überall nötig"
Kann mich mein Arbeitgeber zwingen, mich testen zu lassen?
Bislang gibt es zwar eine Verpflichtung des Arbeitgebers zum Angebot von Tests, aber in den meisten Bundesländern keine Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Annahme des Angebots. Einige Bundesländer sind da mutig vorangegangen wie Sachsen, wo die Testpflicht für Selbständige und Arbeitnehmer mit direktem Kundekontakt gilt, und Nordrhein-Westfalen mit der Testpflicht für Urlaubsrückkehrer. Dieser Mut ist überall nötig.
Was halten Sie von "Impfprämien" der Arbeitgeber wie mehr Urlaubstage?
Das finde ich prima. Überzeugung ist besser als Zwang. Andere Länder haben das vorgemacht. In den USA etwa locken Unternehmen ihre Mitarbeiter mit Geld und Urlaub. Vielleicht hilft das, dass manch eine oder manch einer nochmal über das Impfen nachdenkt. Das ist gut, denn sich impfen zu lassen ist ein Akt der Solidarität mit denen, die sich nicht impfen lassen können.
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