Mitten in Limburg soll ein Mann seine Ehefrau mit einem Auto zuerst angefahren und danach mit einer Axt erschlagen haben. Sie stirbt noch am Tatort.
Ein 34-Jähriger soll am Freitag im hessischen Limburg seine Ehefrau erst mit einem Auto angefahren und anschließend mit einer Axt und einem Schlachtermesser getötet haben. Der Mann ließ sich laut Polizei am Tatort widerstandslos festnehmen. Die Ermittler gehen nach derzeitigem Stand von einer "Beziehungstat" aus, wie ein Sprecher sagte.
Ein Haftrichter erließ am Abend Haftbefehl wegen Mordes gegen den Tatverdächtigen. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Zuerst vom Auto angefahren worden
Laut Polizei hatten Zeugen am Morgen gemeldet, dass ein Mann eine Frau angefahren habe. Die 31 Jahre alte Frau demnach zu Fuß auf einem Gehweg in der Nähe des Limburger Busbahnhofs unterwegs, als sie der mutmaßliche Täter mit einem Auto anfuhr. Der 34 Jahre alte deutsche Staatsangehörige stieg dann aus dem Auto und schlug mit einer Axt auf die am Boden liegende Frau ein. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, verwendete der mutmaßliche Täter auch ein Schlachtermesser. Die Frau starb noch am Tatort an ihren schweren Verletzungen.
Laut Staatsanwaltschaft sollte der mutmaßliche Täter noch am Freitagabend dem Haftrichter vorgeführt werden. Bisher mache der Mann von seinem Schweigerecht Gebrauch, sagte ein Sprecher. Der mutmaßliche Täter und das Opfer haben der Staatsanwaltschaft zufolge zwei Kinder. Beide seien in Obhut des Jugendamtes.
Tat gefilmt und ins Netz gestellt?
Der Tatort wurde weiträumig mit Sichtschutz abgesperrt. Die Kriminalpolizei habe die Spurensicherung aufgenommen, heißt es. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren Sachverständige vor Ort, um den genauen Tathergang zu rekonstruieren.
Der Polizei lagen nach eigenen Angaben Hinweise vor, dass Zeugen den Angriff gefilmt oder fotografiert haben. Es gebe "Erkenntnisse, dass Videos der Tatausführung im Netz kursieren". Sie forderte Zeugen auf, ihre Aufnahmen nicht im Internet zu veröffentlichen, und kündigte eine strafrechtliche Verfolgung bei der Weiterverbreitung an. (best/dpa)
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