Im Streit um den Bau von Flüchtlingsunterkünften in Berlin-Pankow hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts der Hauptstadt bestätigt, wonach das Baumfällverbot für die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gesobau voraussichtlich rechtswidrig ist. Die Beschwerde des Bezirksamts wurde zurückgewiesen. Die Unterkünfte sollen im Innenbereich einer schon bestehenden Siedlung errichtet werden, wofür Bäume weichen müssten.
Das Bezirksamt versuchte, die Rodung von Bäumen und Sträuchern für die Gebäude zu verbieten. Dagegen wandte sich die Wohnungsbaugesellschaft, die eine Baugenehmigung hat, mit einem Eilantrag und hatte Erfolg - erst vor dem Verwaltungsgericht, nun vor dem Oberverwaltungsgericht.
Am Tag nach der ersten Eilentscheidung erließ das Bezirksamt ein neues Fällverbot. Auch dagegen wandte sich die Gesobau an das Verwaltungsgericht, das Anfang Februar erneut im Eilverfahren gegen das Bezirksamt entschied. Der Rechtsstreit um die geplanten Unterkünfte ist damit aber noch nicht vorbei.
In der vergangenen Woche entschied das Verwaltungsgericht auf einen Eilantrag von benachbarten Eigentümergemeinschaften hin, dass die Baugenehmigung für die Gebäude vorerst bestehen bleibe. Auch dagegen kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden. © AFP
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.