- Im März 2020 soll Ischgl einer der Hotspots für die Verbreitung des Corona-Virus gewesen sein.
- Nun beginnt eine Klagewelle gegen die Republik Österreich.
- Den Auftakt macht die Witwe eines infolge einer Corona-Erkrankung verstorbenes Manns und fordert 100.000 Euro Schadensersatz.
In Österreich startet am 17. September eine Reihe von Prozessen um Corona-Ansteckungen im Tiroler Skiort Ischgl. Zum Auftakt wollen der Sohn und die Witwe eines Österreichers, der nach einer Corona-Infektion gestorben ist, von der Republik 100.000 Euro Schadenersatz. Das teilte der Verbraucherschutzverein (VSV), der die Kläger vertritt, am Dienstag mit.
Bei der für zwei Stunden angesetzten Verhandlung vor dem Landgericht für Zivilrechtssachen in Wien solle auch geklärt werden, ob es zu einem Vergleich kommen könne, so VSV-Vorstand Peter Kolba. "Wir sind dazu bereit." Zwölf weitere Verfahren sollen in den Tagen darauf beginnen.
Kläger werfen Österreich verspätetes Handeln vor
Die Kläger werfen den Behörden vor, zu spät vor dem Virus gewarnt und zu zögerlich den Skibetrieb geschlossen zu haben. Der Ort ist für seine Partyszene bekannt und gilt als einer der Hotspots für die Verbreitung des Virus in der ersten Welle im März 2020. Der Staat Österreich hat ein schuldhaftes Handeln bestritten.
In dem ersten Fall gehen die Kläger davon aus, dass sich der 72-jährige Journalist während der chaotischen Abreise aus dem Tal im Bus auf dem Weg zur Bahnstation angesteckt hat. Tausende Urlauber waren am 13. März 2020 von der Ankündigung von Kanzler Sebastian Kurz überrascht worden, dass das Paznauntal ab sofort isoliert werde.
Umstände sollen zur ersten Virus-Welle der Pandemie beigetragen haben
Daraufhin packten viele - darunter auch deutsche Urlauber - umgehend die Koffer und versuchten, den Ort noch zu verlassen. Aus Sicht der Kläger haben diese Umstände dazu beigetragen, dass sich das Virus in Teilen Europas derart ausbreiten konnte.
Rund 100 weitere Klagen gegen die Republik Österreich sind laut VSV in Vorbereitung. Eine unabhängige Experten-Kommission hatte zwischenzeitlich festgestellt, dass es im Krisenmanagement zu Fehlern und Fehleinschätzungen gekommen war.
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